Betreff
Anlegung eines Spielplatzes im Baugebiet "Stöckenhäule 2" in Stöckenhof
- Vorstellung der Planung
Vorlage
BUA/110/2018
Aktenzeichen
463.02
Art
Sitzungsvorlage BUA

Der Bebauungsplan für das Baugebiet „Stöckenhäule 2“ in Stöckenhof sieht im nordwest­lichen Teil des Plangebietes eine öffentliche Grünfläche vor, die für die Anlegung eines Kinderspielplatzes reserviert wurde. Nachdem die Aufsiedelung des Gebietes weitgehend erfolgt ist und voraussichtlich im Laufe dieses und Anfang kommenden Jahres noch weitere Bauvorhaben abgeschlossen werden, möchte die Verwaltung nun die Realisierung des Kinderspielplatzes auf den Weg bringen. Landschaftsarchitekt Wolfgang Blank, der im Bebauungsplanverfahren neben dem Umweltbericht auch den Grünordnungsplan für das Baugebiet gefertigt hat, wurde daher beauftragt einen Gestaltungsvorschlag zu entwickeln.

 

Bei der Auswahl des vorgesehenen Grundstücks waren zum einen die zentrale Lage zwischen den beiden Baufeldern und die Nähe zu den angrenzenden Waldflächen im Norden besonders interessant. Zum anderen wurde darauf geachtet, dass das zur Verfügung stehende begrenzente Rohbauland besonders effektiv genutzt wird. Der gewählte Standort war auch vor diesem Hintergrund prädestiniert, da der in § 4 Abs. 3 Landesbauordnung für Baden-Württemberg bestimmte Mindestwaldabstand von 30 Metern unterschritten wird. Innerhalb dieser Zone ist die Errichtung von Gebäuden unzulässig. Die Ausweisung einer überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan war somit hier nicht möglich.

 

Der von Süden in nördliche Richtung abfallende Hang wird nach den Überlegungen von Landschaftsarchitekt Wolfgang Blank in drei Spielbereiche gegliedert. Auf der obersten Ebene, die an zwei Seiten mit Blocksteinen abgegrenzt wird, soll ein Wasserspiel mit kleinem Bachlauf und anschließendem Sandbereich sowie „Matschfläche“ entstehen. Neben den verwendeten Steinen können auch zwei Holzpodeste als Sitzgelegenheit genutzt werden. Als weitere Sitzgelegenheiten werden Bänke aufgestellt, deren Standort jeweils so gewählt wird, dass eine natürliche Beschattung durch die bestehenden Waldbäume und neu gepflanzte Obstbäume erfolgt. Die zweite, mittlere Ebene wird im Süden mit einer Steinmauer abgefangen. Hier ist ein Schaukelbereich mit einer zweifach Holzschaukel und angrenzend eine Balanciermöglichkeit auf geschälten Baumstämmen geplant. Auch das Gelände der untersten Ebene wird mit Natursteinen begrenzt. In diesem Bereich schlägt der Planer die Errichtung zweier Holztürme, die über eine Seilbrücke miteinander verbunden sind, vor. Beide Türme werden aus naturgewachsenen Hölzern gefertigt und nehmen damit in ihrer Formensprache die „Möblierung des Waldes“ (Hochsitz) auf. Ein Turm wird zudem mit einer Röhrenrutsche ausgestattet. Über einen „Mikadoaufstieg“ aus liegenden Hölzern erreichen die Kinder anschließend wieder die darüber liegende Spielebene.

 

Die Ausführung der Baumaßnahmen ist durch den Gemeindebauhof vorgesehen. Die Arbeiten sollen noch im Herbst dieses Jahres begonnen und im Frühjahr 2019 abgeschlossen werden. Die Pflanzung der Bäume und Sträucher zur Eingrünung des Spielplatzgeländes erfolgt ebenfalls Anfang kommenden Jahres.

 

Die Materialkosten belaufen sich auf rd. 60.000,-- €. Im Haushalt stehen für die Errichtung des Kinderspielplatzes noch Finanzmittel in Höhe von rd. 26.000,-- € (HHstelle 5800-960000.001) zur Verfügung. Nachdem sich die Ausführung bis Anfang 2019 erstreckt, soll die Restfinanzierung der Materialkosten und des Honorars im Haushalt 2019 erfolgen.

 

Die Spielplatzplanung von Landschaftsarchitekt Blank ist nach Auffassung der Verwaltung ein gelungener Vorschlag, welcher die nicht ganz optimalen topografischen Bedingungen gut kompensiert. Die Verwaltung schlägt dem Bau- und Umweltausschuss daher folgende Beschlussfassung vor.

 


1 x Bauamt (Ordner Spielplatz Stöckenhäule)

1 x Frau Büning wg. Haushaltsplanung 2019

1 x Landschaftsarchitekt Wolfgang Blank

1 x Bauhof 


1.            Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von dem Vorschlag des Landschaftsarchitekturbüros Blank für die Anlegung des Spielplatzes in Stöckenhof und stimmt dem vorgeschlagenen Ablauf sowie der Beschaffung der Ausstattung zu.

 

2.            Die Restfinanzierung der Materialkosten und des Architektenhonorars in Höhe von insgesamt 50.000,-- € ist im Haushalt 2019 sicherzustellen.