Betreff
Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- Aufstellungsbeschluss für die 8. Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
SV/101/2015
Aktenzeichen
621.3
Art
Sitzungvorlage

Der gemeinsame Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 06.07.2006 wirksam geworden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes Winnenden hat sich inzwischen der folgende Änderungsbedarf ergeben, der wie folgt begründet wird:

 

-        Zwei Gewerbebauflächen „Schmiede-Erweiterung“

         in Winnenden-Hertmannsweiler (1,8 ha)

-        Fläche für die Landwirtschaft und Fläche für die Landwirtschaft (Ausgleichsfläche) in Winnenden-Hertmannsweiler (1,8 ha)

 

In Winnenden-Hertmannsweiler soll das Gebiet „Schmiede III“ erschlossen werden. Die gewerblichen Bauflächen im gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen sollen in ihrer Lage, entsprechend dem städtebaulichen Entwurf, verändert dargestellt werden. Dabei soll ein flächengleicher Tausch zwischen Gewerbebauflächen und landwirtschaftlichen Flächen vorgenommen werden.

 

Das Gebiet „Schmiede III“ grenzt unmittelbar an die bereits bestehenden Gewerbegebiete „Schmiede I" und „Schmiede II“ an. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Johannes-Gießer-Straße in der „Schmiede II“ und eine neu herzustellende Stichstraße in nördlicher Richtung. Die Grundstückstiefe der möglichen Gewerbegrundstücke wurde entsprechend der Marktnachfrage und der Lage der vorhandenen Hangkante im Gebiet optimiert. Innerhalb des stark fallenden Geländes am Gebietsrand soll eine breite Ortsrandeingrünung entstehen.

 

Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Baunutzungsverordnung als gewerbliche Baufläche und gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a) des Baugesetzbuchs als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt.

Der Bebauungsplan soll gleichzeitig mit der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuchs aufgestellt werden.

 

Aus den vorstehend genannten Gründen wird gebeten, die Einleitung des Verfahrens für die 8. Flächennutzungsplanänderung zu beschließen.

  


1 x GVV Winnenden

1 x FNP-Ordner   


1.       Das Verfahren zur 8. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eingeleitet.

 

2.       In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:

 

-     Zwei Gewerbebauflächen „Schmiede-Erweiterung“

in Winnenden-Hertmannsweiler (1,8 ha)

-     Fläche für die Landwirtschaft und Fläche für die Landwirtschaft (Ausgleichsfläche) in Winnenden-Hertmannsweiler (1,8 ha).

 

3.       Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, vom 15.10.2015 im Maßstab 1:5000.