Betreff
Neuausschreibung des Bestattervertrages
Vorlage
SV/419/2018
Aktenzeichen
75
Art
Sitzungvorlage

 

Der Werkvertrag zwischen der Gemeinde Berglen und der Firma Bestattungen Duhm GmbH aus Winnenden über die Grabherstellung auf den Friedhöfen der Gemeinde wurde fristgerecht durch die Firma Duhm zum 31.12.2018 gekündigt.

 

Die Firma Duhm Bestattungen GmbH wird die Leistungen zur Grabherstellung künftig nicht mehr anbieten. Aus diesem Grund müssen die Leistungen des Bestattervertrages ab dem 01.01.2019 neu ausgeschrieben werden.

 

Bei der letzten Ausschreibung zum 01.01.2013 wurden verschiedene regional tätige Bestattungsunternehmen mittels einer Angebotsaufforderung (beschränkte Ausschreibung) zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Wertgrenze für eine beschränkte Ausschreibung liegt bei maximal 50.000 Euro netto. Da durchschnittlich jährlich ca. 15.000 Euro an Bestattungskosten anfallen, soll die Grundlaufzeit auf drei Jahre beschränkt werden. Der Vertrag soll sich anschließend bei Nichtkündigung jährlich verlängern.

 

Es wird das gleiche Vorgehen wie bei der letzten Ausschreibung vorgeschlagen. In der Anlage ist das Leistungsverzeichnis (s. Anlage 1) beigefügt.)

 


1 x Kämmerei 


Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung mittels einer beschränkten Ausschreibung die Leistungen für den Bestattervertrag, wie im Leistungsverzeichnis in Anlage 1 dargestellt, neu auszuschreiben.