Der derzeitige Leasingvertrag für den
Dienstwagen des Bürgermeisters, ein Mercedes C180T, läuft im April 2016 aus. Um rechtzeitig ein
Anschlussfahrzeug beschaffen zu können, wurden von verschiedenen
Automobilherstellern Angebote für ein neues Dienstfahrzeug eingeholt. Das
wirtschaftlich günstigste Angebot wurde durch die Hahn Automobile GmbH + Co KG
in Schorndorf abgegeben.
Es handelt sich um einen Audi A4 Avant 1.4 TFSI Modelljahr 2016
zum monatlichen Leasingpreis von brutto
146,37 €. Die Leasingrate verringert
sich dadurch im Vergleich zur aktuellen Rate in Höhe 194,10 € inklusive
Umsatzsteuer um monatlich 47,73 €. Dies bedeutet für die Gemeinde eine jährliche Einsparung in Höhe von 572,76 €.
Die vertraglichen Konditionen betragen:
Laufzeit zwölf Monate, keine Leasingsonderzahlung, jährliche Fahrleistung
15.000 km.
Die Angebote der anderen Hersteller belaufen
sich auf brutto 194,30 €, 197,40 € bzw. 364,88 € monatlicher Leasingrate.
Herr Bürgermeister Friedrich möchte
weiterhin das Dienstfahrzeug für private Fahrten (z.B. Hin- und Rückweg zum
Rathaus) nutzen. Diese Privatfahrten sollen wie beim derzeitigen Dienstfahrzeug
pauschal nach dem höchsten Entschädigungssatz nach § 6 Landesreisekostengesetz
(LRKG) der Gemeinde Berglen monatlich erstattet werden (derzeit 0,35 € / km).
Diese Regelung ist von der Gemeindeprüfungsanstalt explizit als zulässig
anerkannt, wobei vom Gemeinderat sowohl ein höherer, als auch ein niedrigerer
Verrechnungssatz festgelegt werden kann.
Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes an
Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen sind als Dienstfahrten anzusehen und
müssen nicht erstattet werden. Auch diese Regelung besteht bereits beim aktuellen
Dienstfahrzeug und wurde vom Gemeinderat in der Vergangenheit so beschlossen.
1 x
Bürgermeister
1x Kämmerei
Der
Gemeinderat stimmt der Bestellung des neuen Audi A4 Avant 1.4 TFSI sowie dem
Abschluss eines neuen Leasingvertrages zu. Die private Nutzung des
Dienstfahrzeuges durch Herrn Bürgermeister Friedrich wird gestattet. Es ist ein
Fahrtenbuch zu führen. Privatfahrten sind nach dem höchsten Entschädigungssatz
nach § 6 LRKG (derzeit 0,35 € / km) mit der Gemeinde Berglen monatlich
abzurechnen.
Fahrten
innerhalb des Gemeindegebietes sind an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen
als Dienstfahrten anzusehen und müssen nicht erstattet werden.