Betreff
Gewährung eines Zuschusses an den SSV Steinach-Reichenbach Abt. Tennis für die Sanierung der Tennisplätze
Vorlage
SV/147/2016
Art
Sitzungvorlage

 

Der SSV Steinach-Reichenbach Abt. Tennis beantragt für die dringend erforderliche Sanierung von drei Tennisplätzen einen Investitionszuschuss.

 

Bereits seit über 26 Jahren wird auf demselben Untergrund gespielt. Im Laufe der Zeit hat sich das Lavagestein im Untergrund so verdichtet, dass das Regenwasser nicht mehr versickern kann und so die Funktion der Drainage nicht mehr gegeben ist. Die Plätze trocknen daher sehr schlecht ab und es bilden sich bei Regenfall große Pfützen. Es ist vorgesehen, mit der Sanierung im Herbst 2016 zu beginnen. Im Frühjahr 2017 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.

 

Es wurden Angebote von zwei regionalen Firmen eingeholt. Der Tennisausschuss des SSV Steinach-Reichenbach hat sich am 07.03.2016 für eine Auftragsvergabe an die Firma B & M Tennisanlagen-Service ausgesprochen. Die Kosten für die Sanierung von drei Plätzen liegen hier bei insgesamt 46.235,07 €. Das weitere Angebot liegt bei 40.703,95 €.

 

Es liegt derzeit noch kein Finanzierungsplan vor. Ein Antrag auf Bezuschussung durch den WLSB muss ebenfalls noch eingereicht werden.

 

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 19. April 2008 wurden die früheren Vereinsförderrichtlinien aufgehoben und man kam überein, pauschale Baukostenzuschüsse nicht mehr grundsätzlich zu gewähren. Es können jedoch im Einzelfall Anträge für eine Projektförderung gestellt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 4.500,00 € zu gewähren. 


1 x Bürgermeister

1 x Kämmerei

1 x Amt für öffentliche Ordnung 


 

1.      Der Gemeinderat bewilligt der Abt. Tennis des SSV Steinach-Reichenbach e.V. für die Sanierung von drei Tennisspielfeldern einen verlorenen Zuschuss in Höhe von 4.500,00 €.

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, diesen Betrag im Haushalt 2017 zur Verfügung zu stellen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschuss - vorbehaltlich des Nachweises einer gesicherten Finanzierung - nach Baufortschritt auszubezahlen.