Betreff
Betriebsplan des Gemeindewalds Berglen für das Forstwirtschaftsjahr 2019
Vorlage
SV/444/2018
Aktenzeichen
855.11
Art
Sitzungvorlage

 

Nach § 51 Abs. 1 Landeswaldgesetz ist von der unteren Forstbehörde jährlich ein Betriebsplan für den Kommunalwald aufzustellen.

 

Der Geschäftsbereich Forst des Landratsamtes hat daher mit Schreiben vom 25.09.2018 der Gemeinde Berglen den Betriebsplan des Gemeindewaldes für das kommende Forstwirtschaftsjahr 2019 vorgelegt (siehe Anlage), um die Beschlussfassung hierüber gemäß § 51 Abs. 2 des Landeswaldgesetzes herbeizuführen.

 

Die Summe der Einnahmen im Forstwirtschaftsjahr 2019 wird mit 307.700,00 € veranschlagt. Die voraussichtlichen Ausgaben belaufen sich auf 196.400,00 €.

 

 


1 x Kämmerei 


Dem Betriebsplan des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis für das Forstwirtschaftsjahr 2019 wird zugestimmt.