Betreff
Ersatzbeschaffung für das TSF (1/47) der Freiwilligen Feuerwehr Berglen Abt. Nord
Vorlage
SV/149/2016
Aktenzeichen
131.41
Art
Sitzungvorlage

In der Gemeinderatssitzung am 02.02.2016 wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass der Aufbau des TSF (1/47) gebrochen ist und das Fahrzeug deshalb aus Sicherheitsgründen stillgelegt werden musste.

 

Aufgrund des schadhaften Fahrzeugzustandes wurde im Haushaltsplan für das Jahr 2016 im Vermögenshaushalt die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges ausgewiesen. Bereits im Vorfeld, sowie anschließend auch im Rahmen der Verabschiedung des Feuerwehrbedarfsplanes 2015, wurde die von der Feuerwehr vorgesehene Ersatzbeschaffung diskutiert und einstimmig befürwortet.

 

Von Seiten der Feuerwehr ist vorgesehen, ein nicht zuschussfähiges MZW (Mehrzweckfahr-zeug) zu beschaffen. Der Einsatzzweck des Fahrzeuges ist der Transport von Personal und Material. Es soll ein Transporter mit Doppelkabine und Pritsche oder Planen/Spriegel-Aufbau angeschafft werden. Die Kosten für das Fahrzeug inklusive feuerwehrtechnischem Aufbau dürfen jedoch die Kosten für ein entsprechendes zuschussfähiges Fahrzeug abzüglich eines möglichen Zuschusses nicht übersteigen.

 

Der Gemeinderat hat dem Kauf eines MZW sowie des erforderlichen Fahrzeugaufbaus grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Berglen, die Ausschreibungsunterlagen für das Fahrzeug zu fertigen.

 

In der Sitzung des Ausschusses der Feuerwehr Berglen am 09.03.2016 wurden die Ausschussmitglieder über den Stand der vorzeitigen Ersatzbeschaffung eines MZW für das defekte TSF der Abteilung Nord informiert. Das Lastenheft zur Ausschreibung des Fahrzeugs wurde von Feuerwehrkamerad Ronald Schmidt vorgestellt und vom Ausschuss genehmigt.

 

Es ist vorgesehen, eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen. Das Lastenheft des Fahrzeugs ist der Vorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Wir bitten, diese Anlage vertraulich zu behandeln. 


1 x Kämmerei

1 x Amt für öffentliche Ordnung 


Die Verwaltung wird beauftragt, das Fahrzeug entsprechend des vorliegenden Lastenheftes auszuschreiben und einen Vergabevorschlag für den Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzubereiten.