Betreff
Information zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Vorlage
SV/432/2018
Aktenzeichen
062.3
Art
Sitzungvorlage

 

Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen statt. Hinsichtlich des Verfahrens über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahlen wird auf folgendes hingewiesen:

 

Wahlvorschläge müssen entsprechend dem in § 9 Kommunalwahlgesetz (KomWG) beschriebenen Verfahren aufgestellt werden (s. Anlage).

 

Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl (Termin für die Veröffentlichung steht im Moment noch nicht fest, da die Bekanntmachung gleichzeitig mit der Wahl der Kreisräte sowie der Wahl der Regionalversammlung erfolgen soll) und müssen spätestens am 28. März 2019, 18.00 Uhr, beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich eingereicht werden (§ 13 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung
(KomWO)).

 

Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nach § 8 Abs. 1 KomWG

Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderäte müssen nach § 8 Abs. 1 KomWG grundsätzlich von einer bestimmten Zahl von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (in Berglen von 20 Personen). Dieses Erfordernis dient dem Nachweis der Ernsthaftigkeit der eingereichten Wahlvorschläge.

 

Unterstützungsunterschriften für Parteiwahlvorschläge

Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt nicht für Wahlvorschläge von Parteien, die im Landtag und/oder in dem zu wählenden Organ vertreten sind.

 

Unterstützungsunterschriften für Wählervereinigungen

Wählervereinigungen sind unter den folgenden Voraussetzungen ebenfalls von der Vorlage von Unterstützungsunterschriften befreit:

 

-          sie müssen zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge bereits in dem zu wählenden Organ (Gemeinderat) vertreten sein;

 

            und

 

-          der Wahlvorschlag muss zur Feststellung der Identität mit dem bisherigen Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben sein, die dem Organ (Gemeinderat) zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören.

 

Die genannten Bestimmungen für die Befreiung vom Unterschriftenquorum gelten sowohl für mitgliedschaftlich, als auch für nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen.

 

Für weitere Informationen steht die Gemeindeverwaltung, Frau Regina Ehmann und Frau Corinna Sigloch, Telefon 07195 / 97 57 – 20, E-Mail: regina.ehmann@berglen.de und corinna.sigloch@berglen.de, zur Verfügung.

 

 


1 x Hauptamt 


Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis.