Betreff
Entscheidung über weitere Ausstattung des Neubaus Sporthalle mit Mensa
Vorlage
SV/077/2015
Aktenzeichen
564.6
Art
Sitzungvorlage

Das für den Rohbau verantwortliche Unternehmen, die Firma Kuhnle aus Waiblingen, baut aktuell mit hoher Qualität die neue Sporthalle.

 

Der ursprüngliche Bauzeitenplan wird derzeit mit rund einer bis eineinhalb Wochen, u.a. aufgrund der sehr großen Hitzeperiode im Sommer, geringfügig überschritten. Um das Dach vor dem Wintereinbruch auf alle Fälle dicht zu bekommen ist beabsichtigt, dass der Zimmermannsbetrieb Pfeiffer mit der Befestigung der Holzleimbinder am 28.10.2015 beginnen kann. Die Firma Kuhnle wird dann erst später nach Montage der Holzleimbinder den Boden der Halle betonieren. Diese Arbeit wird somit zurückgestellt, bis der Zimmermann die Leimbinder befestigt hat. Aus Arbeitssicherheitsgründen scheidet eine parallele Tätigkeit aus.

 

Eine wesentliche Kostenüberschreitung beim Gewerk Rohbau ist im Moment noch nicht eingetreten. Die entstehenden Mehrkosten werden durch Wegfall von Leistungen anderer Unternehmen aufgehoben. So wurden zum Beispiel Anschlusskanäle für den Außenbereich bzw. ein Mauerelement durch die Firma Kuhnle ausgeführt. Diese Arbeiten sollten ursprünglich durch die Garten- und Landschaftsbaufirma zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden.

 

Nachdem inzwischen für die Sporthalle und die Mensa, nach Baubeschluss und ohne Berücksichtigung der Sportstättenbauförderung im Haushaltsplan, Zuschussbewilligungen i.H.v. 118.000,00 € für die Mensa (Schulbauförderung) und 600.000,00 € für die Sporthalle (Sportstättenbauförderung) vorliegen und der Gemeinderat bereits einem Vorsteuerabzug i.H.v. rund einer halben Million Euro zugestimmt hat, ist nun zu überlegen, ob noch gewisse Detailverbesserungen vorgenommen bzw. Ausstattungen verbessert werden könnten.

 

I. PV Anlage:

Bislang war nicht vorgesehen, dass die Halle eine Photovoltaikanlage durch die Gemeinde finanziert bekommt. Die Verwaltung hatte im Vorfeld mit der Bürgerenergie Schwaikheim eG Kontakt aufgenommen, ob es Sinn macht eine solche Anlage von der Bürgerenergie Schwaikheim finanzieren zu lassen. Der Vertragsentwurf sah vor, dass die Gemeinde Berglen nach Installation der Anlage die Energie zu einem festen Preis für die Schule bzw. für die Halle von der Bürgerenergie abnehmen müsste. Auch bei einer Dachreparatur müsste die Gemeinde die Kosten des Abbaus und Wiederaufbaus der Photovoltaikanlage voll übernehmen.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, auf eigene Rechnung eine PV Anlage in der Größe von 20 bis 30 kWp installieren zu lassen. Die statischen Voraussetzungen sind erfreulicherweise bereits gegeben. Die Kosten für eine solche Anlage liegen bei ca. 50.000,00 € brutto.

 

Derzeit haben wir einen durchschnittlichen Stromverbrauch für die Schule und für die Bestandshalle von 55.682 kWh bis 57.690 kWh. Bei diesen Verbrauchsdaten liegen die jährlichen Stromkosten bei rund 11.500,00 €. Geht man nun von einem Eigenstromanteil zwischen 25% und 30% aus, so wird eine Einsparungsrate von 930,00 € bis 1.020,00 € pro Jahr erzielt. Die Rückspeisevergütung beträgt pro Jahr zwischen 1.700,00 € und 1.820,00 €, sodass ein effektiver Gesamtertrag zwischen 2.750,00 € und 2.820,00 € erwirtschaftet würde. Je höher die Eigenstromnutzung ausfällt, umso effektiver ist in Folge der Gesamtertrag.

Bei den derzeitigen Strompreisen würde sich die Anlage in ca. vierzehneinhalb Jahren bezahlt machen. Es davon auszugehen, dass die Anlage eine Lebensdauer von dreißig Jahren hat. Zudem würde sich die CO2 Bilanz wesentlich verbessern. Durch die vorgeschlagene PV Anlage würden CO2 Emissionen in einer Größenordnung von ca. 210 Tonnen eingespart werden. Abschließend ist aus Sicher der Verwaltung davon auszugehen, dass der Strompreis in den nächsten Jahren aufgrund der Regelungen im EEG tendenziell eher steigen wird, was dazu führen würde, dass ein Eigenstromverbrauch über die PV Anlage zu einer schnelleren Amortisation beitragen könnte.

 

II. Außenanlage:

Derzeit besteht eine 100 Meter Laufbahn unterhalb des Bolzplatzes im unmittelbaren Bereich des Buchenbaches. Diese Anlage ist abgängig durch die Verschattung sowie durch die Feuchtigkeit des Baches. Zudem würden an der NBS, ein mögliches Ende der Haupt- und Werkrealschule vorausgesetzt, nur noch eine 50 m Laufbahn sowie eine Hoch- und Weitsprunggrube benötigt. Hier gäbe es die Möglichkeit, diese Einrichtungen nördlich der neuen Sporthalle einzuplanen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit ein Kleinspielfeld anzulegen, so dass der Schulsport zukünftig in unmittelbarer Nähe zur Schule durchgeführt werden könnte und somit eine Unterquerung der Kreisstraße K1915 entbehrlich wäre.

 

Die geschätzten Mehrkosten belaufen sich für das Kleinspielfeld auf 130.000,00 €, für die Sprunggrube auf 20.000,00 € sowie für die 50 Meter Laufbahn auf 50.000,00 € brutto.

 

Die Entscheidung zu den Änderungen der Außenanlagen können zeitlich wegen den notwendigen Auffüllarbeiten nicht verschoben werden.


1 x Bürgermeister

1 x Kämmerei

1 x Technische Verwaltung


1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Planung einer 20 bis 30 kWp PV Anlage sowie die diesbzgl. Ausschreibung vorzubereiten.

2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Änderungen der Außenanlagen mit den zusätzlichen Sporteinrichtungen vorzunehmen und eine Vergabe für die Laufbahn, für das Kleinspielfeld und für die Sprung- bzw. Hochsprunggrube vorzubereiten.

 

Anlage:

 

1. Darstellung der PV Anlage auf dem Hauptdach der neuen Sporthalle

2. Überarbeiteter Freiraumplan Stand: 05.10.2015