Das große Thema der europäischen und
deutschen Politik – die Flüchtlingskrise – hat im vergangenen Jahr auch die
Gemeinde Berglen geprägt. Runde 90 Schutzsuchende mussten untergebracht werden.
Die Solidarität in der Bevölkerung war groß, fremdenfeindliche Bewegungen
konnten nicht Fuß fassen.
Auch im Jahr 2016 werden die Flüchtlinge uns
weiter beschäftigen. Die Gemeinde Berglen sieht es als wichtige Aufgabe an, die
Menschen freundlich aufzunehmen, sie zu begleiten und ihnen zu helfen. Aus
diesem Grund hat sich ein Netzwerk, in dem sich Kirchen, Vereine und
hilfsbereite Menschen einbringen, gegründet. „Wir wollen für alle da sein!“ Mit
diesem Motto will die Gemeinde Berglen die Willkommenskultur für Flüchtlinge
festigen. Freizeitgestaltung, Alltagsbewältigung, Arbeit mit Kindern und
Nachbarschaftshilfe sollen dabei Themenschwerpunkte sein.
Ein ganz wichtiger Punkt ist hierbei auch
die Integration ins Arbeitsleben. Am Arbeitsmarkt entscheidet sich, ob die
Gesellschaft die Jahrhundertaufgabe lösen kann und die Verantwortung für die
vielen Flüchtlinge bewältigt oder nicht. Nur wenn es gelingt, die Asylsuchenden
in Arbeit zu bringen, haben diese eine echte Perspektive auf ein neues Leben.
Nur so wird es langfristig ein friedliches Miteinander geben. Keiner weiß, wer überhaupt in den
Flüchtlingsunterkünften zu den begehrten Talenten zählt. Fest steht: Es gibt
sie – jung, gebildet, geübt im Umgang mit Computern und Englisch. Nur: wo? Die
beruflichen Fähigkeiten werden an keiner Stelle der Flüchtlingsbürokratie
systematisch erfasst. Keine Datei, die Auskunft darüber geben könnte, wer
Akademiker oder Arbeiter ist, wer Deutsch spricht oder nicht. Hier gilt es nach
konkreten Lösungsansätzen vor Ort zu suchen.
Die Stadt Winnenden hat zum 01.01.2016 eine
Stabstelle für Integration geschaffen. Die Stelle ist derzeit mit einer Beamtin
in Bes.Gr. A12, der langjährigen Wirtschaftsförderin, mit 75 % besetzt. Des
Weiteren ist der Stabstelle eine Assistenzstelle mit 56,25 % in der
Entgeltgruppe 6 zugeordnet.
Mit dieser Stellenschaffung hat die Stadt
Winnenden einen entscheidenden Schritt über die bestehenden Aufgaben hinaus
unternommen. Die Nachbarkommune will dadurch gesuchte Arbeitskräfte unter den
Flüchtlingen möglichst an die Stadt binden. Arbeitgeber, die händeringend nach
jungen Auszubildenden suchen, gebe es genug, so Oberbürgermeister Holzwarth in
einer Pressemitteilung.
Die Aufgaben der Stabstelle für Integration
sind vorläufig wie folgt definiert:
§ Erarbeitung eines Konzepts für die Integration von
Menschen mit internationalen Wurzeln
§ Umsetzung des Konzeptes
§ Zusammenarbeit mit beteiligten Akteuren und
Bündnispartnern (u.a. auch ehrenamtlich Tätigen) und Koordination von deren
Arbeit
§ Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle
für alle Themen im Bereich Integration
§ Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen, zu
deren Aufgaben Schnittstellen bestehen.
Eine detaillierte Stellenbeschreibung wird
noch erstellt.
Von der Gemeindeverwaltung Berglen wird das
Vorgehen der Stadt Winnenden als sehr vorbildlich und lobenswert eingestuft.
Aus Sicht der Gemeinde sollte eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Großen
Kreisstadt in diesem Bereich angestrebt werden. Die Nachbarkommune hat auf eine
unverbindliche Anfrage signalisiert, dass aus ihrer Sicht eine Vernetzung in
diesem Zweig denkbar ist. Konkret wäre eine Aufstockung der Stelle um 25 %
vorstellbar. Dies entspricht einer Wochenarbeitszeit für die Gemeinde Berglen
von 9,75 Stunden. Anstellungskörperschaft wäre die Stadt Winnenden.
Vorteilhalft ist, dass die Nachbarkommune
nach der VwV-Integration einen Zuschuss von der Landeskreditbank für die
nächsten drei Jahre erhält und der Stellenanteil für Berglen dadurch dann auch
gefördert wird. Der Zuschuss beträgt für eine 100 %-Stelle 105.000 Euro für
drei Jahre (40.000 Euro im ersten Jahr, 35.000 Euro im zweiten Jahr und 30.000
Euro im dritten Jahr).
Die Stadt Winnenden und die Gemeindeverwaltung
Berglen gehen davon aus, dass für die Erfüllung dieser Aufgaben ein
zusätzlicher Personalaufwand im Umfang einer 25%-Stelle ausreichend ist. Diese
Stelle muss, um die nachfolgend erläuterte Förderung durch das Land zu
erhalten, mit einer entsprechend qualifizierten Kraft besetzt werden; der
Stelleninhaber bzw. die Stelleninhaberin würde dann unter der Anleitung und
Steuerung der Stabsstellenleiterin für Integration der Stadt Winnenden die
Aufgaben für die Gemeinde Berglen erfüllen. Eine Mitbetreuung der Gemeinde
Berglen setzt jedoch voraus, dass diese Stelle tatsächlich besetzt ist. Die
Gemeinde Berglen erstattet der Stadt Winnenden die entsprechenden
Personalaufwendungen, soweit die Aufwendungen nicht durch Landeszuwendungen
gedeckt sind.
Die Besetzung der Stelle mit einer für die Aufgaben qualifizierten Kraft mit einem Stellenumfang von 25% wird jedoch im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation und den enormen Bedarf an solchen Kräften sehr schwer sein. Aus diesem Grund, vor allem aber auch deshalb, da der Stadt Winnenden eine gut begleitete Integration von Flüchtlingen einen immer größeren Aufwand verursacht, möchte die Nachbarkommune versuchen, die Stelle mit einer 50%-Kraft zu besetzen und das eigene Personal um 25 % aufzustocken. Nachdem das Land das Förderprogramm erneut aufgelegt, hat die Stadt Winnenden bereits zur Wahrung der Antragsfrist einen Antrag auf weitere Förderung in diesem Umfang gestellt.
Zusammen mit der Stadt Winnenden wurde ein
Vereinbarungsentwurf über die Zusammenarbeit entwickelt, der die notwendigen
Regelungen enthält, insbesondere die Aufgaben und den Aufgabenumfang definiert,
die personal- und haftungsrechtlichen Fragen klärt sowie den Umfang der
Kostenerstattung regelt. Die Vereinbarung soll zum 1. Juli 2016 in Kraft treten
und eine Laufzeit zunächst bis zum 31. Dezember 2018 haben mit anschließender
automatischer Verlängerung, wenn die Vereinbarung nicht von einem der
Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird.
Personalaufwendungen
und Kostenerstattung durch die Gemeinde Berglen:
Wie bereits erwähnt, wurden der Stadt
Winnenden für die Übernahme der Aufgaben der Integration von Flüchtlingen
Landeszuwendungen bewilligt für die Einstellung bzw. Beschäftigung einer
100%-Kraft. Bezuschusst wird lediglich die Anstellung bzw. Beschäftigung einer
für die Aufgaben qualifizierten Kraft. Die Leiterin der Stabsstelle für
Integration besitzt die entsprechende Qualifikation, sie arbeitet in diesem
Aufgabenbereich zu 75%. Die Anstellung einer Kraft mit entsprechender
Qualifikation im Umfang von 25%, wie sie zur Betreuung der Flüchtlinge in
Berglen erforderlich ist, ist also in dem oben genannten Förderumfang des
Landes Baden-Württemberg enthalten.
Die gesamten Personalaufwendungen stellen sich
überschlägig wie folgt dar (jährlich):
Stabsstellenleitung (75%): ca. 57.000 Euro
Einzustellenden Kraft (25%): ca. 17.000 Euro
Summe: ca.
74.000 Euro
Darin nicht enthalten sind die weiteren in
der Stabsstelle für Integration tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Nachbarkommune; sie sind überwiegend für die Stadt Winnenden tätig und bleiben
daher bei den Betrachtungen außer Acht. Ebenso unberücksichtigt bleiben
Gehaltssteigerungen in der Zukunft.
01.07.2016 – 31.12.2016 |
Stabsstellenleitung
(75%): ca.
28.500 Euro Einzustellende
Kraft (25%): ca. 8.500 Euro Gesamt: ca. 37.000 Euro ./.
Landesförderung (50% von 40.000 Euro): 20.000 Euro Verbleiben: ca. 17.000 Euro Davon trägt die Stadt Winnenden 75%: ca. 12.750 Euro die
Gemeinde Berglen 25%: ca. 4.250
Euro |
01.01.2017 – 31.12.2017 |
Stabsstellenleitung
(75%): ca.
57.000 Euro Einzustellende
Kraft (25%): ca. 17.000 Euro Gesamt: ca. 74.000 Euro ./.
Landesförderung (100% von 35.000 Euro): 35.000 Euro Verbleiben: ca. 39.000 Euro Davon trägt die Stadt Winnenden 75%: ca. 29.250 Euro die
Gemeinde Berglen 25%: ca. 9.750
Euro |
01.01.2018
– 31.12.2018 |
Stabsstellenleitung
(75%): ca.
57.000 Euro Einzustellende
Kraft (25%): ca. 17.000 Euro Gesamt: ca. 74.000 Euro ./.
Landesförderung (100% von 30.000 Euro): 30.000 Euro Verbleiben: ca. 44.000 Euro Davon trägt
die Stadt Winnenden 75%: ca.
33.000 Euro die
Gemeinde Berglen 25%: ca. 11.000 Euro |
Ab 01.01.2019 – ohne Landesförderung |
Stabsstellenleitung
(75%): ca.
57.000 Euro Einzustellende
Kraft (25%): ca. 17.000 Euro Gesamt: ca. 74.000 Euro Davon trägt die Stadt Winnenden 75%: ca. 55.500 Euro die
Gemeinde Berglen 25%: ca. 18.500 Euro |
Wichtig ist es, den asylsuchenden Menschen
eine Perspektive zu geben und sie in allen Bereichen gut zu integrieren. Durch
die Zusammenarbeit mit der Stadt Winnenden kann die Gemeinde Berglen von
Synergieeffekten, insbesondere durch den Kontakt der langjährigen
Wirtschaftsförderin zu den Winnender Arbeitgebern, enorm profitieren.
1 x Bürgermeister
1 x Ordnungsamt
1 x Hauptamt
1. Der Gemeinderat stimmt einer
interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Winnenden im Bereich der
Integration von Flüchtlingen ab 1. Juli 2016 auf Basis des beigefügten
interkommunalen Vereinbarungsentwurfes (s. Anlage) zu.
2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt,
alle weiteren Schritte hierzu in die Wege zu leiten.
3. Entsprechende Finanzmittel sind zur
Verfügung zu stellen.