Betreff
Feststellung Rechnungsergebnis Gemeinde Berglen für das Haushaltsjahr 2014 - Vorberatung -
Vorlage
VFA/002/2015
Aktenzeichen
913.69
Art
Sitzungsvorlage VFA

Zu den näheren Einzelheiten wird auf die Jahresrechnung 2014 verwiesen.

 

Das Haushaltsjahr 2014 schließt mit einem durchaus erfreulichen Ergebnis ab. Die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt liegt um ca. 146.000 Euro unter der Zuführung des Jahres 2013, historisch betrachtet für die Gemeinde Berglen aber noch immer auf sehr hohem Niveau (fünftbestes Ergebnis aller Zeiten). Im Haushaltsjahr 2014 wurde erstmals seit 2009 wieder eine Entnahme aus der Rücklage notwendig, um die Ausgaben zu decken.

 

Die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2014, also die freie Investitionsspitze, beträgt 1.831.845,05 €, während bei der Haushaltsplanaufstellung davon ausgegangen wurde, dass im Jahr 2014 lediglich eine Zuführung i.H.v. 450.000,00 € erwirtschaftet werden kann. Die Netto-Investitionsrate (Zuführung zum Vermögenshaushalt abzüglich Kredittilgungen) beträgt 2014 1.744.925,41 € (2013: 1.880.530,62 €, 2012: 1.602.195,63 €). Bei 6.014 Einwohnern (30.06.2014) entspricht dies 290,14 €/Einwohner (Vorjahr: 313,74 €/Einwohner).

 

Auf die Erläuterungen der Seiten 39 ff. der Jahresrechnung wird verwiesen. Dort sind die Gründe für die Veränderung der Investitionsrate aufgeführt.

 

Der Schuldenstand des Gemeindehaushalts (ohne Wasserwerk) verringerte sich erneut und beträgt damit zum 31.12.2014 449.936,60 € bzw. 74,81 €/Einwohner (31.12.2013: 536.856,24 € bzw. 89,57 €/Einw.). Er ist in Höhe der Kredittilgungen 2014 gesunken.

 

Darüber hinaus konnte in 2014 auf die veranschlagte Darlehensaufnahme in Höhe von 1.750.000,00 € komplett verzichtet werden.

 

Im Gegensatz zu den Vorjahren wurde im Jahr 2014 eine Rücklagenentnahme i.H.v. 697.672,20 € notwendig (Vorjahr Rücklagenzuführung:1.235.380,16 €). Diese liegt jedoch 2.122.727,80 € unter der veranschlagten Rücklagenentnahme in Höhe von 2.820.400,00 €.

 

Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2014 5.136.667,32 € bzw. 854,12 €/Einwohner.

 

Wird dem Rücklagenbestand die Verschuldung (ohne Wasserwerk) gegenübergestellt, ergibt sich ein Überschuss zum 31.12.2014 von 4.686.730,72 €. Erweitert man diese Betrachtung um den Schuldenstand des Wasserwerks zum 31.12.2014 in Höhe von 2.577.386,26 € verbleibt weiterhin ein Überschuss i.H.v. 2.109.344,46 €. Damit ist die Gemeinde Berglen samt Sonderrechnungen effektiv schuldenfrei.

 

Bei der in diesem Jahr notwendig gewordenen Rücklagenentnahme ist zu beachten, dass diese ausschließlich zur Finanzierung von umfangreichen Investitionen notwendig wurde und somit auch ein entsprechender materieller Gegenwert entstanden ist.

 

Bei der Betrachtung des Rücklagenstandes muss auch bedacht werden, welche großen Ausgabepositionen die nächsten Jahre gestemmt werden müssen (siehe Investitionsprogramm Haushalt 2015):


 

 

-       Umbau Rathaus                                                                         120.000,00 €

-       Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeuge                                         450.000,00 €

-       Neubau einer Sporthalle (ca. 2,2 Mio. € bereits finanziert)       3.300.000,00 €

-       Umbau ehemalige Grundschule Vorderweißbuch                        360.000,00 €

-       Ausbau Kinderbetreuung                                                        2.000.000,00 €

-       Neuer Kunstrasen Sportplatz Erlenhof                                        150.000,00 €

-       Straßensanierungen                                                                 1.480.000,00 €

-       Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED                                     280.000,00 €

-       Kanalsanierungen                                                                    1.850.000,00 €

-       Sanierung Pumpwerk Streich                                                     100.000,00 €

-       Kostenanteil Flurbereinigung                                                      710.000,00 €

-       Feldwegsanierungen                                                                   600.000,00 €

  Insgesamt                                                                         11.400.000,00 €

 

 

Dies sind jedoch lediglich die größeren, investiven Maßnahmen im Vermögenshaushalt. Hinzu kommen die ansteigenden Personalkosten im Kinderbetreuungsbereich, da zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz und den deutlich gestiegenen Kinderzahlen in den Einrichtungen mehr Personal eingestellt werden muss, sowie der Unterhaltungsstau der gemeindlichen Liegenschaften (insbesondere Friedhöfe).

Diese Kosten belasten langfristig den Verwaltungshaushalt, was sich negativ auf die Zuführung zum Vermögenshaushalt und damit auf die Netto-Investitionsrate auswirkt.

 

Zusätzlich wirken sich die hohen Gewerbesteuereinnahmen, zwei Jahre zeitversetzt, negativ auf die Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich aus, die im Jahr 2014 immerhin mit 2.114.572,60 € ca. 15,7 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ausmachten.

 

 

Verwaltungshaushalt:

 

Der Verwaltungshaushalt liegt mit 13.464.290,67 € (Vorjahr 12.548.250,30 €) um 797.550,67 € (6,3 %) über dem Planansatz von 12.666.740,00 €. Wenn die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt außer Acht gelassen wird, ergibt sich folgender Vergleich:

 

 

Die für dieses Ergebnis maßgebenden Mehr- bzw. Mindereinnahmen und Mehr- bzw. Minderausgaben sind auf den Seiten 40-42 des beigefügten Rechenschaftsberichts detailliert erläutert.

 

 


 

Vermögenshaushalt:

 

Der Vermögenshaushalt liegt mit 4.736.819,73 € (Vorjahr 3.644.981,77 €) um 2.585.380,27 € (35,3 %) unter dem Planansatz von 7.322.200,00 €. In nachfolgender Aufstellung ist zusätzlich bei den Einnahmen die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie die Rücklagenentnahme und bei den Ausgaben die Rücklagenzuführung außer Acht gelassen und dann verglichen worden:

 

 

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts sind in beiliegendem Rechenschaftsbericht auf den Seiten 43-56 ausführlich erläutert.

 

 


1 x Kämmerei

1 x Landratsamt (über Kämmerei)    


Dem Gemeinderat wird die Feststellung der Jahresrechnung wie folgt empfohlen:

 

1.    Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. des Verwaltungs- und Finanzausschusses fallen (siehe B 2 des beiliegenden Rechenschaftsberichts 2014), genehmigt.

 

2.    Der Bildung der Haushaltsreste im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (siehe B 1 des beiliegenden Rechenschaftsberichts 2014) wird zugestimmt.

 

3.    Der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 697.672,20 € wird zugestimmt.

 

4.    Die Jahresrechnung 2014 wird gem. § 95 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt:

5. Die Vermögensrechnung 2014 (Geldvermögensrechnung nach § 43 GemHVO) wird wie folgt festgestellt: