Betreff
Beschaffung eines Wieseneinebnungsgerätes zur Beseitigung von Wildschäden sowie Abschluss einer interkommunalen Vereinbarung mit der Stadt Winnenden über die gegenseitige Nutzung von Wieseneinebnungsgeräten
Vorlage
SV/080/2015
Aktenzeichen
787.15
Art
Sitzungvorlage

Nachdem die Schäden an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken durch Schwarzwild ständig zunehmen, wurde auf Anregung des Hegerings Winnenden bereits 2014 beschlossen, Mittel für den Erwerb eines Wiesenhobels bzw. Einebnungsgeräts zur Beseitigung von Wildschäden in den Haushalt 2015 einzustellen. Ursprünglich war vorgesehen, gemeinsam mit der Stadt Winnenden ein Gerät mit einer Arbeitsbreite von 2,70 Meter (Angebot Fa. Reinert siehe Beilage) zu beschaffen.

 

Das von der Stadt Winnenden favorisierte Gerät der Marke „Reinert“ erschien jedoch aufgrund seiner Größe und der damit verbundenen erforderlichen Zugfahrzeuge nicht optimal für die Berglener Streuobstwiesen. Deshalb hat im Juli 2015 eine Vorführung eines Geräts mit einer Arbeitsbreite von 1,60 Meter (Fabrikat Fehrenbach) durch die Firma CTV Häußer stattgefunden. Die Berglener Jagdpächter haben sich, im Gegensatz zu den Vertretern der Stadt Winnenden, für die Anschaffung des kleineren Gerätes mit einer Arbeitsbreite von 140 cm ohne Aufsatz-Sähmaschine (Angebot Firma CTV siehe Beilage) ausgesprochen. Deshalb wollen nun beide Gemeinden jeweils ein Gerät anschaffen. Es soll jedoch im Rahmen einer interkommunalen Vereinbarung die Möglichkeit des gegenseitigen Verleihs geschaffen werden. Auf den beigefügten Entwurf der interkommunalen Vereinbarung wird verwiesen.

 

Der Jagdpächter Erwin Gönnenwein aus Ödernhardt hat sich bereiterklärt, das Wieseneinebnungsgerät zu betreuen und zu warten. Der Maschinenwart soll je Verleihvorgang eine Aufwandsentschädigung erhalten, die von den Nutzern erhoben wird. Die Aufwandsentschädigung wird im Einvernehmen mit dem Maschinenwart zunächst auf 10,-- € je Nutzung festgelegt. Die Nutzungsbedingungen können dem beigefügten Übergabeprotokoll entnommen werden. Für die Nutzung durch Mitglieder der Jagdgenossenschaft Winnenden kann ggf. in Abstimmung eine erhöhte Aufwandsentschädigung erhoben werden.


1 x Amt für öffentliche Ordnung

1 x Kämmerei


 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Wieseneinebnungsgerät des Fabrikats Fehrenbach mit einer Arbeitsbreite von 140 cm entsprechend dem Angebot der Firma CTV aus Schorndorf zum Preis von 4.621,-- € netto zu beschaffen.
  2. Über die Ausstattung mit Schneckenwellen aus verschleißfestem Hardox-Material zu einen Aufpreis von 595,-- € netto ist zu entscheiden.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, eine interkommunale Vereinbarung über die gegenseitige Nutzung der Wieseneinebnungsgeräte mit der Stadt Winnenden abzuschließen.

4.   Die Maschine wird von Herrn Erwin Gönnenwein, Ödernhardt, betreut. Der Maschinenwart erhält je Verleihvorgang eine Aufwandsentschädigung gemäß Übergabeprotokoll.