Betreff
Verpflichtung von Frau Bettina Rommel nach § 32 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als nachrückende Ersatzperson und Neubesetzung der Ausschüsse des Gemeinderates
Vorlage
SV/092/2015
Aktenzeichen
022.133
Art
Sitzungvorlage

Frau Iris Hartmann scheidet aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gemeinderat aus. Ist der Gemeinderat nicht mehr vollzählig, rückt eine Ersatzperson nach (§ 31 Abs. II GemO).

 

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl am 25.05.2014 ist Frau Bettina Rommel die erste Ersatzbewerberin für den Wohnbezirk VII, Rettersburg, Linsenhof, Kieselhof und Drexelhof des Wahlvorschlags der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV) und rückt daher kraft Gesetz in den Gemeinderat nach.

 

Ein Beschluss des Gemeinderates, mit dem die nachrückende Ersatzperson als Mitglied des Gemeinderates förmlich festgestellt wird, ist nicht erforderlich. Die Festlegung der Reihenfolge der Ersatzpersonen wurde bereits im Rahmen der Feststellung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl durch den Gemeindewahlausschuss getroffen.

Frau Rommel wurde mit Schreiben vom 30. Oktober 2015 aufgefordert, Ablehnungs- und Hinderungsgründe innerhalb einer Woche mitzuteilen. Sollten dem Gemeinderat entsprechende Gründe bekannt sein, müssen diese in der Sitzung vorgebracht werden.

 

Nach Mitteilung des Fraktionsvorsitzenden der BWV, Herrn Gemeinderat Sascha Geck, soll Frau Rommel den Sitz von Frau Iris Hartmann in den einzelnen Ausschüssen des Gemeinderates übernehmen.

 


1 x Hauptamt 


Der Gemeinderat stimmt der Neubesetzung der Ausschüsse zu, wonach Frau Bettina Rommel den jeweiligen Sitz von Frau Iris Hartmann übernimmt.

 

Der Vorsitzende verpflichtet Frau Bettina Rommel auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Frau Rommel bestätigt die Verpflichtung durch Handschlag und Unterschrift.