Am Sonntag,
dem 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen statt. Hinsichtlich des
Verfahrens über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die
Gemeinderatswahlen wird auf folgendes hingewiesen:
Wahlvorschläge müssen entsprechend dem in §
9 Kommunalwahlgesetz (KomWG) beschriebenen Verfahren aufgestellt werden (s.
Anlage).
Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach
der Bekanntmachung der Wahl (Termin für die Veröffentlichung steht im Moment
noch nicht fest, da die Bekanntmachung gleichzeitig mit der Wahl der Kreisräte
sowie der Wahl der Regionalversammlung erfolgen soll) und müssen spätestens am 28. März 2019, 18.00 Uhr, beim
Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich eingereicht werden (§ 13
Abs. 1 der Kommunalwahlordnung
(KomWO)).
Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nach § 8 Abs.
1 KomWG
Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderäte
müssen nach § 8 Abs. 1 KomWG grundsätzlich von einer bestimmten Zahl von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (in Berglen von 20
Personen). Dieses Erfordernis dient dem Nachweis der Ernsthaftigkeit der
eingereichten Wahlvorschläge.
Unterstützungsunterschriften für Parteiwahlvorschläge
Das Erfordernis von
Unterstützungsunterschriften gilt nicht für Wahlvorschläge von Parteien, die im
Landtag und/oder in dem zu wählenden Organ vertreten sind.
Unterstützungsunterschriften für Wählervereinigungen
Wählervereinigungen sind unter den folgenden
Voraussetzungen ebenfalls von der Vorlage von Unterstützungsunterschriften
befreit:
-
sie
müssen zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge bereits in dem zu
wählenden Organ (Gemeinderat) vertreten sein;
und
-
der Wahlvorschlag
muss zur Feststellung der Identität mit dem bisherigen Wahlvorschlag von der
Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben sein, die dem
Organ (Gemeinderat) zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch
angehören.
Die genannten Bestimmungen für die Befreiung vom Unterschriftenquorum gelten sowohl für mitgliedschaftlich, als auch für nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen.
Für weitere Informationen steht die
Gemeindeverwaltung, Frau Regina Ehmann und Frau Corinna Sigloch, Telefon 07195
/ 97 57 – 20, E-Mail: regina.ehmann@berglen.de und corinna.sigloch@berglen.de,
zur Verfügung.
1 x Hauptamt
Der Gemeinderat nimmt von den
Ausführungen Kenntnis.