Betreff
Entschädigung der Wahlhelfer bei der Landtagswahl am 13. März 2016
Vorlage
SV/097/2015
Aktenzeichen
062.21
Art
Sitzungvorlage

Am 13. März 2016 findet die Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die organisatorische Durchführung der Wahl bedarf der Mitwirkung zahlreicher ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger. In der Gemeinde Berglen werden insgesamt 60 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt.

 

Nach der Landeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für die Tätigkeit am Wahltag ein Zehrgeld in Höhe von 21,00 Euro gewährt werden.

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Gemeinden eine höhere Entschädigung zahlen, z.B. nach der örtlichen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Höchstsatz in Berglen 52,00 Euro / Tag). Solche erhöhte Entschädigungen für Mitglieder der Wahlorgane sind jedoch im Rahmen der Wahlkostenerstattung nach § 56 Landtagswahlgesetz (LWG) nicht erstattungsfähig. Die Mehrkosten (max. 1.860 Euro) sind von der Gemeinde Berglen zu tragen.

 

Da es immer schwieriger wird, Bürgerinnen und Bürger für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen und der Einsatz der Helfer entsprechend honoriert werden sollte, wird seitens der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, wie bei den vergangenen Wahlen eine höhere Entschädigung nach der örtlichen Satzung zu bezahlen.

 


1 x Hauptamt    


Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei der Landtagswahl am 13. März 2016 nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt.