Betreff
Flurbereinigungsverfahren - Ortsgestaltungsmaßnahmen in Stöckenhof und Öschelbronn
Vorlage
SV/060/2015
Aktenzeichen
780.41
Art
Sitzungvorlage

In der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28.04.2015 wurde dem Gremium die Entwurfsplanung der Ortsgestaltungsmaßnahmen vorgestellt, die im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens in Stöckenhof und Öschelbronn abschnittsweise umgesetzt werden soll. Im Nachgang zu dieser Sitzung wurde den Anwohnern der Rosenstraße im Bereich des ehemaligen Rathauses in Öschelbronn im Rahmen eines Ortstermins, an dem die Vertreter der unteren Flurbereinigungsbehörde, Stadtplaner Wolfgang Leissle, Bürgermeister Maximilian Friedrich und Bauamtsleiter Reiner Rabenstein teilgenommen haben, die Überlegungen zur Umgestaltung näher erläutert. In diesem Zusammenhang sind von den Anwesenden verschiedene Anregungen gegeben worden, die zwischenzeitlich geprüft und teilweise in die Entwurfsplanung eingearbeitet worden sind. Alle Grundstückseigentümer haben an dem Gesprächstermin zudem den Wunsch geäußert, die bislang unentgeltlich in Anspruch genommenen Flächen der Gemeinde entlang der Rosenstraße erwerben zu wollen. Weitere Änderungen am Entwurf haben sich aufgrund von Vorschlägen ergeben, die im Rahmen der beiden Informationsveranstaltungen am 09.06.2015 und 10.06.2015 im Bürgerhaus in Rettersburg vorgebracht wurden.

 

Die aktuelle Entwurfsplanung sieht nun u.a. folgende Maßnahmen vor:

 

Ortsteil Öschelbronn

 

-   Ausbau der Rosenstraße, Erneuerung der Fahrbahndecke sowie Anlegung bzw. Sanierung der gepflasterten Entwässerungsrinnen und Verlegung von Leerrohren

 

     Im Zuge der Neugestaltung der Rosenstraße wird der Fahrbahnbelag auf der gesamten Länge erneuert. Im südlichen Abschnitt erhält die Rosenstraße zudem eine neue, klar gegliederte Struktur. Die bereits im Nordosten entlang der Straße verlaufende gepflasterte Entwässerungsrinne wird punktuell saniert und in die Ortsmitte weitergeführt. Im Einmündungsbereich Lilienstraße / Rosenstraße soll der Gehweg von der Kreisstraße 1915 ein kurzes Stück in die Rosenstraße hinein verlängert werden. Der Einmündungsbereich selbst wird mit einem Granit-Klein-Pflaster optisch abgesetzt und eine Markierung (Tempo 30-Zone) vorgenommen. Die Verlegung von Leerrohren ist ebenfalls vorgesehen, sofern keine bautechnischen Gründe entgegenstehen.

 

-   Anlegung einer Multifunktionsfläche vor dem ehemaligen Rathaus (Dorfplatzgestaltung) und Neugestaltung der südöstlich des Gebäudes gelegenen Fläche

 

     Das ehemalige Rathaus, das auch als Versammlungsstätte genutzt wird, verfügt bislang über keine ausgewiesenen Parkplätze. Besucher des Gebäudes stellen ihre Fahrzeuge vor diesem Hintergrund derzeit entlang der Rosenstraße ab. Um diese Parkplatzproblematik, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung mehrfach beanstandet wurde, zu entschärfen, soll auf der nordwestlichen Seite des Gebäudes eine Multifunktionsfläche angelegt werden. Die Fläche ist dabei so bemessen, dass hier mindestens sieben Kraftfahrzeuge abgestellt werden können. Ein Stellplatz wird für körperlich eingeschränkte Personen reserviert sein. Der Vorbereich des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes wird zudem so gestaltet, dass ein attraktiver Dorfplatz um das ehemalige Rathaus entsteht, der Raum für vielfältige Aktivitäten und Nutzungsmöglichkeiten bietet. Damit dieser auch für Veranstaltungen und Feste genutzt werden kann, ist der Einbau von Rohrhülsen, die eine Absperrung bei einer Teilnutzung ermöglichen, geplant. Zudem sind Hülsen für das Aufstellen des Mai- und Weihnachtsbaumes sowie für Fahnen vorgesehen. Die Multifunktionsfläche wird darüber hinaus mit entsprechenden Medienanschlüssen ausgestattet. Durch die Aufnahme und Ergänzung von bestehenden Gestaltungselementen, wie beispielsweise Natursteinpflasterkandel, Flächenabgrenzung mit Natursteinen und Pflasterflächen, entsteht ein ortstypisches, harmonisches Gesamtbild.  Im südöstlichen Bereich ist das vorhandene Backhaus in das Gesamtkonzept integriert. Hier ist in Verbindung mit dem wieder funktionsfähigen Brunnen vor dem ehemaligen Rathausgebäude eine weitere Fläche vorgesehen, die zusätzliche Aktivitäten ermöglicht und den Dorfplatz abrundet.

 

-   Rückbau des Gehwegs im Bereich des Gebäudes Rosenstraße 19 und Anlegung von zwei Stellplätzen

 

     Das vorhandene Gehwegteilstück hat eine Länge von rd. 50 m und ist in der Rosenstraße die einzige Anlage dieser Art. Das Bruchstück ist deshalb auch an keine weitere Fußgängereinrichtung angebunden. Da der kurze Gehweg aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens und der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h entbehrlich ist, werden im Zuge der Fahrbahnneugestaltung in diesem Bereich zwei neue Stellplätze angelegt.

 

 

-   Anlegung eines Stellplatzes vor dem Gebäude Rosenstraße 8

 

     Die ursprünglich beabsichtigte Anlegung eines Parkstreifen entlang der Rosenstraße im südlichen Bereich wird nicht weiterverfolgt, da auf Höhe des Gebäudes Rosenstraße 19 zwei zusätzliche Stellplätze geschaffen werden können. Vor dem Gebäude Rosenstraße 8 lässt es die Grundstückssituation jedoch zu, einen Stellplatz herzustellen.

 

-   Pflanzung von Einzelbäumen

 

     Im Einmündungsbereich Lilienstraße / Rosenstraße soll durch die Pflanzung von zwei Bäumen rechts und links der Straße ein Portal entstehen. Ein weiterer Baum ist im Bereich des ehemaligen Rathauses, im Anschluss an die Multifunktionsfläche vorgesehen.

 

-   Verlegung des Denkmals für die Gefallenen und Vermissten der beiden Weltkriege vom alten Rathaus Öschelbronn auf das Friedhofgelände in Öschelbronn

 

Alle Teilnehmer der Flurbereinigung, Anwohner, Grundstücksbesitzer und interessierte Einwohner der Gemeinde hatten in verschiedenen Ortsterminen, Informationsveranstaltungen, Häuserblock- und Einzelgesprächen die Möglichkeit, Anregungen zum Verfahren und zu den beabsichtigten Maßnahmen zu geben. Auch konkrete Änderungswünsche und -vorschläge konnten geäußert werden. In diesem Zusammenhang wurde auch der Standort des Denkmals für die Gefallenen und Vermissten der beiden Weltkriege am alten Rathaus in Öschelbronn angesprochen. Für die Verwaltung ergab sich dabei jedoch kein einheitliches Bild, wie mit dem Denkmal verfahren werden soll. Einige Bewohner konnten sich eine Verlegung auf das Friedhofsgelände vorstellen, da dort, anders als beim alten Rathaus, genügend Fläche zur Schaffung eines respektvollen Umfeldes für das Denkmal zur Verfügung stehen würde. Gleichzeitig bestünde an der bisherigen Stelle dann die Möglichkeit eine Sitzbank als Treffpunkt für die Bewohner des Orts aufzustellen. Andere Bewohner teilen diesen Vorschlag nicht und sind für eine Beibehaltung des Gedenksteins an diesem zentralen Standort in der Ortsmitte von Öschelbronn. Der Bau- und Umweltausschuss hat sich vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung am 07.07.2015 dafür ausgesprochen, die Einwohner der Ortsteile Öschelbronn und Stöckenhof, der früheren Altgemeinde Öschelbronn, zu befragen.

 

Diese Umfrage wurde in den Ausgaben des Amtsblattes vom 16.07.2015, 23.07.2015, 30.07.2015 und 06.08.2015 veröffentlicht und ein Teilnahmeabschnitt abgedruckt. Auch auf der Homepage der Gemeinde Berglen erfolgte ein entsprechender Hinweis. Bis zum 14.09.2015 sind bei der Verwaltung insgesamt 48 Rückmeldungen eingegangen. Davon sprachen sich fünf Teilnehmer für die Verlegung des Denkmals auf das Friedhofsgelände in Öschelbronn aus. 43 Teilnehmer sind für die Beibehaltung des bisherigen Standorts in der Ortsmitte am alten Rathaus.

 

Ortsteil Stöckenhof

 

-   Errichtung einer Mittelinsel am östlichen Ortseingang

 

     Um die teilweise sehr hohen Geschwindigkeiten der ankommenden bzw. der den Ort verlassenden Kraftfahrzeuge am östlichen Ortseingang von Stöckenhof deutlich zu reduzieren, soll als Maßnahme der Gemeinde im Flurbereinigungsverfahren in der Landesstraße 1120, im Bereich der Gebäude Narzissenstraße 10 und 12, eine Mittelinsel errichtet werden. Der vorgesehene Standort dieser Fahrbahnverschwenkung wurde im Rahmen einer Verkehrsschau als maximal möglicher Standort von den Behördenvertretern festgelegt, da eine weitere Verschiebung der Ortsdurchfahrtsgrenze nach Osten aus rechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig wäre. 

 

-   Anlegung von Gehwegen, Einbau einer Querungshilfe, Fahrbahndeckensanierung, Verlegung von Leerrohren sowie Leitungs- und Kanalsanierung

 

     Um Fußgängern das sichere überqueren der Landesstraße zu ermöglichen, wird auf Höhe der Gaststätte Kronenstüble eine Querungshilfe errichtet. Als weitere Maßnahme der Gemeinde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Stöckenhof sieht der Planentwurf entlang der Landesstraße neue beidseitige Gehwegverbindungen vor. Der Verkehrsraum erhält durch diese Maßnahme künftig eine klar gegliederte Struktur. Im Bereich des Parkplatzes, gegenüber der Gaststätte, wird zudem ein Gehweg bis zur Bushaltestelle in der Jasminstraße (K1914) neu angelegt. Die mangelhafte Fahrbahndecke innerhalb der Ortsdurchfahrt soll im Zuge der Baumaßnahmen erneuert und an den Einmündungen in den Kreisverkehrsplatz anschließend Dreiecksinseln markiert werden. Im Vorfeld dieser Bauarbeiten werden zunächst im Baufeld die Wasserleitung erneuert und neue Leerrohre verlegt. Darüber hinaus ergab die Überprüfung der Kanalisation nach der Eigenkontrollverordnung einen punktuellen Sanierungsbedarf im Bereich der Landesstraße. 

 

Die Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft werden mit 50% von EU, Bund und Land bezuschusst. Bei Ortsstraßen können jedoch nur maximal 500,-- €/lfm der Ausführungskosten mit 50% bezuschusst werden. Dies bedeutet, dass die Maßnahmen im Bereich der Rosenstraße inkl. der Anlegung der Stellplätze und die erforderlichen Angleichungsarbeiten (siehe Kostenberechnung = Baukosten 760.000,-- €) mit max. 250,-- €/lfm gefördert werden. Die geplanten Maßnahmen der Gemeinde in Stöckenhof (siehe Kostenberechnung = Baukosten 820.000,-- €) sind auch vollständig von der Gemeinde zu finanzieren.

 

Herr Rebmann vom Ingenieurbüro Riker + Rebmann sowie Stadtplaner Wolfgang Leissle werden in der Sitzung anwesend sein und die Planung sowie die voraussichtlichen Kosten der einzelnen Maßnahmen auf Wunsch des Gremiums nochmals erläutern. Von Seiten der Flurbereinigungsbehörde werden Herr Holzwarth und Herr Mühleis an der Sitzung teilnehmen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich im Rahmen seiner Ortsbesichtigung am 07.07.2015 im Beisein der Fachplaner über die geplanten Maßnahmen informiert und mit neun Ja-Stimmen und einer Gegenstimme eine Empfehlung zur Durchführung der vorgeschlagen Maßnahmen an den Gemeinderat gegeben.

 


1 x Ordner "Flurbereinigung II"

1 x Landratsamt Rems-Murr-Kreis, GB 44

1 x Ingenieurbüro Riker + Rebmann

1 x Stadtplanungsbüro Leissle   


1.         Die geplanten Ortsgestaltungsmaßnahmen in Stöckenhof und Öschelbronn werden entsprechend den Entwürfen des Stadtplanungsbüros Leissle und des Ingenieurbüros Riker + Rebmann im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens umgesetzt. Die entsprechenden Finanzmittel werden in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellt.

 

2.         Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann wird mit der Ausführungsplanung und der Ausschreibung der Baumaßnahmen sowie mit der späteren Bauüberwachung beauftragt.

 

3.         Die im Rahmen des Ausbaus bzw. der Sanierung der Rosenstraße nicht benötigten Flächen können an die jeweiligen Angrenzer zu einem Quadratmeterpreis von 46,-- € veräußert werden.

 

  1. Der Gemeinderat entscheidet über die Verlegung des Denkmals für die Gefallenen und Vermissten der beiden Weltkriege vom ehemaligen Rathaus Öschelbronn auf das Friedhofgelände in Öschelbronn.