Betreff
Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- Behandlung der abgegebenen Stellungnahmen und Feststellung der 7. FNP-Änderung
Vorlage
SV/100/2015
Aktenzeichen
621.3
Art
Sitzungvorlage

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 01.07.2015 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 16.06.2015 den Entwurf für die 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 festgestellt. Der Änderungsentwurf wurde anschließend vom 03.08.2015 bis 03.09.2015 in Winnenden und in Berglen öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist sind von der Region Stuttgart, dem Regierungspräsidium Stuttgart, dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis und einer privaten Interessensgemeinschaft Stellungnahmen abgegeben worden, über die eine Abwägungsentscheidung zu treffen ist.

 

Es wird vorgeschlagen, die 7. FNP-Änderung festzustellen, wobei die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Ausführungen in Anlage 7 zu dieser Vorlage behandelt werden.

 


1 x GVV Winnenden

1 x FNP-Ordner    


1.            Die während der öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf vom 10.10.2014 / 08.05.2015 / 08.06.2015 abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in Anlage 7 zu dieser Vorlage behandelt.

 

2.            Die 7. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird festgestellt. Bestandteil dieser 7. FNP-Änderung ist die folgende Darstellung:

 

Wohnbaubaufläche "Schafäcker-Erweiterung" in Leutenbach-Weiler zum Stein bestehend aus

- Wohnbaufläche (2,88 ha)

- Sonderbaufläche für ein Alten- und Pflegeheim (0,42 ha)

-     Fläche für den örtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge (0,2 ha)

-     Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (0,3 ha)

 

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden folgende Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:

 

-     Wohnbaufläche "Dürre Gärten/Kelterweinberge" in Leutenbach-Weiler zum Stein (1,8 ha)

-     Wohnbaufläche "Schillerstraße" Leutenbach-Weiler zum Stein (0,9 ha).

 

3.            Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 10.10.2014 / 08.05.2015 / 08.06.2015 im Maßstab 1 : 5.000.

 

4.            Die Begründung vom 08.05.2015 / 08.06.2015 wird einschließlich des Umweltberichts vom 14.04.2015 zum Bebauungsplan „Schafäcker-Erweiterung“ festgestellt.