Betreff
Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Winnenden zur Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft
Vorlage
SV/117/2016
Aktenzeichen
426
Art
Sitzungvorlage

 

Das große Thema der europäischen und deutschen Politik – die Flüchtlingskrise – hat im vergangenen Jahr auch die Gemeinde Berglen geprägt. Runde 90 Schutzsuchende mussten untergebracht werden. Die Solidarität in der Bevölkerung war groß, fremdenfeindliche Bewegungen konnten nicht Fuß fassen.

 

Auch im Jahr 2016 werden die Flüchtlinge uns weiter beschäftigen. Die Gemeinde Berglen sieht es als wichtige Aufgabe an, die Menschen freundlich aufzunehmen, sie zu begleiten und ihnen zu helfen. Aus diesem Grund hat sich ein Netzwerk, in dem sich Kirchen, Vereine und hilfsbereite Menschen einbringen, gegründet. „Wir wollen für alle da sein!“ Mit diesem Motto will die Gemeinde Berglen die Willkommenskultur für Flüchtlinge festigen. Freizeitgestaltung, Alltagsbewältigung, Arbeit mit Kindern und Nachbarschaftshilfe sollen dabei Themenschwerpunkte sein.

 

Ein ganz wichtiger Punkt ist hierbei auch die Integration ins Arbeitsleben. Am Arbeitsmarkt entscheidet sich, ob die Gesellschaft die Jahrhundertaufgabe lösen kann und die Verantwortung für die vielen Flüchtlinge bewältigt oder nicht. Nur wenn es gelingt, die Asylsuchenden in Arbeit zu bringen, haben diese eine echte Perspektive auf ein neues Leben. Nur so wird es langfristig ein friedliches Miteinander geben. Keiner weiß, wer überhaupt in den Flüchtlingsunterkünften zu den begehrten Talenten zählt. Fest steht: Es gibt sie – jung, gebildet, geübt im Umgang mit Computern und Englisch. Nur: wo? Die beruflichen Fähigkeiten werden an keiner Stelle der Flüchtlingsbürokratie systematisch erfasst. Keine Datei, die Auskunft darüber geben könnte, wer Akademiker oder Arbeiter ist, wer Deutsch spricht oder nicht. Hier gilt es nach konkreten Lösungsansätzen vor Ort zu suchen.

 

Die Stadt Winnenden hat zum 01.01.2016 eine Stabstelle für Integration geschaffen. Die Stelle ist derzeit mit einer Beamtin in Bes.Gr. A12, der langjährigen Wirtschaftsförderin, mit 75 % besetzt. Des Weiteren ist der Stabstelle eine Assistenzstelle mit 56,25 % in der Entgeltgruppe 6 zugeordnet.

Mit dieser Stellenschaffung hat die Stadt Winnenden einen entscheidenden Schritt über die bestehenden Aufgaben hinaus unternommen. Die Nachbarkommune will dadurch gesuchte Arbeitskräfte unter den Flüchtlingen möglichst an die Stadt binden. Arbeitgeber, die händeringend nach jungen Auszubildenden suchen, gebe es genug, so Oberbürgermeister Holzwarth in einer Pressemitteilung.

 

Die Aufgaben der Stabstelle für Integration sind vorläufig wie folgt definiert:

 

§  Erarbeitung eines Konzepts für die Integration von Menschen mit internationalen Wurzeln

§  Umsetzung des Konzeptes

§  Zusammenarbeit mit beteiligten Akteuren und Bündnispartnern (u.a. auch ehrenamtlich Tätigen) und Koordination von deren Arbeit

§  Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Themen im Bereich Integration

§  Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen, zu deren Aufgaben Schnittstellen bestehen.

 

Eine detaillierte Stellenbeschreibung wird noch erstellt.

 

Von der Gemeindeverwaltung Berglen wird das Vorgehen der Stadt Winnenden als sehr vorbildlich und lobenswert eingestuft. Aus Sicht der Gemeinde sollte eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Großen Kreisstadt in diesem Bereich angestrebt werden. Die Nachbarkommune hat auf eine unverbindliche Anfrage signalisiert, dass aus ihrer Sicht eine Vernetzung in diesem Zweig denkbar ist. Konkret wäre eine Aufstockung der Stelle um 25 % vorstellbar. Dies entspricht einer Wochenarbeitszeit für die Gemeinde Berglen von 9,75 Stunden. Anstellungskörperschaft wäre die Stadt Winnenden.

Vorteilhalft ist, dass die Nachbarkommune nach der VwV-Integration einen Zuschuss von der Landeskreditbank für die nächsten drei Jahre erhält und der Stellenanteil für Berglen dadurch dann auch gefördert wird. Der Zuschuss beträgt für eine 100 %-Stelle 105.000 Euro für drei Jahre (40.000 Euro im ersten Jahr, 35.000 Euro im zweiten Jahr und 30.000 Euro im dritten Jahr).

 

Die Stadt Winnenden und die Gemeindeverwaltung Berglen gehen davon aus, dass für die Erfüllung dieser Aufgaben ein zusätzlicher Personalaufwand im Umfang einer 25%-Stelle ausreichend ist. Diese Stelle muss, um die nachfolgend erläuterte Förderung durch das Land zu erhalten, mit einer entsprechend qualifizierten Kraft besetzt werden; der Stelleninhaber bzw. die Stelleninhaberin würde dann unter der Anleitung und Steuerung der Stabsstellenleiterin für Integration der Stadt Winnenden die Aufgaben für die Gemeinde Berglen erfüllen. Eine Mitbetreuung der Gemeinde Berglen setzt jedoch voraus, dass diese Stelle tatsächlich besetzt ist. Die Gemeinde Berglen erstattet der Stadt Winnenden die entsprechenden Personalaufwendungen, soweit die Aufwendungen nicht durch Landeszuwendungen gedeckt sind.

 

Die Besetzung der Stelle mit einer für die Aufgaben qualifizierten Kraft mit einem Stellenumfang von 25% wird jedoch im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation und den enormen Bedarf an solchen Kräften sehr schwer sein. Aus diesem Grund, vor allem aber auch deshalb, da der Stadt Winnenden eine gut begleitete Integration von Flüchtlingen einen immer größeren Aufwand verursacht, möchte die Nachbarkommune versuchen, die Stelle mit einer 50%-Kraft zu besetzen und das eigene Personal um 25 % aufzustocken. Nachdem das Land das Förderprogramm erneut aufgelegt, hat die Stadt Winnenden bereits zur Wahrung der Antragsfrist einen Antrag auf weitere Förderung in diesem Umfang gestellt.

 

Zusammen mit der Stadt Winnenden wurde ein Vereinbarungsentwurf über die Zusammenarbeit entwickelt, der die notwendigen Regelungen enthält, insbesondere die Aufgaben und den Aufgabenumfang definiert, die personal- und haftungsrechtlichen Fragen klärt sowie den Umfang der Kostenerstattung regelt. Die Vereinbarung soll zum 1. Juli 2016 in Kraft treten und eine Laufzeit zunächst bis zum 31. Dezember 2018 haben mit anschließender automatischer Verlängerung, wenn die Vereinbarung nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

 

 

Personalaufwendungen und Kostenerstattung durch die Gemeinde Berglen:

 

Wie bereits erwähnt, wurden der Stadt Winnenden für die Übernahme der Aufgaben der Integration von Flüchtlingen Landeszuwendungen bewilligt für die Einstellung bzw. Beschäftigung einer 100%-Kraft. Bezuschusst wird lediglich die Anstellung bzw. Beschäftigung einer für die Aufgaben qualifizierten Kraft. Die Leiterin der Stabsstelle für Integration besitzt die entsprechende Qualifikation, sie arbeitet in diesem Aufgabenbereich zu 75%. Die Anstellung einer Kraft mit entsprechender Qualifikation im Umfang von 25%, wie sie zur Betreuung der Flüchtlinge in Berglen erforderlich ist, ist also in dem oben genannten Förderumfang des Landes Baden-Württemberg enthalten.

 

Die gesamten Personalaufwendungen stellen sich überschlägig wie folgt dar (jährlich):

 

Stabsstellenleitung (75%):                          ca. 57.000 Euro

Einzustellenden Kraft (25%):                     ca. 17.000 Euro

Summe:                                                             ca. 74.000 Euro

 

Darin nicht enthalten sind die weiteren in der Stabsstelle für Integration tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachbarkommune; sie sind überwiegend für die Stadt Winnenden tätig und bleiben daher bei den Betrachtungen außer Acht. Ebenso unberücksichtigt bleiben Gehaltssteigerungen in der Zukunft.

 

 

 

01.07.2016 – 31.12.2016

Stabsstellenleitung (75%):                                                                         ca.          28.500 Euro

Einzustellende Kraft (25%):                                                                       ca.          8.500 Euro

Gesamt:                                                                                                            ca.          37.000 Euro

./. Landesförderung (50% von 40.000 Euro):                                  20.000 Euro

Verbleiben:                                                                                                     ca.          17.000 Euro

 

Davon trägt die Stadt Winnenden 75%:                                               ca.          12.750 Euro

die Gemeinde Berglen 25%:                                                                     ca.            4.250 Euro

 


 

01.01.2017 – 31.12.2017

Stabsstellenleitung (75%):                                                                         ca.          57.000 Euro

Einzustellende Kraft (25%):                                                                       ca.          17.000 Euro

Gesamt:                                                                                                            ca.          74.000 Euro

./. Landesförderung (100% von 35.000 Euro):                                35.000 Euro

Verbleiben:                                                                                                     ca.          39.000 Euro

 

Davon trägt die Stadt Winnenden 75%:                                               ca.          29.250 Euro

die Gemeinde Berglen 25%:                                                                     ca.            9.750 Euro

 


01.01.2018 – 31.12.2018

Stabsstellenleitung (75%):                                                                         ca.          57.000 Euro

Einzustellende Kraft (25%):                                                                       ca.          17.000 Euro

Gesamt:                                                                                                            ca.          74.000 Euro

./. Landesförderung (100% von 30.000 Euro):                               30.000 Euro

Verbleiben:                                                                                                     ca.          44.000 Euro

 

Davon trägt die Stadt Winnenden 75%:                                               ca.          33.000 Euro

die Gemeinde Berglen 25%:                                                                     ca.          11.000 Euro

 

Ab 01.01.2019 – ohne Landesförderung

Stabsstellenleitung (75%):                                                                         ca.          57.000 Euro

Einzustellende Kraft (25%):                                                                       ca.          17.000 Euro

Gesamt:                                                                                                            ca.          74.000 Euro

 

Davon trägt die Stadt Winnenden 75%:                                               ca.          55.500 Euro

die Gemeinde Berglen 25%:                                                                     ca.          18.500 Euro

 

Wichtig ist es, den asylsuchenden Menschen eine Perspektive zu geben und sie in allen Bereichen gut zu integrieren. Durch die Zusammenarbeit mit der Stadt Winnenden kann die Gemeinde Berglen von Synergieeffekten, insbesondere durch den Kontakt der langjährigen Wirtschaftsförderin zu den Winnender Arbeitgebern, enorm profitieren.

 


1 x Bürgermeister

1 x Ordnungsamt

1 x Hauptamt 


1.    Der Gemeinderat stimmt einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Winnenden im Bereich der Integration von Flüchtlingen ab 1. Juli 2016 auf Basis des beigefügten interkommunalen Vereinbarungsentwurfes (s. Anlage) zu.

 

2.    Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte hierzu in die Wege zu leiten.

 

3.    Entsprechende Finanzmittel sind zur Verfügung zu stellen.