Betreff
Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Straße Flst. 501, Forchenstraße, auf Gemarkung Steinach
Vorlage
SV/425/2018
Aktenzeichen
785.4
Art
Sitzungvorlage
Die Gemeinde Berglen hat die Absicht, eine Teilfläche der Forchenstraße zu veräußern.
Dieser Teil der öffentlichen Straße ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Das Teilstück dieser Straße ist bereits mit einer Mauer größtenteils eingefasst und wird privat genutzt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen eine Einziehung und Entwidmung der Teilfläche, da die Forchenstraße bereits eine ausreichende Straßenbreite aufweist und daher ein Ausbau nicht notwendig ist.
1 x Bauamt
1 x Ordnungsamt
- Die im beiliegenden Lageplan gelb
markierte Teilfläche der öffentlichen Straße Flst.Nr. 501 auf Gemarkung
Steinach ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie soll deshalb
gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) eingezogen werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
Absicht der Einziehung gemäß § 7 Abs. 3 StrG im
Amtsblatt der Gemeinde Berglen öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis,
dass Einwendungen gegen die geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten
vorgebracht werden können.
- Die Vermessung und Veräußerung wird
nach Abschluss des Einziehungsverfahrens durchgeführt.