Betreff
Ausscheiden aus dem Gemeinderat von Frau Iris Hartmann aus gesundheitlichen Gründen
Vorlage
SV/091/2015
Aktenzeichen
021.11
Art
Sitzungvorlage

 

Frau Gemeinderätin Iris Hartmann hat im persönlichen Gespräch mit Herrn Bürgermeister Maximilian Friedrich am 26. Oktober 2015 mitgeteilt, dass sie aus gesundheitlichen Gründen zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte. Ein entsprechendes ärztliches Attest wird Frau Hartmann in den nächsten Tagen noch vorlegen.

 

Aus § 1 Abs. 3 und § 15 Abs. 1 GemO ergibt sich die Verpflichtung des Bürgers zur Übernahme und Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Gemeinde. Der ehrenamtlich Tätige kann nur aus einem wichtigen Grund das Ausscheiden aus dem Gremium beantragen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Bürger anhaltend krank ist (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 GemO).

Dauer und Wirkung der Erkrankung müssen derart sein, dass dem Bürger die Übernahme bzw. die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht zuzumuten ist. Eine nur vorübergehende Störung des Gesundheitszustandes ist kein gesetzlicher Ablehnungsgrund. Ob die Krankheit eine anhaltende ist, muss der Gemeinderat entscheiden; er kann sich ein privatärztliches oder erforderlichenfalls auch ein amtsärztliches Zeugnis vorlegen lassen.


1 x Hauptamt 


Der Gemeinderat stellt fest, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat nach § 16 Abs. GemO vorliegt. Frau Gemeinderätin Iris Hartmann scheidet deshalb mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat aus.