Betreff
Betriebsplan des Gemeindewalds Berglen für das Forstwirtschaftsjahr 2016
Vorlage
SV/106/2015
Aktenzeichen
855.11
Art
Sitzungvorlage

Nach § 51 Abs. 1 Landeswaldgesetz ist von der unteren Forstbehörde jährlich ein Betriebsplan für den Kommunalwald aufzustellen. Der Geschäftsbereich Forst des Landratsamtes hat daher mit Schreiben vom 25.11.2015 der Gemeinde den Betriebsplan des Gemeindewalds für das kommende Forstwirtschaftsjahr 2016 vorgelegt (siehe Anlage), um die Beschlussfassung hierüber gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz herbeizuführen.

 

Die Summe der Einnahmen im Forstwirtschaftsjahr 2016 werden mit 286.000,00 € veranschlagt. Die voraussichtlichen Ausgaben belaufen sich auf 165.500,00 €.

 


1 x Kämmerei

1 x Landratsamt Geschäftsbereich Forst    


Dem Betriebsplan des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis für das Forstwirtschaftsjahr 2016 wird zugestimmt.