Betreff
Breitbandausbau in den Gemeinden Berglen und Rudersberg
- Beschluss über die Interkommunale Zusammenarbeit
Vorlage
SV/061/2015
Aktenzeichen
797.31
Art
Sitzungvorlage

In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2015 wurde das Gremium über die von der Firma GEO DATA im Auftrag der Gemeinde Rudersberg entwickelte Breitbandkonzeption informiert. Bei der Erstellung der Konzeption hat das Ingenieurbüro auch eine Einbeziehung der Wohnplätze Drexelhof und Kieselhof der Gemeinde Berglen in das Ausbaugebiet untersucht. Die beiden Ortsteile werden derzeit über das Netz der Telekom Deutschland GmbH versorgt, wobei die aktuell verfügbaren Geschwindigkeiten ungenügend sind. Im Kieselhof ist momentan eine Bandbreite von bis zu sechs Mbit/s und im Drexelhof bis zu einem Mbit/s im Download verfügbar. Der im kommenden Jahr von der Telekom Deutschland GmbH rechtsverbindlich bekundete weitere VDSL-Ausbau im Vorwahlbereich 07195 und 07181 tangiert die genannten Wohlplätze nicht. Die Maßnahme wird daher zu keiner Erhöhung der Bandbreiten führen. Das Interesse der Netzbetreiber an einem Ausbau im Bereich des Drexel- und Kieselhofes ist zudem aufgrund der niedrigen Kundenzahlen gering bzw. nicht vorhanden. Aus Sicht der Verwaltung wird sich vor diesem Hintergrund eine Erhöhung der Bandbreiten nur durch die Umsetzung des von der Firma GEO DATA konzipierten Netzausausbaus erreichen lassen. Eine Beteiligung an dem Projekt der Gemeinde Rudersberg ist auch unter finanziellen Gesichtspunkten für die Gemeinde Berglen interessant. Für den Aufbau eines kommunalen Hochgeschwindigkeitsnetzes im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit werden gegenüber einem Einzelantrag vom Land Baden-Württemberg höhere Fördermittel (Zuschlag 30%) bewilligt.

 

Eine Voraussetzung zur Einreichung eines Förderantrages ist der Nachweis einer durchgeführten Markterkundung. Dazu wurden alle gängigen Netzbetreiber aufgefordert, eine Stellungnahme zum geplanten Ausbauvorhaben abzugeben. Als Bedingung für ein weiteres Tätigwerden der Gemeinden darf kein Anbieter signalisieren, dass er innerhalb der nächsten drei Jahre einen Ausbau auch ohne Zuschuss der Gemeinden vornimmt. Über das Amtsblatt vom 06.08.2015 und die Homepage der Gemeinde Berglen sowie das Onlineportal des Bundes (www.breitbandausschreibung.de) wurde eine Markterkundung durchgeführt. Bei der Gemeinde Berglen hat bis zum Fristablauf am 28.08.2015 kein Netzbetreiber eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben.

 

Dem Förderantrag zum Breitbandausbau ist bei einer Interkommunalen Zusammenarbeit ein Gemeinderatsbeschluss mit folgenden Mindestvoraussetzungen beizulegen:

 

-       Gemeinsame Planung

-       Benennung einer federführenden Gemeinde

-       Gemeinsame Bauausschreibung

-       Gemeinsame Ausschreibung der Überlassung des Netzes

-       Öffentlich-rechtliche Vereinbarung / Vertrag zwischen den Gemeinden

 

Um nach dem Inkrafttreten der neuen Breitbandrichtlinie des Landes Baden-Württemberg „Breitband-Offensive 4.0“ keine weitere Zeit zu verlieren, wurde der Förderantrag zum Breitbandausbau bereits mit beiliegender Erklärung über die interkommunale Zusammen­arbeit der Gemeinden Rudersberg und Berglen eingereicht. Im Förderantrag wurde vermerkt, dass ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss nachgereicht wird. Mit der Gemeinde Rudersberg hat die Verwaltung abgestimmt, dass die Bauausführung (Ausschreibung und Vergabe) sowie die Vergabe und der Betrieb des Netzes gemeinsam unter Federführung der Gemeinde Rudersberg erfolgen wird. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit können dem öffentlich-rechtlichen Vertrag entnommen werden, der dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beiliegt.

 

Nach der Grobkostenschätzung auf Seite 8 des Förderantrages ist mit Gesamtkosten in Höhe von 827.584,-- € zu rechnen, bei einer zu erwartenden Fördersumme von 617.400,-- €. Von diesen Gesamtkosten hat die Gemeinde Berglen ca. 149.000,-- € für die auf ihrem Gemeindegebiet vorgesehenen Maßnahmen zu tragen. Die erwartete Fördersumme liegt hier bei ca. 100.000,-- €. Die erforderlichen Finanzmittel sollen im Haushalt für das Jahr 2016 bereitgestellt werden.

 

Die vorgesehene Neubautrasse zur Versorgung der Ortsteile Schlechtbach (West), Lindental, Necklinsberg, Krehwinkel, Drexelhof und Kieselhof kann beiliegender Konzeptionskarte 1 entnommen werden. 

 

Der Wohnplatz Linsenhof wird nicht Bestandteil dieses Konzeptes sein, da die Verwaltung zunächst davon ausgegangen ist, dass die Breitbandversorgung durch den Eigenausbau der Telekom in Winnenden verbessert wird. Derzeit sind im Linsenhof per DSL nach Mitteilung der Telekom Deutschland GmbH bis zu sechs Mbit/s und über LTE (4G) der Anbieter T-Mobile und O2 Telefónica Deutschland GmbH bis 50 Mbit/s (Volumentarif) im Download verfügbar. Der Wohnplatz ist nicht an das Netz in Rettersburg angebunden, sondern über eine Kupferleitung an einen Kabelverzweiger bei Winnenden-Baach. Aufgrund dieser Verbindung könnte die kabelgebundene Bandbreite nur über eine neue Glasfaserleitung, die bis zum DSLAM im Auwiesenweg in Rettersburg neu verlegt werden müsste, verbessert werden. Der sogenannte FTTB-Ausbau sieht eine direkte Anbindung jedes einzelnen Gebäudes mit Glasfaser vor, da vor Ort kein Kabelverzweiger der Telekom vorhanden ist. Auch diese Maßnahme wäre nach den neuen Förderrichtlinien grundsätzlich förderfähig, wobei zunächst eine konkrete Planung in Auftrag gegeben werden müsste. Im momentanen Stadium können zu den Kosten und zur Höhe des Landeszuschusses keine belastbaren Aussagen gemacht werden. Unter Zugrundelegung von Kosten aktueller Maßnahmen der Gemeinde ist jedoch von einen Investitionsvolumen von mindestens 95.000,-- € ohne Ingenieurhonorar auszugehen. Bei dieser groben Schätzung wird allerdings davon ausgegangen, dass die Leitungsstrecke zum größten Teil im Grünbereich neben der Asphaltdecke des Verbindungswegs von Rettersburg zum Linsenhof verläuft und nur ein kleiner Teil im befestigten Bereich. Ferner wird unterstellt, dass beim Asphaltaufbruch kein teerhaltiges Material zu entsorgen ist. Andererseits wurden die Fördersätze für den Breitbandausbau auch deutlich erhöht.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Gemeinderat vor diesem Hintergrund zunächst darüber entscheiden, ob der Aufbau eines kommunalen Hochgeschwindigkeitsnetzes für den Linsenhof aufgrund der geringen Einwohnerzahl (18 gemeldete Bewohner) bzw. der wenigen Haushalte (fünf Haushalte) durchgeführt wird. Sollte sich das Gremium für einen Ausbau entscheiden würde es sich anbieten, die Firma GEO DATA aus Westhausen hiermit zu beauftragen, da diese auch das Projekt im Kiesel- und Drexelhof betreut. Die Firma wird auch bei der Netzbetreiberausschreibung, die eventuell auch die Glasfaserstrecke nach Linsenhof beinhalten könnte, mitwirken.

 


1 x Bauamt


1.            Die Gemeinde Berglen vereinbart mit der Gemeinde Rudersberg eine interkommunale Zusammenarbeit, um die Breitbandversorgung in den Ortsteilen Klaffenbach, Schlechtbach (West), Lindental, Necklinsberg, Krehwinkel, Drexelhof und Kieselhof zu verbessern.

 

2.            Die Verwaltung wird ermächtigt für die Errichtung eines gemeinsamen Netzes            von Leerrohren und Lichtwellenleitern einen öffentlich-rechtlichen Vertrag            entsprechend dem beiliegendem Entwurf abzuschließen.

 

3.            Der Gemeinderat entscheidet darüber, ob für den Wohnplatz Linsenhof ein kommunales Hochgeschwindigkeitsnetz aufgebaut werden soll.

 

                Sollte sich der Gemeinderat für den Aufbau eines kommunalen Hochgeschwindigkeitsnetzes entscheiden, wird die Firma GEO DATA aus Westhausen mit der Planung des Netzausbaus in Linsenhof und der Erstellung eines Förderantrages beauftragt. Die Verwaltung wird ggf. zur Stellung eines Förderantrages für den Netzausbau in Linsenhof ermächtigt.