Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Einbau einer Wohnung durch Umbau Dachgeschoss und Errichtung zweier Gauben auf dem Grundstück Drexelhof 10, Flst.Nr. 2072 im Drexelhof
Vorlage
BUA/102/2018
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

 

Der Antragsteller möchte in das bestehende Wohnhaus Drexelhof 10 auf Gemarkung Rettersburg eine zusätzliche Wohnung einbauen. Aufgrund dessen soll die Dachtraufe um 2,10 m angehoben und das neu entstehende, geräumige Dachgeschoss zu einer Wohnung ausgebaut werden. Des Weiteren sind auf beiden Dachhälften Dachgauben mit jeweils rund 12,20 m Länge geplant. Die Gauben haben eine Dachneigung von 12°.

 

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich auf Gemarkung Rettersburg und wird daher nach § 35 BauGB beurteilt. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB genehmigungsfähig, da es sich um ein sonstiges Vorhaben handelt, welches im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB kann der Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen unter anderem nicht entgegengehalten werden, dass das Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt.

Dies gilt unter den Voraussetzungen, dass das ursprüngliche Gebäude zulässigerweise errichtet worden ist, die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen ist und bei der Errichtung einer weiteren Wohnung die Annahme durch Tatsachen gerechtfertigt ist, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.

 

Das Wohnhaus wurde am 13.08.1963 genehmigt. Zudem steht der Einbau einer weiteren Wohnung im Dachgeschoss in einem angemessenen Verhältnis zum bisher bestehenden Gebäude. Die neue Wohnung wird künftig von Herrn Jürgen Kurz bewohnt.

 

Die Verwaltung hat gegen das Vorhaben somit keine Einwände. Dem Bau- und Umweltausschuss wird deshalb empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 


1 x Bauakte „Drexelhof 10“


1.       Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2 und 4 Nr. 5 BauGB hergestellt.

 

2.       Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lageplan

 

 

 

Grundriss DG

 

Schnitt

 

Südansicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Westansicht

 

 

 

 

 

 

 

Nordansicht

 

 

 

 

 

Ostansicht