Der Werkvertrag zwischen der Gemeinde Berglen und der Firma Bestattungen
Duhm GmbH aus Winnenden über die Grabherstellung auf den Friedhöfen der
Gemeinde wurde fristgerecht durch die Firma Duhm zum 31.12.2018 gekündigt.
Die Firma Duhm Bestattungen GmbH wird die Leistungen zur Grabherstellung
künftig nicht mehr anbieten. Aus diesem Grund müssen die Leistungen des
Bestattervertrages ab dem 01.01.2019 neu ausgeschrieben werden.
Bei der letzten Ausschreibung zum 01.01.2013 wurden verschiedene
regional tätige Bestattungsunternehmen mittels einer Angebotsaufforderung
(beschränkte Ausschreibung) zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Wertgrenze
für eine beschränkte Ausschreibung liegt bei maximal 50.000 Euro netto. Da
durchschnittlich jährlich ca. 15.000 Euro an Bestattungskosten anfallen, soll
die Grundlaufzeit auf drei Jahre beschränkt werden. Der Vertrag soll sich
anschließend bei Nichtkündigung jährlich verlängern.
Es wird das gleiche Vorgehen wie bei der letzten Ausschreibung vorgeschlagen. In der Anlage ist das Leistungsverzeichnis (s. Anlage 1) beigefügt.)
1 x Kämmerei
Der Gemeinderat ermächtigt die
Verwaltung mittels einer beschränkten Ausschreibung die Leistungen für den
Bestattervertrag, wie im Leistungsverzeichnis in Anlage 1 dargestellt, neu
auszuschreiben.