Betreff
Vorberatung des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
VFA/005/2015
Aktenzeichen
052.03
Art
Sitzungsvorlage VFA

 

BEAMTE

 

- Unterabschnitt 0200 Hauptverwaltung

 

Die Hauptamtsleitung wird bisher im Jobsharing geleistet. Eine der beiden Personen ist als Beschäftigte angestellt. Im Rahmen des Organisationsgutachtens im Jahre 2013 wurde angeregt, dass auch für diese Mitarbeiterin eine Beamtenstelle geschaffen werden sollte. Im Stellenplan für das Jahr 2014 ist dies dann erfolgt. In der Zwischenzeit hat sich die Beschäftigte allerdings gegen eine Umwandlung ihres Beschäftigungsverhältnisses ausgesprochen, so dass für das Jahr 2016 keine weitere Stelle in A 11 mit 50 % vorgehalten werden muss.

 

Im Jahre 2014 wurde für den Bereich des Hauptamtes eine Stelle in A 9 ausgewiesen. Diese Mitarbeiterin übernimmt seit Einstellung in vollem Umfang die Stellvertretung der Hauptamtsleitung. Außerdem wurden durch die Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen der Organisationsuntersuchung hier auch weitere Aufgaben angegliedert (Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildungsleitung, Anmeldeverfahren Kindergarten etc.).

Die Betreuung der Flüchtlinge sowie die Koordination dieser Arbeit werden derzeit von der Leiterin des Ordnungsamtes (Teilzeitstelle in A 11 mit 75 %) übernommen. Da dieses Aufgabenfeld sehr arbeits- und zeitintensiv ist, müssen hier verschiedene Bereiche intern umstrukturiert werden. Es ist vorgesehen, die Radwegekonzeption und den Tourismus an die Stelle im Hauptamt anzugliedern und der Sachbearbeiterin zu übertragen. Aufgrund des gestiegenen Anforderungsprofiles soll deshalb die Voraussetzung für eine Vergütung nach A 10 ab 2016 gegeben sein.

 

Die Gemeindeverwaltung bietet jedes Jahr einem Verwaltungspraktikanten den Start in das Studium „Bachelor of Arts - Public Management“ im Rahmen eines sechsmonatigen Einführungslehrganges an. Die Kosten hierfür werden der Gemeinde über das FAG wieder erstattet. In der Vergangenheit war die Nachfrage auf diese Ausbildungsplätze sehr groß, so dass ab dem Jahr 2016 zwei Stellen ausgewiesen werden sollen.

 

 

BESCHÄFTIGTE

 

- Unterabschnitt 0200 Hauptverwaltung

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 24. September 2015 den Antrag auf Einstellung eines Stellenanteils von 20 % für die Koordination der Arbeit mit den Flüchtlingen im Haushalt 2016 gestellt. Über diesen Antrag soll im Rahmen der Stellenberatung beschlossen werden. Der Stellenanteil wird ggf. in der Entgeltgruppe 10 ausgewiesen.

 

- Unterabschnitt 0600 Einrichtung für die gesamte Verwaltung

 

Im Zuge der Neuorganisation der Gemeindeverwaltung zum 01. Januar 2014 wurden einige Aufgabengebiete zwischen den Ämtern/Sachgebieten verschoben. Seit diesem Zeitpunkt übernimmt die Kämmerei die komplette Betreuung der EDV-Anlagen von allen Einrichtungen der Gemeinde Berglen (Rathaus, Kindergärten, Bauhof, Wasserwerk, etc.). Im Organisationsgutachten sind für diesen Aufgabenbereich 20 % ausgewiesen. Nach fast zwei Jahren Erfahrung mit dieser Arbeitsverteilung muss festgestellt werden, dass dieser Stellenanteil in keiner Weise zutreffend ist.

 

Die Betreuung der EDV mit einem Stellenanteil von 20% ist nicht zufriedenstellend möglich. Derzeit werden lediglich „auftretende Brände gelöscht“. An eine konzeptionelle Planung und Weiterentwicklung, geschweige denn an ein Herangehen an das Thema Datenschutz ist aus zeitlicher Sicht leider nicht zu denken. Das Gutachten über die Kommunalverwaltung der Gemeinde Berglen, auf dessen Grundlage die Umstrukturierung basiert, weist aus, dass bei Kommunen pro 70 betreuten EDV-Arbeitsplätzen eine 100%-Stelle anfällt.

Das Rathaus der Gemeinde hat aktuell 20 PC-Arbeitsplätze und vier Laptops. Hinzu kommen zwei PCs beim Wasserwerk, zwei PCs beim Bauhof (PC im Büro + Tablett) sowie zwölf PCs/Laptops im Bereich der Kinderbetreuung.

Bei diesen 40 PCs sind die Geräte der Feuerwehr sowie die EDV-Strukturen der Schule noch nicht berücksichtigt. Diese werden, aufgrund der fehlenden Kapazitäten, direkt von der Feuerwehr bzw. der Schule betreut.

Zu den genannten Geräten kommen die Serverstruktur des Rathauses sowie künftig 26 Tabletts für die Gemeinderäte und die Verwaltung hinzu.

 

Die Betreuung der EDV umfasst darüber hinaus auch die Betreuung der sonstigen Hardware, in erster Linie die Drucker und Kopierer, aber auch die Spezialgeräte (Fingerabdruckscanner, Änderungsterminal, ePass-Leser, etc.) des Bürgerbüros, aber auch die Betreuung der Softwarelösungen, die im Einsatz sind.

 

Auch wenn einige Softwareprogramme von den jeweiligen Sachgebieten betreut werden, ist eine Zusammenarbeit regelmäßig bei größeren Performanceproblemen bzw. Updates, Neuanlage von Usern oder kompletten Neueinführungen (Session, e-Antrag Rente, FRIEDA, WinWVIS, usw.) gegeben.

 

Um in Zukunft eine zufriedenstellende Betreuung aller EDV-Anlagen gewährleisten zu können und einen reibungslosen Arbeitsablauf im Bereich der Kämmerei zu gewährleisten, soll für den EDV-Bereich eine separate Stelle in der Entgeltgruppe TVöD 8 geschaffen werden.

 

 

- Unterabschnitt 4640 Tageseinrichtungen für Kinder

 

Die Entgeltordnung des TVÖD – SUE sieht für die Leitungen der Kindertageseinrichtung eine spezielle Eingruppierung vor. So werden z.B. Leiterinnen von Einrichtungen mit bis zu 40 Plätzen nach der Entgeltgruppe SUE 7 eingruppiert, bei mindestens 40 Plätzen erfolgt eine Entlohnung nach SUE 10 und bei mindestens 70 Plätzen ist eine Vergütung nach SUE 13 vorgeschrieben. In Berglen werden bisher nur die Leiterinnen der Kindertageseinrichtung Rappelkiste in Oppelsbohm und im Kinderhaus in Steinach entsprechend entlohnt. Die pädagogischen Fachkräfte, denen in der Einrichtung in Rettersburg und in Vorderweißbuch die Leitung übertragen wurde, erhalten eine stets widerrufliche Zulage. Im Rahmen der Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wurde empfohlen, zur Verwaltungsvereinfachung die Eingruppierung TVöD-konform vorzunehmen. Dieselbe Vorgehensweise gilt auch für Einrichtungen, in denen stellvertretende Leiterinnen benannt sind. Für den Stellenplan 2016 wurden deshalb drei Stellen in der Entgeltgruppe SUE 7 statt in SUE 6 ausgewiesen.

 

Aufgrund der großen Nachfrage sollen im Kindergarten Rappelkiste ab dem Jahre 2016 weitere zehn Ganztagesplätze für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr geschaffen werden. Für dieses Angebot muss eine bestehende Teilzeitarbeitsstelle von 87,50 % um 12,5 % auf eine Vollzeitstelle in SUE 6 aufgestockt werden.

 

Eine Empfehlung der Kindergartenentwicklungsplanung, die im Jahre 2015 von der GMA durchgeführt wurde, ist, dass die Öffnungszeiten in der Kindertageseinrichtung Wirbelwind Vorderweißbuch angepasst werden sollen. Derzeit ist die Einrichtung nur an Schultagen von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet. Um Familie und Beruf vereinbaren zu können soll bei Bedarf eine Ausweitung der Öffnungszeiten von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr erfolgen. Auch die Schließtage sollen von derzeit 60 Arbeitstagen auf 25 Arbeitstage reduziert werden.

Für diese Änderung ist eine prozentuale Aufstockung der Leitung von 10 % (SUE 7 bisher SUE 6) notwendig. Der Beschäftigungsumfang einer weiteren pädagogischen Fachkraft muss von 63,44 % auf 86 % aufgestockt werden.

 

 


1 x Bürgermeister

1 x Kämmerei (Haushalt 2016)

2 x Personalamt (Frau Bührer, Frau Ehmann / Frau Sigloch) 


Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Stellenplan gemäß der beiliegenden Vorlage zu beschließen.