Betreff
Bekanntgaben und kleinere Verwaltungsangelegenheiten - Ausstellung eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheines für das Jagdrevier 6, Rettersburg
Vorlage
SV/086/2015
Aktenzeichen
787.15
Art
Sitzungvorlage

Jagdpächter Dieter Frank aus Berglen hat die Verwaltung darüber informiert, dass er einen unentgeltlichen Jagderlaubnisschein für das Jagdrevier 6, Rettersburg, an Herrn Markus Scheuch aus Berglen ausgeben möchte.

 

Gemäß § 6 des Jagdpachtvertrages für die Pachtperiode 2009 bis 2018 ist der Jagdpächter verpflichtet, dem Verpächter die Erteilung von unentgeltlichen Jagderlaubnisscheinen anzuzeigen. Der Verpächter (d.h. der Gemeinderat als von der Jagdgenossenschaft gewählter Jagdvorstand) kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Anzeige Einwendungen erheben. In diesem Fall ist der Pächter verpflichtet, den unentgeltlichen Jagderlaubnisschein zu widerrufen.

 

Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, die gegen die Erteilung des Jagderlaubnisscheines an Herrn Scheuch sprechen.


1 x Amt für öffentliche Ordnung


Die Erteilung des unentgeltlichen Jagderlaubnisscheines an Herrn Markus Scheuch aus Berglen wird zur Kenntnis genommen.