Betreff
Teilnahme an der 15. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf 2017 - 2018
Vorlage
SV/111/2015
Aktenzeichen
811.01
Art
Sitzungvorlage

Im Jahr 2013 nahm die Gemeinde Berglen an der 12. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf 2014 – 2015 teil. Der daraus resultierende Stromlieferungsvertrag wurde um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2016 verlängert.

 

Mit E-Mail vom 22.10.2015 wurde die Verwaltung über die nun folgende 15. Bündelausschreibung informiert. Diese sieht eine erste Vertragslaufzeit vom 01.01.2017 – 31.12.2018 vor. Anschließend ist jeweils eine einjährige Vertragsverlängerung möglich. Der Vertrag endet spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren.

 

Da im Zuge der Bündelausschreibung deutlich bessere Konditionen als bei einer alleinigen Ausschreibung zu erwarten sind, erscheint eine Teilnahme der Gemeinde Berglen wirtschaftlich sinnvoll.

 

Im Zuge der 15. Bündelausschreibung besteht die Möglichkeit, die Stromversorgung durch Ökostrom auszuschreiben. Im Hinblick auf den höheren Strompreis empfiehlt die Verwaltung auf die Ausschreibung von Ökostrom zu verzichten.

 

Mit der Teilnahme am Verfahren wird die Gt-service bevollmächtigt, den Zuschlag entsprechend der Entscheidung des Aufsichtsrates der Gt-service zu erteilen.

 

Die Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot durch die Gt-service ist für die Teilnehmer verbindlich und verpflichtet zur Stromabnahme bei dem erfolgreichen Bieter.

 

Für die Teilnahme an der 15. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf 2017 – 2018 entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.900,00 € brutto (96 Abnahmestellen x 16,50 € je Abnahmestelle (netto)).

 

 


1 x Kämmerei    


1.         Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme der Gemeinde Berglen an der 15. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf 2017 – 2018 der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg. Damit verbunden ist die Bevollmächtigung der Gt-service den Zuschlag entsprechend der Entscheidung des Aufsichtsrates der Gt-service zu erteilen.

 

2.         Der Gemeinderat beschließt auf die Ausschreibung von Ökostrom zu verzichten.