Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Erstellung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Flst.Nr. 86, Sommerbergweg 14/1 in Vorderweißbuch
Vorlage
BUA/030/2015
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

Die Eigentümer des Grundstücks Sommerbergweg 14/1 in Vorderweißbuch möchten auf der Südseite ihres Wohngebäudes eine Terrassenüberdachung mit einer Grundfläche von 8,83 m x 4,00 m und einer Traufhöhe von 2,10 m errichten. Die Überdachung wird aus Aluminium gefertigt und Sicherheitsglas als Eindeckungsmaterial verwendet.

 

Das Baugrundstück liegt teilweise im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Zaunäcker" aus dem Jahre 1967. Die Bestimmungen des Bebauungsplanes sind nicht eingehalten, da mit der geplanten Terrassenüberdachung nicht überbaubare Grundstücksfläche in Anspruch genommen werden soll. Teile des Wohngebäudes und der Garage sowie die vorhandene Terrasse befinden sich bereits im Bauverbot.

 

Die Verwaltung hat gegen das Vorhaben keine städtebaulichen Bedenken, wenn auf eine weitere Vergrößerung der Terrasse verzichtet wird. In der Nachbarschaft des Baugrundstücks wurden bereits ähnliche Überdachungen in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche vom Landratsamt genehmigt. Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen unter Auflagen herzustellen.

 


Bauakte "Sommerbergweg 14/1"  


1.      Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Befreiungsantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass als Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht überbaubarer Grundstücksfläche die Eingrünung des Grundstücks zum Außenbereich durch eine Gehölzpflanzung (zwei heimische Sträucher) verbessert wird.

 

2.      Eine weitere Vergrößerung der vorhandenen Terrasse im Bauverbot ist nicht möglich.

 

3.      Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

Lageplanauszug

 

Südansicht

 

Ostansicht

 

Westansicht