Errichtung eines Gebäudeanbaus mit darüberliegendem Balkon und Dachgaube auf dem Grundstück Marderstraße 9, Flst.Nr. 1049 in Hößlinswart
Der Antragsteller möchte an seinem Wohnhaus
Marderstraße 9 in Hößlinswart einen Anbau auf Stützen mit einer Grundfläche von
29 m² errichten, um im Obergeschoss zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Um von
der Wohnung direkt in den Garten gehen zu können, soll zudem eine Außentreppe
auf der Ostseite angebaut werden. Darüber liegend ist im Dachgeschoss eine ca.
4,20 m lange Gaube mit Balkon vorgesehen. Die geplante Erweiterung ist auf der
nordöstlichen Gebäudeseite geplant. Die Gaube soll eine Dachneigung von 6°
haben.
Die Baufläche liegt
nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Beurteilung erfolgt daher
nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), da sie dem nicht überplanten Innenbereich von
Hößlinswart zugeordnet wird. In unbeplanten Gebieten bestehen keine konkreten
planungsrechtlichen Regelungen. Auch örtliche Bauvorschriften, wie sie
üblicherweise in Bebauungsplänen enthalten sind, existieren hier nicht. Ein
Vorhaben muss sich mangels dieser konkretisierenden Regelungen und Bestimmungen
hier an der vorhandenen, umgebenden Bausubstanz orientieren. Es ist folglich
nach § 34 Abs. 1 BauGB u.a. dann genehmigungsfähig, wenn die Erschließung
gesichert ist, es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das
Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen keine städtebaulichen Bedenken, da sich der Gebäudeanbau in
die bestehende Bebauung einfügen wird. Auch gegen die Errichtung der Gaube ist
nichts einzuwenden. Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderates zu Dachaufbauten
wurde beachtet. Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss vor
diesem Hintergrund, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.
1 x Bauakte „Marderstraße 9“
1. Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
2. Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzer an das Baugrundstück zu.
Lageplan
Schnitt
Südansicht
Ostansicht
Nordansicht