Errichtung und Sanierung von Schüttboxen auf den Grundstücken Flst.Nr. 1015/1, 1016/2, 1016/3, 1030/3, 1030/4, 1030/5, 1044/1 und 1046/2 im Gewann Salenhau auf Gemarkung Vorderweißbuch, Flur Streich
Die AVB GmbH & Co. KG möchte im südöstlichen Teil ihres Betriebsgeländes mehrere Schüttboxen zur Zwischenlagerung von Rohstoffen errichten. Darüber hinaus sollen bestehende Boxen im nordwestlichen Bereich in diesem Zusammenhang saniert werden. Die Schüttboxen sind dreiseitig geschlossen sowie nicht überdeckt und werden aus Betonstein auf einer Betonplatte erstellt. Aufgrund der Lage und der bestehenden Eingrünung wird die Anlage nicht in Erscheinung treten.
Das ebenfalls teilweise in Anspruch genommene Grundstück Flst.Nr. 1030/5 befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Da der betreffende Bereich für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist, hat der Gemeinderat auf Antrag der AVB GmbH & Co. KG am 10.04.2008 ein Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingeleitet. Nach Verfahrensabschluss soll die Teilfläche vermessen und an die AVB & GmbH Co. KG veräußert werden.
Alle Grundstücke
befinden sich im Außenbereich auf Gemarkung Vorderweißbuch, Flur Streich. Das
Vorhaben ist dennoch nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB genehmigungsfähig, da der
Gesamtbetrieb der AVB GmbH & Co. KG unter anderem wegen seiner nachteiligen
Wirkung auf die Umgebung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll.
Die Verwaltung hat gegen die Errichtung der Schüttboxen keine Einwände. Dem Bau- und Umweltausschuss wird deshalb empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
1 x Bauakte „Salenhau 3“
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35
Abs. 1 Nr. 4 BauGB hergestellt.
2.
Die
Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke dem Antrag zu.
Lageplan
Südwestansicht
Südostansicht
Nordostansicht
Nordwestansicht