Rückgabe bzw. Ausstellung eines untentgeltlichen Jagderlaubnisscheines für das Jagdrevier 4, Vorderweißbuch
Herr Steffen Holzwarth aus Berglen hat die Verwaltung
darüber informiert, dass er seinen unentgeltlichen Jagderlaubnisschein des
Jagdreviers Nr. 4, Vorderweißbuch (Pächter Michael Holzwarth), zurückgibt.
Gleichzeitig zeigt Herr Kurt Wierer, wohnhaft in
Schorndorf, an, dass er einen unentgeltlichen Jagderlaubnisschein für das
Jagdrevier 4 erhalten möchte.
Gemäß § 6 des Jagdpachtvertrages für die Pachtperiode
2009 bis 2018 ist der Jagdpächter verpflichtet, dem Verpächter die Erteilung
von unentgeltlichen Jagderlaubnisscheinen anzuzeigen. Der Verpächter (d. h. der
Gemeinderat als von der Jagdgenossenschaft gewählten Jagdvorstand) kann innerhalb
eines Monats nach Zugang der Anzeige Einwendungen erheben. In diesem Fall ist
der Pächter verpflichtet, den unentgeltlichen Jagderlaubnisschein zu
widerrufen.
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, die
gegen die Erteilung des Jagderlaubnis-scheines an Herrn Wierer sprechen.
1 x Ordnungsamt
Die Erteilung des unentgeltlichen Jagderlaubnisscheines an Herrn Kurt Wierer aus Schorndorf wird zur Kenntnis genommen.