Betreff
Streuobstkonzeption - Gewährung des gemeindlichen Zuschusses für Antragssteller außerhalb der Sammelanträge der Gemeinde
Vorlage
SV/137/2016
Art
Sitzungvorlage

 

Der Gemeinderat hat am 14.04.2015 über die Teilnahme an der Streuobstkonzeption des Landes Baden-Württemberg unter Federführung des Ingenieurbüros Ingo Seiter aus Berglen entschieden. Gleichzeitig wurde beschlossen, das Konzept mit einen Betrag in Höhe von 10,-- € / Baum zu bezuschussen. Stichtag für die Einreichung der Anträge beim Regierungspräsidium Stuttgart war der 15.05.2015. Es wurden vier Sammelanträge mit insgesamt 5.586 Bäumen eingereicht und genehmigt.

 

Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 22.04.2015 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass weitere selbständige Anträge für Grundstücke auf Gemarkung Berglen eingereicht werden sollen. Es wurde in Aussicht gestellt, den gemeindlichen Zuschuss auch für diese Bäume zu gewähren. Bereits vor dem Stichtag 15.05.2016 sind entsprechende Anträge bei der Verwaltung eingegangen. Weitere Anträge mit einem Volumen von 251 bzw. 1.981 Bäumen sind Ende Mai 2015 eingegangen.

 

Es soll nun darüber beraten werden, ob der Zuschuss der Gemeinde auch für jene selbstständigen Anträge gewährt wird, die nach der Meldefrist 15.05.2015 bei der Verwaltung eingegangen sind. 


1 x Kämmerei

1 x Ordnungsamt    


Die Gemeinde Berglen gewährt für alle im Rahmen der Streuobstkonzeption des Landes Baden-Württemberg geförderten Streuobstbäume einen Zuschuss in Höhe von 10,-- € / Baum innerhalb von fünf Jahren. Die Beachtung der Förderrichtlinien wird dabei vorausgesetzt. Die Förderung erfolgt analog den Bedingungen der Sammelanträge (u.a. evtl. Ortsbegehung von Flurstücken, Schnitt von Hochbäumen, usw.). Die entsprechenden Haushaltsmittel werden in den Jahren 2017 ff. bereitgestellt.