Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Berglen (Hundesteuersatzung)
- Erhöhung der Hundesteuer
Vorlage
VFA/004/2015
Aktenzeichen
968.11
Art
Sitzungsvorlage VFA

In seiner Sitzung am 07.02.2012 hat der Gemeinderat die aktuell gültige Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Berglen beschlossen. Seither ist die Anzahl der gemeldeten Hunde von seinerzeit 363 auf aktuell 416 gestiegen.

 

Davon entfallen 363 Hunde als sogenannte „Ersthunde“ auf einen Steuersatz in Höhe von 96 €. Die weiteren verteilen sich auf 35 „Zweithunde“ mit einem Steuersatz in Höhe von 192 €, drei Kampfhunde mit einem Steuersatz in Höhe von 360 €, sowie 15 Hunde, die von der Hundesteuer befreit sind. Befreiungen erhalten Hunde, die ausschließlich zur Erzielung von Einnahmen dienen, Rettungshunde sowie Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen.

 

In der Satzungsänderung wird ferner vorgeschlagen, dass künftig Hunde, die nicht ausschließlich zur Einnahmeerzielung gehalten werden, künftig mit einem Hundesteuersatz in Höhe von 50 % des regulären Steuersatzes besteuert werden. Dies gilt jedoch nicht für Hunde, die unter die Regelungen für Kampfhunde fallen.

 

Durch die seit 2013 zahlreich aufgestellten Hundekotmülleimer mit Hundekotmüllbeuteln, derzeit 25 Stück im gesamten Gemeindegebiet, entstanden der Gemeinde für Leerung, Entsorgung, Reparaturen und Müllbeutel im Jahr 2014 Kosten in Höhe von ca. 9.200 €. Da beabsichtigt ist weitere Mülleimer aufzustellen, werden die jährlichen Kosten hierfür in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Die Kosten pro Jahr und Hund belaufen sich für das Jahr 2014 auf ca. 22 €. Eine Aufstellung der Kosten ist in Anlage 3 dargestellt.

Zu erwähnen ist auch, dass im Gegensatz zu Gebühren bei Steuern keine konkrete Gegenleistung erfolgen muss. Steuern dienen immer als Gesamtdeckungsmittel und sind nicht zweckgebunden.

 

Die Verwaltung empfiehlt aus diesem Grund eine Erhöhung des aktuellen Steuersatzes von 96 € auf 120 € und für Kampfhunde auf den jeweils fünffachen Steuersatz, d.h. von 360 € auf künftig 600 €. Gerade bei der Haltung von Kampfhunden soll die Lenkungswirkung der Hundesteuer stärker betont werden.

 

Die jährlichen Mehreinnahmen belaufen sich auf ca. 12.000 €. Jede zusätzliche Erhöhung bzw. Minderung des Steuersatzes um 12 €/Hund/Jahr verursacht Mehr- oder Wenigereinnahmen in Höhe von ca. 6.000 €.

 

Eine Aufstellung zur Höhe der Hundesteuer bei umliegenden Kommunen ist in Anlage 2 dargestellt.

 


1x Kämmerei  


Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Berglen, wie in Anlage 1 dargestellt, zu beschließen.