Betreff
Vorzeitige Kündigung der bestehenden Darlehensverträge der Gemeinde Berglen
Vorlage
SV/143/2016
Aktenzeichen
923.22
Art
Sitzungvorlage

 

Der Kommunalhaushalt der Gemeinde Berglen weist derzeit noch zwei bestehende Darlehensverträge auf:

 

 

  1. DGHYP (Darlehensnummer 301 964 89 01), Zinssatz: 4,69 %

Stand zum 15.04.2016:                                                                153.387,36 €

Noch fällige Zinsen bis Vertragsende am 15.10.2018:         9.891,56 €

 

  1. LBBW (Darlehensnummer 606 063 315), Zinssatz: 4,69 %

Stand zum 15.04.2016 gesamt:                                                388.955,00 €

Noch fällige Zinsen bis Vertragsende am 30.12.2022:       68.407,49 €

 

 

Zu beachten ist, dass das Darlehen bei der LBBW in einen Anteil für den Kommunalhaushalt (Stand zum 15.04.2016: 178.952,08 €) und einen Anteil für das Wasserwerk Berglen (Stand zum 15.04.2016: 210.002,92 €) aufgeteilt ist.

 

Bereits bei der Haushaltsplanaufstellung wurde von der Verwaltung die vorzeitige Darlehensrückzahlung eingeplant (vgl. HH-Stellen 9100-976100.001 und 9100-977100.001).

 

Da beide Darlehen vor über zehn Jahren vollständig ausbezahlt wurden ging die Verwaltung davon aus, dass die Verträge regulär gemäß § 489 Abs. 1 Ziff. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gekündigt werden können (siehe Anlage). Zusätzliche Kosten würden in diesem Fall nicht entstehen.

 

Bei der intensiven Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen wurde nun festgestellt, dass in beiden Darlehensverträgen die ordentliche Kündigung gemäß § 489 BGB ausgeschlossen ist. Grundsätzlich ist ein solcher Ausschluss gemäß § 489 Abs. 4 S. 1 BGB nicht zulässig, dies gilt jedoch nicht bei Darlehen an eine Gemeinde.

 

Nach Rücksprache mit den jeweiligen Banken ist die vorzeitige Darlehenstilgung gegen ein Vorfälligkeitsentgelt möglich. Eine konkrete Berechnung dieses Vorfälligkeitsentgeltes erfolgt erst bei Kündigung des Vertrages. Die DGHYP benennt hierfür Kosten in Höhe von ca. 10.500,00 €, die LBBW Kosten i.H.v. ca. 62.200,00 €. Insgesamt würden somit Kosten i.H.v. ca. 72.700,00 € entstehen.

 

Über die ursprüngliche Vertragslaufzeit fallen insgesamt noch Zinsen i.H.v. 78.299,05 € an. Insgesamt würde die Gemeinde somit ca. 5.599,05 € einsparen.

 

Teilt man die Vorfälligkeitsentschädigung für das Darlehen der LBBW i.H.v. 62.200,00 € auf die Bereiche „Gemeinde“ (28.617,24 €) und „Wasserwerk“ (33.582,76 €) auf und stellt diesen die jeweils bei Fortbestehen des Darlehens noch fälligen Zinszahlungen gegenüber, ergibt sich für die Gemeinde eine Ersparnis i.H.v. ca. 2.855,95 € und für das Wasserwerk eine Ersparnis i.H.v. 3.351,54 €.

 

Zu beachten ist jedoch, dass der auf das Wasserwerk entfallende Darlehensanteil über ein neues Darlehen finanziert werden muss. Für dieses Darlehen kann bei der aktuell vorherrschenden Zinslage ein deutlich niedrigerer Zinssatz erzielt werden. Eine Abfrage der aktuellen Konditionen für ein Darlehen in der noch offenen Höhe von ca. 210.000,00 € ergab einen Zinssatz für eine Darlehenslaufzeit über fünf Jahre (Restlaufzeit des LBBW-Darlehens wären sieben Jahre) in Höhe von 0,56 %. Es würden somit Zinsen i.H.v. insgesamt (also auf sieben Jahre hochgerechnet) 3.087,04 € anfallen.

 

Zu beachten ist, dass das Angebot freibleibend und als Richtwert zu verstehen ist. Bis zur Beschlussfassung und darauf folgenden Darlehensaufnahme kann sich dieser eventuell noch verändern.

 

Die Verwaltung wird zur Gemeinderatssitzung die aktuellen Konditionen mittels Tischvorlage nachreichen.

 

 


1 x Kämmerei 


Der Gemeinderat beschließt die vorzeitige Kündigung der Darlehensverträge bei der DGHYP (Darlehensnummer 301 964 89 01) und der LBBW (Darlehensnummer 606 063 315) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

Für das Wasserwerk Berglen wird ein neues Darlehen gemäß der Tischvorlage zur Umschuldung aufgenommen.