Betreff
Bekanntgaben und kleinere Verwaltungsangelegenheiten
Rückgabe bzw. Ausstellung eines untentgeltlichen Jagderlaubnisscheines für das Jagdrevier 4, Vorderweißbuch
Vorlage
SV/070/2015
Aktenzeichen
787.15
Art
Sitzungvorlage

Herr Steffen Holzwarth aus Berglen hat die Verwaltung darüber informiert, dass er seinen unentgeltlichen Jagderlaubnisschein des Jagdreviers Nr. 4, Vorderweißbuch (Pächter Michael Holzwarth), zurückgibt.

 

Gleichzeitig zeigt Herr Kurt Wierer, wohnhaft in Schorndorf, an, dass er einen unentgeltlichen Jagderlaubnisschein für das Jagdrevier 4 erhalten möchte.

 

Gemäß § 6 des Jagdpachtvertrages für die Pachtperiode 2009 bis 2018 ist der Jagdpächter verpflichtet, dem Verpächter die Erteilung von unentgeltlichen Jagderlaubnisscheinen anzuzeigen. Der Verpächter (d. h. der Gemeinderat als von der Jagdgenossenschaft gewählten Jagdvorstand) kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Anzeige Einwendungen erheben. In diesem Fall ist der Pächter verpflichtet, den unentgeltlichen Jagderlaubnisschein zu widerrufen.

 

Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, die gegen die Erteilung des Jagderlaubnis-scheines an Herrn Wierer sprechen.

 


1 x Ordnungsamt   


Die Erteilung des unentgeltlichen Jagderlaubnisscheines an Herrn Kurt Wierer aus Schorndorf wird zur Kenntnis genommen.