- Aufstellungsbeschluss für die 8. Flächennutzungsplanänderung
Der gemeinsame Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom
29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung am
06.07.2006 wirksam geworden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes Winnenden hat
sich inzwischen der folgende Änderungsbedarf ergeben, der wie folgt begründet
wird:
- Zwei Gewerbebauflächen
„Schmiede-Erweiterung“
in
Winnenden-Hertmannsweiler (1,8 ha)
- Fläche für die Landwirtschaft und Fläche
für die Landwirtschaft (Ausgleichsfläche) in Winnenden-Hertmannsweiler (1,8 ha)
In Winnenden-Hertmannsweiler soll das Gebiet
„Schmiede III“ erschlossen werden. Die gewerblichen Bauflächen im gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen sollen in ihrer Lage, entsprechend dem
städtebaulichen Entwurf, verändert dargestellt werden. Dabei soll ein
flächengleicher Tausch zwischen Gewerbebauflächen und landwirtschaftlichen
Flächen vorgenommen werden.
Das Gebiet „Schmiede III“ grenzt unmittelbar
an die bereits bestehenden Gewerbegebiete „Schmiede I" und „Schmiede II“ an.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Johannes-Gießer-Straße in der
„Schmiede II“ und eine neu herzustellende Stichstraße in nördlicher Richtung.
Die Grundstückstiefe der möglichen Gewerbegrundstücke wurde entsprechend der
Marktnachfrage und der Lage der vorhandenen Hangkante im Gebiet optimiert.
Innerhalb des stark fallenden Geländes am Gebietsrand soll eine breite
Ortsrandeingrünung entstehen.
Das Plangebiet ist im gültigen
Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 des
Baugesetzbuchs i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Baunutzungsverordnung als
gewerbliche Baufläche und gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a)
des Baugesetzbuchs als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt.
Der Bebauungsplan soll gleichzeitig mit der
Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach
§ 8 Abs. 3 des Baugesetzbuchs aufgestellt werden.
Aus den vorstehend genannten Gründen wird
gebeten, die Einleitung des Verfahrens für die 8. Flächennutzungsplanänderung
zu beschließen.
1 x GVV
Winnenden
1 x FNP-Ordner
1.
Das Verfahren zur 8. Änderung des am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird
eingeleitet.
2.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen
aufgenommen:
- Zwei
Gewerbebauflächen „Schmiede-Erweiterung“
in Winnenden-Hertmannsweiler (1,8 ha)
- Fläche
für die Landwirtschaft und Fläche für die Landwirtschaft (Ausgleichsfläche) in
Winnenden-Hertmannsweiler (1,8 ha).
3.
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, gefertigt
vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, vom 15.10.2015 im Maßstab 1:5000.