Betreff
Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses für das Jahr 2017 für den Abwasserbereich der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/435/2018
Aktenzeichen
700.31
Art
Sitzungvorlage

Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (rückwirkend zum 01.01.2013) und der damit verbundenen aktuellen Gebührenkalkulation für die Jahre 2018 bis 2020 wurde vom Gemeinderat beschlossen, eine kostendeckende Abwassergebühr zu kalkulieren.

 

Gemäß dem Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg dürfen Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Bei der Gebührenbemessung können die Gesamtkosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden. Davon hat der Gemeinderat seinerzeit Gebrauch gemacht und eine dreijährige Gebührenkalkulation beschlossen. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, so sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden. Aus diesem Grund legt die Verwaltung jährlich eine Abrechnung des gebührenrechtlichen Ergebnisses zur Beschlussfassung vor.

 

Grundlage für die gebührenrechtlichen Ergebnisse sind die Rechnungsergebnisse der Jahresrechnung. Hierbei müssen die Rechnungsergebnisse dahingehend bereinigt werden, dass nur die Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt sind, die auch das entsprechende Gebührenjahr betreffen.

 

Im Vergleich zu den Rechnungsergebnissen wurden die Gebühreneinnahmen entsprechend bereinigt. Hier werden im entsprechenden Jahr nur die Abschläge jahresgerecht verbucht. Die Abrechnung erfolgt in der Regel im Folgejahr. Aus diesem Grund muss die Abrechnung des Vorjahres herausgerechnet und die tatsächliche Abrechnung, welche im Folgejahr verbucht wurde, hineingerechnet werden. Daher ist ein Vergleich mit der reinen Haushaltsrechnung nicht möglich.

 

Das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2017 schließt insgesamt mit einer Überdeckung in Höhe von 288.461,43 € ab. Diese Überdeckung muss spätestens im Jahr 2022 in einer Gebührenkalkulation ausgeglichen werden. Bei Aufteilung des Gesamtergebnisses weist die Schmutzwassergebühr eine Überdeckung in Höhe von 269.768,68 €, die Niederschlagswassergebühr eine Überdeckung in Höhe von 18.692,75 € auf. Der Straßenentwässerungskostenanteil 2017 beträgt 228.025,49 €. Die Berechnung ist in Anlage 1 dargestellt.


1 x Kämmerei   


Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses für die Abwasserbeseitigung für das Jahr 2017 wie in Anlage 1 dargestellt.