Betreff
Neuanschaffung eines Dienstfahrzeugs für den Bürgermeister
Vorlage
SV/132/2016
Aktenzeichen
024
Art
Sitzungvorlage

Der derzeitige Leasingvertrag für den Dienstwagen des Bürgermeisters, ein Mercedes C180T, läuft im April 2016 aus. Um rechtzeitig ein Anschlussfahrzeug beschaffen zu können, wurden von verschiedenen Automobilherstellern Angebote für ein neues Dienstfahrzeug eingeholt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot wurde durch die Hahn Automobile GmbH + Co KG in Schorndorf abgegeben.

 

Es handelt sich um einen Audi A4 Avant 1.4 TFSI Modelljahr 2016 zum monatlichen Leasingpreis von brutto 146,37 €. Die Leasingrate verringert sich dadurch im Vergleich zur aktuellen Rate in Höhe 194,10 € inklusive Umsatzsteuer um monatlich 47,73 €. Dies bedeutet für die Gemeinde eine jährliche Einsparung in Höhe von 572,76 €.

Die vertraglichen Konditionen betragen: Laufzeit zwölf Monate, keine Leasingsonderzahlung, jährliche Fahrleistung 15.000 km.

 

Die Angebote der anderen Hersteller belaufen sich auf brutto 194,30 €, 197,40 € bzw. 364,88 € monatlicher Leasingrate.

 

Herr Bürgermeister Friedrich möchte weiterhin das Dienstfahrzeug für private Fahrten (z.B. Hin- und Rückweg zum Rathaus) nutzen. Diese Privatfahrten sollen wie beim derzeitigen Dienstfahrzeug pauschal nach dem höchsten Entschädigungssatz nach § 6 Landesreisekostengesetz (LRKG) der Gemeinde Berglen monatlich erstattet werden (derzeit 0,35 € / km). Diese Regelung ist von der Gemeindeprüfungsanstalt explizit als zulässig anerkannt, wobei vom Gemeinderat sowohl ein höherer, als auch ein niedrigerer Verrechnungssatz festgelegt werden kann.

 

Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen sind als Dienstfahrten anzusehen und müssen nicht erstattet werden. Auch diese Regelung besteht bereits beim aktuellen Dienstfahrzeug und wurde vom Gemeinderat in der Vergangenheit so beschlossen.

 


1 x Bürgermeister

1x Kämmerei 


Der Gemeinderat stimmt der Bestellung des neuen Audi A4 Avant 1.4 TFSI sowie dem Abschluss eines neuen Leasingvertrages zu. Die private Nutzung des Dienstfahrzeuges durch Herrn Bürgermeister Friedrich wird gestattet. Es ist ein Fahrtenbuch zu führen. Privatfahrten sind nach dem höchsten Entschädigungssatz nach § 6 LRKG (derzeit 0,35 € / km) mit der Gemeinde Berglen monatlich abzurechnen.

Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes sind an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen als Dienstfahrten anzusehen und müssen nicht erstattet werden.