Betreff
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
SV/083/2015
Art
Sitzungvorlage

In der Sitzung des Gemeinderats am 09.10.2012 wurde die Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen. Hierbei wurde die Friedhofssatzung  der Gemeinde Berglen an das Satzungsmuster des Gemeindetages angelehnt.

 

Seinerzeit wurde durch Änderungen des Bestattungsgesetzes durch den Landtag von Baden-Württemberg dem Satzungsgeber unter anderem ermöglicht, dass dieser festlegen kann, dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt worden sind.

 

Von dieser Möglichkeit machte der Gemeinderat seinerzeit auch Gebrauch. Zahlreiche Normenkontrollverfahren gegen kommunale Friedhofssatzungen wurden zwischenzeitlich vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden. Hierbei wurden diejenigen Bestimmungen, die sich auf diese Regelungen des Bestattungsgesetzes beziehen, als rechtswidrig und daher als unwirksam erklärt.

 

Der VGH führte zur Begründung aus, dass das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar sei. Es belaste Steinmetze unzumutbar, weil verlässliche Nachweise, dass Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden, nicht verfügbar seien. Dies hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16.10.2013 zur Friedhofssatzung der Stadt Nürnberg festgestellt.

 

Derzeit sind leider keine Belege bzw. Zertifikate verfügbar, die die gesamte Wert-schöpfungskette bei Grabsteinen, z.B. von Indien über China und Vietnam, zuverlässig abbilden. Solange dies der Fall ist, kann Steinmetzen bei ihrer Materialbeschaffung nicht der Nachweis über den Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit aufgebürdet werden, ohne einen unzumutbaren Eingriff in die gemäß Artikel 12 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes geschützte Berufsfreiheit vorzunehmen.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor die Regelungen im § 16 der Friedhofssatzung der Gemeinde Berglen an das aktuelle Muster des Gemeindetages anzupassen.

 

Sollten entsprechende Belege bzw. Zertifikate zuverlässig zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung umgehend eine erneute Änderung der Friedhofssatzung vorbereiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen.

 

 


1 x Kämmerei


Die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) wird, wie in Anlage 1 dargestellt, beschlossen.