Betreff
Verlängerung Betriebsführungsvertrag für die technische Betriebsführung des Wasserwerks Berglen mit der Süwag Grüne Energien und Wasser GmbH bis zum 30.06.2021
Vorlage
SV/064/2015
Aktenzeichen
815.81
Art
Sitzungvorlage

 

In seiner Sitzung vom 16.11.2010 fasste der Gemeinderat der Gemeinde Berglen den Entschluss, den aktuellen Betriebsführungsvertrag zwischen dem Wasserwerk Berglen und der Süwag Grüne Energien und Wasser GmbH abzuschließen.

 

Gemäß § 12 Ziffer 1 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen Technische Betriebsführung (AVTB) trat dieser Vertrag zum 01.07.2011 in Kraft und läuft bis zum 30.06.2016.

 

§ 12 Ziff. 2 der AVTB besagt:

„Das Wasserwerk kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Betriebsführer das Vertragsverhältnis einmalig um weitere fünf Jahre, d.h. vom 01.06.2016 bis zum 30.06.2021 verlängern (Optionsrecht des Wasserwerks). Die schriftliche Erklärung des Wasserwerks muss dem Betriebsführer bis spätestens 31.12.2015 zugegangen sein.“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Berglen muss somit noch in diesem Jahr eine Entscheidung fällen, wie mit dem Betriebsführungsvertrag verfahren werden soll.

 

Sollte sich der Gemeinderat gegen eine Verlängerung des Betriebsführungsvertrages aussprechen, müssen die Leistungen europaweit ausgeschrieben werden.

 

Der Wasserwerks- und Kläranlagenbeirat hat die Thematik in seiner Sitzung am 07.09.2015, der Verwaltungs- und Finanzausschusses in seiner Sitzung am 15.09.2015 vorberaten. Beide Gremien empfehlen dem Gemeinderat einstimmig die Verlängerung des Betriebsführungsvertrages mit der Süwag Grüne Energien und Wasser GmbH um weitere fünf Jahre bis zum 30.06.2021.

 

Zur Sitzung des Gemeinderats werden Vertreter der Süwag zugegen sein und für Fragen auf Wunsch zur Verfügung stehen.

 


1 x Kämmerei

1 x Technische Verwaltung     


Der Gemeinderat beschließt den Betriebsführungsvertrag für das Wasserwerk Berglen um weitere fünf Jahre, bis zum 30.06.2021, mit der Süwag Grüne Energien und Wasser GmbH zu verlängern.