- Erhöhung der Hundesteuer
In seiner
Sitzung am 07.02.2012 hat der Gemeinderat die aktuell gültige Satzung über die
Erhebung der Hundesteuer in Berglen beschlossen. Seither ist die Anzahl der
gemeldeten Hunde von seinerzeit 363 auf aktuell 416 gestiegen.
Davon
entfallen 363 Hunde als sogenannte „Ersthunde“ auf einen Steuersatz in Höhe von
96 €. Die weiteren verteilen sich auf 35 „Zweithunde“ mit einem Steuersatz
in Höhe von 192 €, drei Kampfhunde mit einem Steuersatz in Höhe von 360 €,
sowie 15 Hunde, die von der Hundesteuer befreit sind. Befreiungen erhalten
Hunde, die ausschließlich zur Erzielung von Einnahmen dienen, Rettungshunde
sowie Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder
sonst hilfsbedürftiger Personen dienen.
In der
Satzungsänderung wird ferner vorgeschlagen, dass künftig Hunde, die nicht
ausschließlich zur Einnahmeerzielung gehalten werden, künftig mit einem
Hundesteuersatz in Höhe von 50 % des regulären Steuersatzes besteuert werden.
Dies gilt jedoch nicht für Hunde, die unter die Regelungen für Kampfhunde
fallen.
Durch die
seit 2013 zahlreich aufgestellten Hundekotmülleimer mit Hundekotmüllbeuteln,
derzeit 25 Stück im gesamten Gemeindegebiet, entstanden der Gemeinde für
Leerung, Entsorgung, Reparaturen und Müllbeutel im Jahr 2014 Kosten in Höhe von
ca. 9.200 €. Da beabsichtigt ist weitere Mülleimer aufzustellen, werden die
jährlichen Kosten hierfür in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Die Kosten
pro Jahr und Hund belaufen sich für das Jahr 2014 auf ca. 22 €. Eine
Aufstellung der Kosten ist in Anlage 3 dargestellt.
Zu
erwähnen ist auch, dass im Gegensatz zu Gebühren bei Steuern keine konkrete
Gegenleistung erfolgen muss. Steuern dienen immer als Gesamtdeckungsmittel und
sind nicht zweckgebunden.
Die
Verwaltung empfiehlt aus diesem Grund eine Erhöhung des aktuellen Steuersatzes
von 96 € auf 120 € und für Kampfhunde auf den jeweils fünffachen Steuersatz,
d.h. von 360 € auf künftig 600 €. Gerade bei der Haltung von Kampfhunden soll
die Lenkungswirkung der Hundesteuer stärker betont werden.
Die
jährlichen Mehreinnahmen belaufen sich auf ca. 12.000 €. Jede zusätzliche
Erhöhung bzw. Minderung des Steuersatzes um 12 €/Hund/Jahr verursacht Mehr-
oder Wenigereinnahmen in Höhe von ca. 6.000 €.
Eine
Aufstellung zur Höhe der Hundesteuer bei umliegenden Kommunen ist in Anlage 2
dargestellt.
1x Kämmerei
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Berglen, wie in Anlage 1 dargestellt, zu beschließen.