Betreff
Aufforstung - Anlage einer Weihnachtsbaumkultur auf dem Grundstück Flst.Nr. 222 im Gewann Bodenhau auf Gemarkung Vorderweißbuch, Flur Streich
Vorlage
BUA/111/2018
Aktenzeichen
364.58
Art
Sitzungsvorlage BUA

Der Antragsteller möchte auf einer Teilfläche seines 1.352 m² großen Grundstücks Flst.Nr. 222 im Gewann Bodenhau auf Gemarkung Vorderweißbuch, Flur Streich eine Weihnachtsbaumkultur, bestehend aus Nordmanntannen und eventuell Blaufichten, anlegen. Gemäß § 25a i.V.m. § 25 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) ist hierfür eine Aufforstungsgenehmigung erforderlich.

 

Das betreffende Grundstück befindet sich südöstlich von Streich. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden und der Gemeinde Berglen ist der Nordteil des Grundstücks als Landwirtschaftsfläche und der südliche Abschnitt als Waldfläche dargestellt. Mit Ausnahme des westlichen Bereichs ist das Grundstück von Privatwaldflächen eingefasst. Die Fahrspur, welche im Norden über das Grundstück verläuft und die angrenzenden Grundstücke erschließt, wird von der Bepflanzung freigehalten. Das Grundstück liegt weder im Landschafts-, noch im Wasserschutzgebiet.

 

Die Verwaltung hat aufgrund der Lage am angrenzenden Wald sowie der oben beschriebenen Punkte keine Bedenken gegen das Vorhaben.

 

Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

 


1 x Bauamt 


Das Einvernehmen gemäß § 29a Abs. 1 LLG zu dem Antrag auf Anlage einer Weihnachtsbaumkultur auf dem Grundstück Flst.Nr. 222 im Gewann Bodenhau auf Gemarkung Vorderweißbuch, Flur Streich wird erteilt.