Der Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA)
wird am 08.12.2015 den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 beraten. Sollten
hierbei noch Änderungen erfolgen, werden diese in einer Tischvorlage
zusammengefasst.
In der Anlage werden nochmals die
„Eckpunkte“ des Haushalts dargestellt.
1 x Kämmerei
1 x Landratsamt (über Kämmerei)
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der
Fassung vom 24. Juli 2000
(GBl. S. 581) hat der Gemeinderat am 15. Dezember 2015 folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:
§ 1
23.044.800 € , 14.312.500 € , 8.732.300 € ;
Der Haushaltsplan
wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je
davon
im Verwaltungshaushalt
im
Vermögenshaushalt
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen
für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung)
von 0
€;
3. dem
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung von 0
€.
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf 750.000
€.
§ 3
Die
Hebesätze werden festgesetzt
1. für
die Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350
v.H.
der
Steuermessbeträge;
2. für
die Gewerbesteuer auf 350
v.H.
der
Steuermessbeträge.
§ 4
Nachrichtlich:
2.197.900
€ 818.100 € 1.379.800 €
Der Wirtschaftsplan
des Wasserwerks Berglen umfasst
Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von je
davon
im Erfolgsplan
im
Vermögensplan