Erstellung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Flst.Nr. 86, Sommerbergweg 14/1 in Vorderweißbuch
Die Eigentümer des
Grundstücks Sommerbergweg 14/1 in Vorderweißbuch möchten auf der Südseite ihres
Wohngebäudes eine Terrassenüberdachung mit einer Grundfläche von 8,83 m x 4,00
m und einer Traufhöhe von 2,10 m errichten. Die Überdachung wird aus Aluminium
gefertigt und Sicherheitsglas als Eindeckungsmaterial verwendet.
Das Baugrundstück liegt teilweise im
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Zaunäcker" aus
dem Jahre 1967. Die Bestimmungen des Bebauungsplanes sind nicht eingehalten, da
mit der geplanten Terrassenüberdachung nicht überbaubare Grundstücksfläche in
Anspruch genommen werden soll. Teile des Wohngebäudes und der Garage sowie die
vorhandene Terrasse befinden sich bereits im Bauverbot.
Die Verwaltung hat gegen das Vorhaben keine
städtebaulichen Bedenken, wenn auf eine weitere Vergrößerung der Terrasse verzichtet
wird. In der Nachbarschaft des Baugrundstücks wurden bereits ähnliche
Überdachungen in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche vom Landratsamt
genehmigt. Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche
Einvernehmen unter Auflagen herzustellen.
Bauakte "Sommerbergweg 14/1"
1. Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Befreiungsantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass als Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht
überbaubarer Grundstücksfläche die Eingrünung des Grundstücks zum Außenbereich
durch eine Gehölzpflanzung (zwei heimische Sträucher) verbessert wird.
2.
Eine weitere Vergrößerung der
vorhandenen Terrasse im Bauverbot ist nicht möglich.
3. Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag
auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Lageplanauszug
Südansicht
Ostansicht
Westansicht