Betreff
Betriebsplan des Gemeindewalds Berglen für das Forstwirtschaftsjahr 2016
Vorlage
SV/106/2015
Aktenzeichen
855.11
Art
Sitzungvorlage
Nach § 51 Abs. 1 Landeswaldgesetz ist von
der unteren Forstbehörde jährlich ein Betriebsplan für den Kommunalwald
aufzustellen. Der Geschäftsbereich Forst des Landratsamtes hat daher mit
Schreiben vom 25.11.2015 der Gemeinde den Betriebsplan des Gemeindewalds für
das kommende Forstwirtschaftsjahr 2016 vorgelegt (siehe Anlage), um die
Beschlussfassung hierüber gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz herbeizuführen.
Die Summe der Einnahmen im Forstwirtschaftsjahr 2016 werden mit 286.000,00 € veranschlagt. Die voraussichtlichen Ausgaben belaufen sich auf 165.500,00 €.
1 x Kämmerei
1 x Landratsamt Geschäftsbereich Forst
Dem Betriebsplan des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis für das Forstwirtschaftsjahr 2016 wird zugestimmt.