Am 08.05.2016 findet der Naturparkmarkt in
Zusammenarbeit mit den Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald e.V. rund um das
Rathaus in Oppelsbohm statt. Fast 40 Beschicker stehen inzwischen fest. Auch
verschiedene Gewerbetreibende aus Oppelsbohm würden sich gerne beteiligen.
Aus diesem Anlass ist es erforderlich, aufgrund § 8 des Ladenöffnungsgesetzes
eine Satzung über die Öffnung von Verkaufsstellen in Berglen-Oppelsbohm am
Sonntag, dem 8. Mai 2016 zu erlassen. Der Satzungsentwurf kann der Anlage
entnommen werden.
In der Satzung ist der Zeitraum festzulegen, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sind. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Es wird empfohlen, die Öffnungszeit der Verkaufsstellen von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr festzulegen.
1 x Hauptamt
1 x Ordnungsamt
Der Gemeinderat beschließt die beiliegende Satzung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 08. Mai 2016.