Betreff
Breitbandausbau in der Region Stuttgart- Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Telekom AG
Vorlage
SV/436/2018
Aktenzeichen
791
Art
Sitzungvorlage

Es besteht nun die Möglichkeit, aufgrund des gemeinsamen Drucks der Städte und Gemeinden im Landkreis sowie in der gesamten Region Stuttgart als Alternative zum Eigenausbau mit einem privaten Telekommunikationsanbieter für einen glasfaserbasierten Ausbau zusammenzuarbeiten.

 

 

I.          Zusammenfassung und Ziele

 

Am 2. Juli 2018 hat die Deutsche Telekom AG (die „Telekom“) mit der Region Stuttgart, der Landeshauptstadt und den fünf Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr eine Absichtserklärung für eine künftige Kooperation in Sachen Breitbandausbau unterzeichnet.

 

Dieser Sachstandsbericht soll einen schnellen Überblick geben, deshalb sind zahlreiche und immer wieder gestellte Fragen und Antworten hierzu übersichtlich in einer Anlage zusammengefasst (s. Anlage 1).

 

Ziel der Kooperation ist es, den Breitbandausbau mit einem gigabitfähigen Glasfaseranschluss voranzubringen. Die wichtigsten Ziele sind dabei:     

 

-        Anschluss aller unterversorgten Gebiete < 30 Mbit/s (sogenannte weiße Flecken) an schnelleres Internet (100-200 Mbit/s) bis 2020  

-        Anbindung aller Gewerbegebiete mit Glasfaser bis 2025 (sonstige Unternehmensstandorte folgen sukzessive bis 2030)

-        Anbindung aller förderfähigen Schulen mit Glasfaser bis 2025

-        Anbindung von 50% aller Privathaushalte in der Fläche mit Glasfaser bis Ende 2025

-        Anbindung von 90% aller Privathaushalte in der Fläche mit Glasfaser bis Ende 2030

-        Die Region Stuttgart wird als erste im Bundesgebiet „5G Region“.

 

Um diese Ziele zu erreichen, plant die Telekom über eine Milliarde Euro in der Region Stuttgart und ca. 180 Millionen Euro im Rems-Murr-Kreis zu investieren. Diese Summe wird allerdings dennoch nicht ausreichen, um die dargestellten Ziele zu erreichen. Die Telekom geht im Rems-Murr-Kreis derzeit von einer Finanzierungslücke in Höhe von rund 90 Millionen Euro aus.

 

Dieser Millionenbetrag soll allerdings nicht durch Zahlungen der Kommunen an die Telekom, sondern im Wesentlichen durch Sachleistungen bei der Infrastruktur aufgebracht werden. Daher sieht die geplante Kooperation eine enge Zusammenarbeit zwischen der Telekom und den Kommunen vor, damit die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur Breitband zielgerichtet und abgestimmt erfolgen. Durch Nutzung vorhandener Leerrohre, die Anpachtung bestehender Breitbandleitungen, durch Mitverlegung bei künftigen Tiefbaumaßnahmen sowie durch die optimale Nutzung der Fördermittel von Bund und Land soll die finanzielle Lücke so weit wie möglich geschlossen werden. Die Ziele und die Beiträge der Telekom und der Kommunen im Rahmen der Kooperation sollen in einem Kooperationsvertrag verbindlich festgelegt werden. Die Telekom hat bereits zugesagt, auch Vertragstrafen zu akzeptieren, sollten gesetzte Ziele nicht erreicht werden. Dieser Kooperationsvertrag soll einen Rahmen darstellen, an dem alle 179 Städte und Gemeinden der Region Stuttgart partizipieren können.

 

Verhandelt wird der Rahmenvertrag auf Ebene der Region Stuttgart. Dem Vertragsschluss voraus gehen jedoch Einzelgespräche mit allen 179 Städten und Gemeinden, um die Vertragsinhalte so genau und verbindlich als möglich zu definieren. An diesen Einzelgesprächen nehmen die Gemeinden, die Telekom, der Landkreis und ggfs. die Region Stuttgart teil.

 

In der Gemeinde Berglen fand dieses Gespräch am 06.09.2018 mit drei Vertretern der Telekom sowie Herrn Dr. John von der Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis statt.

 

Der Zeitplan sieht vor, dass die Inhalte des Kooperationsvertrags zum Jahresende 2018 feststehen, so dass dieser noch Ende 2018 unterschrieben werden kann.

 

 

II.        Einzelgespräche zu den Ausbauplänen mit der Telekom

 

In Einzelgesprächen mit den Kommunen sollen die Bedingungen für eine Kooperation konkret erörtert werden.

 

Im Ergebnis soll mit der Telekom für jede Stadt und Gemeinde ein verbindlicher und verlässlicher Ausbauplan festgelegt werden. Dieser Ausbauplan beschreibt so konkret wie möglich, wann und wo welcher Abschnitt des innerörtlichen Glasfasernetzes bis zum Jahr 2030 ausgebaut wird. Die oben genannten Ziele sollen so konkret festgelegt werden. Überbauungen von bestehender Glasfaserinfrastruktur – wie dies in der Vergangenheit teilweise Praxis war – soll es im Falle einer Kooperation mit der Telekom künftig nicht mehr geben. Planungssicherheit und ein hohes Maß an Verbindlichkeit sind erklärtes Ziel der Kooperation.

 

 

III.      Kommunaler Zweckverband „Breitbandausbau Rems-Murr“

 

1.         Hintergrund

 

Die Unterzeichnung des Kooperationsvertrags soll zwischen der Telekom und der „Breitband Kompetenz-Center GmbH“ bei der Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart stattfinden. Mitglieder der „Breitband Kompetenz-Center GmbH“ sind die Region Stuttgart, die Landeshauptstadt und die kreiseigenen Organisationen zum Breitbandausbau der fünf Landkreise.

 

Es ist nicht vorgesehen, dass die 179 Städte und Gemeinden sich direkt an der GmbH beteiligen, dies soll über die Zweckverbände der Landkreise erfolgen. Für diese Variante hat man sich aus Gründen der Praktikabilität und Effizienz entschieden, da die Handlungsfähigkeit bei 179 Kommunen kaum noch vorhanden wäre und bereits in der geplanten Struktur eine Herausforderung darstellt. Der Rems-Murr-Kreis und seine Städte und Gemeinden wären demnach durch einen kreiseigenen Zweckverband an der GmbH beteiligt, der zu diesem Zweck noch gegründet werden muss.

 

Über die Mitgliedschaft im Zweckverband „Breitbandausbau Rems-Murr“ sollen die Städte und Gemeinden des Rems-Murr-Kreises am Rahmenvertrag mit der Telekom partizipieren. Die entsprechenden Gründungsvoraussetzungen für einen Zweckverband (Satzung, steuerliche Prüfung etc.) werden in Abstimmung mit der Region Stuttgart zentral und einheitlich vorbereitet, damit die Strukturen in der gesamten Region ähnlich sind und der Beratungsaufwand minimiert werden kann.

 

Im Überblick stellt sich die Struktur wir folgt dar:

 

Grafik: Übersicht Struktur- und Kooperationspartner der zu gründenden regionalen Breitband Kompetenz-Center GmbH.

 

Wichtig ist, dass eine Mitgliedschaft im Zweckverband des Kreises nicht automatisch zu einer Kooperation mit der Telekom verpflichtet. Die konkrete Zusammenarbeit und der Umfang der Kooperation wird vielmehr durch den Ausbauplan festgelegt. Allerdings profitieren nur die Kommunen unmittelbar von der Kooperation, die sich auch dem Zweckverband anschließen.

 

 

2.         Aufgaben des Zweckverbandes „Breitbandausbau Rems-Murr“

 

Es ist vorgesehen, dass der Zweckverband die Koordinierung der Ausbauplanung übernimmt. Darüber hinaus soll über den Zweckverband die Mitwirkung des Kreises an der „Breitband Kompetenz-Center GmbH“ der Region gesteuert werden. Soweit zu einem späteren Zeitpunkt eine Unterstützung der Gemeinden in Sachen Förderung und Ausschreibung gewünscht wird, könnte diese Aufgabe ebenfalls über den Zweckverband erfolgen.

 

Da der Kreis nach dem vorgeschlagenen Modell die Kosten für die Regionale Breitband GmbH tragen würde, würden für die Städte und Gemeinden des Rems-Murr-Kreises durch die Mitgliedschaft im Zweckverband keine unmittelbaren Kosten entstehen. Der Kreis würde die Aufgaben durch Besetzung der vorhandenen Stelle eines Breitbandkoordinators/in und durch die interne Unterstützung im Bereich Assistenz, Finanzen und durch das Amt für Vermessung erfüllen.

 

Der Zweckverband ist befristet auf eine Dauer bis Ende 2030 angelegt. Grund für eine zeitliche Befristung ist, dass nach den vereinbarten Zielen der Kooperation zu diesem Zeitpunkt der Ausbau des Breitbandnetzes vollständig abgeschlossen sein sollte.

 

Für den Fall, dass der Zweckverband weitere Aufgaben übernehmen sollte, wäre hierüber in den Gremien des Zweckverbandes vorher abzustimmen. Die Satzung des Zweckverbandes „Breitbandausbau Rems-Murr“ hat hierzu – einheitlich zu den Zweckverbänden der anderen Kreise der Region – vorsorglich auch Regelungen aufgenommen, die den Bau und den Betrieb eines kreiseigenen Backbone-Netzes enthalten. Dies wird dann relevant, falls die Kooperation mit der Deutschen Telekom AG scheitern sollte. In diesem Fall könnte der Zweckverband den Ausbau und den Betrieb eines kreisweiten „Backbone-Netzes“ übernehmen.

 

Die Muster-Satzung des Zweckverbades „Breitbandausbau Rems-Murr“ ist der Vorlage (s. Anlage 2) beigefügt.

 

 

 

IV.           Weitere Schritte

 

Die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages mit der Deutschen Telekom AG ist zum Jahresende 2018 vorgesehen. Voraussetzung ist eine möglichst breite Zustimmung der kreiseigenen Kommunen sowie die Zustimmung des Kreistags. Der Beschluss des Kreistags hierzu ist für den 19.11.2018 geplant.

 

Zeitgleich mit der Gründung eines kreisweiten Zweckverbandes wäre vom Kreistag über die Gründung und den Beitritt zur regionalen „Breitband Kompetenz-Center GmbH“ zu entschieden.

 

Damit eine Kommune von der Kooperation mit der Telekom partizipieren kann, muss die Kommune Mitglied im „Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr“ sein. Denn nur der Zweckverband ist unmittelbar an der „Breitband Kompetenz-Center GmbH“ der Region Stuttgart beteiligt (s.o.).

 

Eine Erklärung der Kommune zum Beitritt ist daher vor dem 19.11.2018 erforderlich.

 


1 x Bauamt 


 

1.            Der Gemeinderat nimmt den Bericht zum Sachstand „Kooperation mit der Deutschen Telekom AG“ zur Kenntnis.

2.            Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung alle Maßnahmen vorzunehmen, die für einen Beitritt der Gemeinde Berglen zum Zweckverband „Breitbandausbau Rems-Murr“ erforderlich sind.

3.            Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, dem Zweckverband „Breitbandausbau Rems-Murr“ beizutreten.