Betreff
Erneuerung der Fußgängerbrücken Nr. 02, 04 und 07
Vorlage
SV/428/2018
Aktenzeichen
657.1
Art
Sitzungvorlage

 

Bei der alle sechs Jahre wiederkehrenden Hauptprüfung der zu prüfenden Brücken der Gemeinde Berglen wurden an den nachfolgend aufgeführten Brücken gravierende Schäden und Mängel festgestellt, die eine umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung erforderlich machen:

 

-       Fußgängerbrücke Nr. 02 „Buchenbachbrücke zwischen J.-S.-Bachstraße und Silcherstraße“

-       Fußgängerbrücke Nr. 04 „Buchenbachbrücke unterhalb Kirche beim Paul-Hägele-Weg“

-       Fußgängerbrücke Nr. 07 „Buchenbachbrücke beim Sportplatz Nachbarschaftsschule“

 

Geplant ist alle drei Brücken einheitlich nach der Bauart „Vorgespannte Granitbrücke“ zusammenhängend auszuführen. Hieraus sind Synergien zu erwarten, die sich auch in den Kosten niederschlagen dürften.

 

Der große Vorteil der vorgenannten Bauart liegt bautechnisch in der geringen Konstruktionshöhe. Dies ermöglicht im Hinblick auf die Vorgaben des Hochwasserschutzes einen optimalen Durchflussquerschnitt. Der Wartungsaufwand beschränkt sich auf ein Minimum, da Granit ganz ohne Abdichtung (Brückenbelag) eingesetzt werden kann und dauerhaft beständig gegen sämtliche Witterungseinflüsse ist. Der Einsatz von Streusalz im Winter ist unbedenklich. Lediglich die Fugen an den Bauwerksenden, die Elastomerlager und eventuell die Geländer müssen abhängig von deren Ausführung während der Brückenlebensdauer erneuert werden.

 

Der Überbau einschließlich Geländer wird komplett als Fertigteil zur Montage auf die Baustelle angeliefert. Die Brückenwiderlager werden in Ortbeton vor Ort hergestellt. Daraus resultiert eine relativ kurze Bauzeit.

 

Geplant wird die Brücke Nr. 02 als Fußgängerbrücke und die Brücken Nr. 04 und 07 als Fuß- und Radwegbrücke in der Bemessung vorzusehen.

 

Zur Finanzierung der Brückenbaumaßnahmen sind Mittel im Vermögenshaushalt 2018 auf der Grundlage einer Kostenschätzung in Summe von 235.000 € eingestellt.

 

Für jede Brücke ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die Antragsunterlagen hierfür werden derzeit erstellt und sollten dann möglichst rasch zur Genehmigung eingereicht werden.

 

Der vorbeschriebene Überbau als vorgespannte Granitbrücke wird ausschließlich von der Firma Kusser Granitwerke aus Aicha vorm Wald angeboten. Diese Firma verfügt über die bauaufsichtliche Zulassung für dieses Verfahren und liefert in ihrem Leistungsumfang auch die zugehörige statische Berechnung für den Überbau.

 

Nach dem Vorliegen der statischen Unterlagen der Überbauten kann die statische Berechnung der Widerlager erfolgen und die erforderlichen Betonarbeiten zur Vergabe ausgeschrieben werden.

 

 


1 x Kämmerei

2 x Bauamt 


Zur Erneuerung der Fußgängerbrücke Nr. 02 und den Fuß- und Radwegbrücken Nr. 04 und 07 wird der Baubeschluss gefasst.

 

Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt die Antragsunterlagen zur wasserrechtlichen Erlaubnis beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis einzureichen und den Auftrag für die drei Brückenüberbauten einschließlich Geländer an die Firma Kusser Granitwerke, Aicha vorm Wald, zu vergeben, sofern das Angebot im Rahmen des Kostenvoranschlags 17-2975 liegt.