Zu den näheren Einzelheiten wird auf die
Jahresrechnung 2017 verwiesen.
Das
Haushaltsjahr 2017 schließt mit einem durchaus erfreulichen Ergebnis ab. Die
Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt liegt um ca. 63.000 Euro
über der Zuführung des Jahres 2016. Im Haushaltsjahr 2017 wurde eine Entnahme
aus der Rücklage notwendig, um die Ausgaben zu decken. Eine Darlehensaufnahme
war nicht geplant.
Die Zuführung
des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2017, also die
freie Investitionsspitze, beträgt 1.374.480,36
€, während bei der Haushaltsplanaufstellung davon ausgegangen wurde, dass
im Jahr 2017 lediglich eine Zuführung i.H.v. 27.000,00 € erwirtschaftet werden
kann. Da der Gemeindehaushalt schuldenfrei ist entspricht die Netto-Investitionsrate (Zuführung zum
Vermögenshaushalt abzüglich Kredittilgungen) der Zuführung (2016:
948.460,66 €, 2015: 1.407.961,88 €, 2014: 1.744.925,41 €). Bei 6.273
Einwohnern (zum Stand 30.06.2017 des statistischen Landesamtes
Baden-Württemberg) sind dies 219,11
€/Einwohner (Vorjahr: 154,57 €/ Einwohner).
Auf die Erläuterungen der Seiten 40 ff. der
Jahresrechnung wird verwiesen. Dort sind die Gründe für die Veränderung der
Investitionsrate aufgeführt.
Der Schuldenstand
des Gemeindehaushalts (ohne Wasserwerk) beträgt zum 31.12.2017 weiterhin 0,00 € bzw. 0,00 €/Einwohner (31.12.2016: 0,00 € bzw. 0,00 €/Einw.).
Eine Darlehensaufnahme
war für das Haushaltsjahr 2017 nicht vorgesehen.
Statt der veranschlagten Rücklagenentnahme
in Höhe von 2.744.200,00 € (2016 Rücklagenzuführung: 1.080.218,33 €) wurde
lediglich eine Entnahme in Höhe von 958.552,04 € erforderlich.
Die
allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2017 somit 5.065.313,22 € bzw. 807,48 €/ Einwohner.
Wird dem Rücklagenbestand die Verschuldung
des Wasserwerks in Höhe von 2.939.181,21 € gegenübergestellt, ergibt sich
ein Überschuss zum 31.12.2017 von 2.126.132,01 €. Damit ist die Gemeinde
Berglen samt Sonderrechnungen effektiv schuldenfrei.
Bei der Betrachtung des Rücklagenstandes
muss jedoch bedacht werden, welche großen Ausgabepositionen die nächsten Jahre
gestemmt werden müssen (siehe Investitionsprogramm Haushalt 2018):
-
Neubeschaffung
Feuerwehrfahrzeuge 755.000,00
€
-
Ausbau
Kinderbetreuung 4.210.000,00
€
-
Straßensanierungen 5.213.000,00
€
-
Kanal-/Kläranlagensanierungen 5.503.000,00
€
-
Maßnahmen
Friedhöfe 372.000,00
€
-
Ersatzbeschaffungen
Bauhof 200.000,00
€
-
Neubau
Bauhof 3.210.000,00
€
-
Kostenanteil
Flurbereinigung 200.000,00
€
-
Feldwegsanierungen 550.000,00
€
-
DSL-Ausbau 440.000,00
€
-
Ausbau
barrierefreie Bushaltestellen 437.000,00
€
Insgesamt 21.090.000,00
€
Dies sind jedoch lediglich die größeren,
investiven Maßnahmen im Vermögenshaushalt. Hinzu kommen die ansteigenden
Personalkosten im Kinderbetreuungsbereich, da zur Umsetzung des
Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz und den deutlich gestiegenen
Kinderzahlen in den Einrichtungen mehr Personal eingestellt werden muss, sowie
der Unterhaltungsstau der gemeindlichen Liegenschaften.
Diese Kosten belasten langfristig den
Verwaltungshaushalt, was sich negativ auf die Zuführung zum Vermögenshaushalt
und damit auf die Netto-Investitionsrate auswirkt.
Zusätzlich wirken sich die relativ hohen
Gewerbesteuereinnahmen, zwei Jahre zeitversetzt, negativ auf die
Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich aus, die im Jahr 2017
immerhin mit 2.576.463,80 € ca. 16,9 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
ausmachten.
Verwaltungshaushalt:
Der Verwaltungshaushalt liegt mit
15.237.809,67 € (Vorjahr 14.465.735,52 €) um 367.709,67 € (2,5 %) über dem
Planansatz von 14.870.100,00 €. Wenn die Zuführung des Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt außer Acht gelassen wird, ergibt sich folgender Vergleich:
Die für dieses Ergebnis maßgebenden Mehr-
bzw. Mindereinnahmen und Mehr- bzw. Minderausgaben sind auf den Seiten 41-42 des
beigefügten Rechenschaftsberichts detailliert erläutert.
Vermögenshaushalt:
Der Vermögenshaushalt liegt mit 3.378.913,16 € (Vorjahr 7.010.715,47 €)
um 2.130.086,84 € (38,7 %) unter dem Planansatz von 5.509.000,00 €.
In nachfolgender Aufstellung ist zusätzlich bei den Einnahmen die Zuführung des
Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie die Rücklagenentnahme und bei den
Ausgaben die Rücklagenzuführung außer Acht gelassen und dann verglichen worden:
Die Einnahmen und
Ausgaben des Vermögenshaushalts sind in beiliegendem Rechenschaftsbericht auf
den Seiten 43-56 ausführlich erläutert.
1 x Kämmerei
1 x Landratsamt (über Kämmerei)
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat fasst folgende
Beschlüsse:
1.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
werden, soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. des Verwaltungs-
und Finanzausschusses fallen (siehe B 2 des beiliegenden Rechenschaftsberichts
2017), genehmigt.
2.
Der Bildung der Haushaltsreste im
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (siehe B 1 des beiliegenden
Rechenschaftsberichts 2017) wird zugestimmt.
3.
Der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
in Höhe von 958.552,04 € wird zugestimmt.
4.
Die Jahresrechnung 2017 wird gem. § 95
Gemeindeordnung wie folgt festgestellt:
5.
Die Vermögensrechnung 2017 (Geldvermögensrechnung nach § 43 GemHVO) wird wie
folgt festgestellt: