Betreff
Feststellung Rechnungsergebnis der Gemeinde Berglen für das Haushaltsjahr 2017 - Vorberatung
Vorlage
VFA/021/2018
Aktenzeichen
913.69
Art
Sitzungsvorlage VFA

 

Zu den näheren Einzelheiten wird auf die Jahresrechnung 2017 verwiesen.

 

Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einem durchaus erfreulichen Ergebnis ab. Die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt liegt um ca. 63.000 Euro über der Zuführung des Jahres 2016. Im Haushaltsjahr 2017 wurde eine Entnahme aus der Rücklage notwendig, um die Ausgaben zu decken. Eine Darlehensaufnahme war nicht geplant.

 

Die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2017, also die freie Investitionsspitze, beträgt 1.374.480,36 €, während bei der Haushaltsplanaufstellung davon ausgegangen wurde, dass im Jahr 2017 lediglich eine Zuführung i.H.v. 27.000,00 € erwirtschaftet werden kann. Da der Gemeindehaushalt schuldenfrei ist entspricht die Netto-Investitionsrate (Zuführung zum Vermögenshaushalt abzüglich Kredittilgungen) der Zuführung (2016: 948.460,66 €, 2015: 1.407.961,88 €, 2014: 1.744.925,41 €). Bei 6.273 Einwohnern (zum Stand 30.06.2017 des statistischen Landesamtes Baden-Württemberg) sind dies 219,11 €/Einwohner (Vorjahr: 154,57 €/ Einwohner).

 

Auf die Erläuterungen der Seiten 40 ff. der Jahresrechnung wird verwiesen. Dort sind die Gründe für die Veränderung der Investitionsrate aufgeführt.

 

Der Schuldenstand des Gemeindehaushalts (ohne Wasserwerk) beträgt zum 31.12.2017 weiterhin 0,00 € bzw. 0,00 €/Einwohner (31.12.2016: 0,00 € bzw. 0,00 €/Einw.).

 

Eine Darlehensaufnahme war für das Haushaltsjahr 2017 nicht vorgesehen.

 

Statt der veranschlagten Rücklagenentnahme in Höhe von 2.744.200,00 € (2016 Rücklagenzuführung: 1.080.218,33 €) wurde lediglich eine Entnahme in Höhe von 958.552,04 € erforderlich.

 

Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2017 somit 5.065.313,22 € bzw. 807,48 €/ Einwohner.

 

Wird dem Rücklagenbestand die Verschuldung des Wasserwerks in Höhe von 2.939.181,21 € gegenübergestellt, ergibt sich ein Überschuss zum 31.12.2017 von 2.126.132,01 €. Damit ist die Gemeinde Berglen samt Sonderrechnungen effektiv schuldenfrei.

 

Bei der Betrachtung des Rücklagenstandes muss jedoch bedacht werden, welche großen Ausgabepositionen die nächsten Jahre gestemmt werden müssen (siehe Investitionsprogramm Haushalt 2018):

 


 

-       Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeuge                                                         755.000,00 €

-       Ausbau Kinderbetreuung                                                                              4.210.000,00 €

-       Straßensanierungen                                                                                        5.213.000,00 €

-       Kanal-/Kläranlagensanierungen                                                                 5.503.000,00 €

-       Maßnahmen Friedhöfe                                                                                      372.000,00 €

-       Ersatzbeschaffungen Bauhof                                                                           200.000,00 €

-       Neubau Bauhof                                                                                                 3.210.000,00 €

-       Kostenanteil Flurbereinigung                                                                          200.000,00 €

-       Feldwegsanierungen                                                                                          550.000,00 €

-       DSL-Ausbau                                                                                                            440.000,00 €

-       Ausbau barrierefreie Bushaltestellen                                                           437.000,00 €

Insgesamt                                                                                                        21.090.000,00 €

 

 

Dies sind jedoch lediglich die größeren, investiven Maßnahmen im Vermögenshaushalt. Hinzu kommen die ansteigenden Personalkosten im Kinderbetreuungsbereich, da zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz und den deutlich gestiegenen Kinderzahlen in den Einrichtungen mehr Personal eingestellt werden muss, sowie der Unterhaltungsstau der gemeindlichen Liegenschaften.

Diese Kosten belasten langfristig den Verwaltungshaushalt, was sich negativ auf die Zuführung zum Vermögenshaushalt und damit auf die Netto-Investitionsrate auswirkt.

 

Zusätzlich wirken sich die relativ hohen Gewerbesteuereinnahmen, zwei Jahre zeitversetzt, negativ auf die Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich aus, die im Jahr 2017 immerhin mit 2.576.463,80 € ca. 16,9 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ausmachten.

 

 

Verwaltungshaushalt:

 

Der Verwaltungshaushalt liegt mit 15.237.809,67 € (Vorjahr 14.465.735,52 €) um 367.709,67 € (2,5 %) über dem Planansatz von 14.870.100,00 €. Wenn die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt außer Acht gelassen wird, ergibt sich folgender Vergleich:

 

 

Die für dieses Ergebnis maßgebenden Mehr- bzw. Mindereinnahmen und Mehr- bzw. Minderausgaben sind auf den Seiten 41-42 des beigefügten Rechenschaftsberichts detailliert erläutert.

 


Vermögenshaushalt:

 

Der Vermögenshaushalt liegt mit 3.378.913,16 € (Vorjahr 7.010.715,47 €) um 2.130.086,84 € (38,7 %) unter dem Planansatz von 5.509.000,00 €. In nachfolgender Aufstellung ist zusätzlich bei den Einnahmen die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie die Rücklagenentnahme und bei den Ausgaben die Rücklagenzuführung außer Acht gelassen und dann verglichen worden:

 

 

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts sind in beiliegendem Rechenschaftsbericht auf den Seiten 43-56 ausführlich erläutert.

 

 

 

 

 

 

 


1 x Kämmerei

1 x Landratsamt (über Kämmerei)


Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

 

1.    Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. des Verwaltungs- und Finanzausschusses fallen (siehe B 2 des beiliegenden Rechenschaftsberichts 2017), genehmigt.

 

2.    Der Bildung der Haushaltsreste im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (siehe B 1 des beiliegenden Rechenschaftsberichts 2017) wird zugestimmt.

 

3.    Der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 958.552,04 € wird zugestimmt.

 

4.    Die Jahresrechnung 2017 wird gem. § 95 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt:

 

5. Die Vermögensrechnung 2017 (Geldvermögensrechnung nach § 43 GemHVO) wird wie folgt festgestellt: