Am 13. März 2016 findet die Wahl zum 16.
Landtag von Baden-Württemberg statt. Die organisatorische Durchführung der Wahl
bedarf der Mitwirkung zahlreicher ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger.
In der Gemeinde Berglen werden insgesamt 60 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
eingesetzt.
Nach der Landeswahlordnung kann den
Mitgliedern der Wahlvorstände für die Tätigkeit am Wahltag ein Zehrgeld in Höhe
von 21,00 Euro gewährt werden.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die
Gemeinden eine höhere Entschädigung zahlen, z.B. nach der örtlichen Satzung
über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Höchstsatz in Berglen 52,00
Euro / Tag). Solche erhöhte Entschädigungen für Mitglieder der Wahlorgane sind
jedoch im Rahmen der Wahlkostenerstattung nach § 56 Landtagswahlgesetz (LWG)
nicht erstattungsfähig. Die Mehrkosten (max. 1.860 Euro) sind von der Gemeinde
Berglen zu tragen.
Da es immer schwieriger wird, Bürgerinnen und Bürger für diese
ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen und der Einsatz der Helfer entsprechend
honoriert werden sollte, wird seitens der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, wie
bei den vergangenen Wahlen eine höhere Entschädigung nach der örtlichen Satzung
zu bezahlen.
1 x Hauptamt
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei der Landtagswahl am 13. März 2016 nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt.