Betreff
Freigabe der Nachtragsvereinbarung für die Dachsanierung des zukünftigen Kindergartenpavillons
Vorlage
SV/158/2016
Aktenzeichen
461.51
Art
Sitzungvorlage

 

Beim Abriss der alten Dachabdichtung wurde festgestellt, dass das erste Dach aus dem Jahr 1966 noch vorhanden war.

Eine Bitumenschicht zwischen 3 und 8 cm Stärke war bei der letzten Sanierung auf der Holzschalung verblieben. Zusätzlich war die Wärmedämmung voll mit Wasser gesättigt, so dass eine 1 m² große Dämmplatte zwischen 40 bis 50 kg wog. Zusätzlich war die Holzbohle als Attikaaufkantung gegen Süden, der Holzkranz im Bereich der Plexiglaskuppeln und die Holzschalung im unmittelbaren Bereich der Dachentwässerung durchgefault.

 

Die Positionen Verklebung der Wärmedämmung, Setzung eines Sekuranten (Absturzsicherung) und ein Attika-Notüberlauf waren bei der Ausschreibung unberücksichtigt geblieben. Die Summe für diese Positionen beträgt 1.541,01 €, die Summe aller notwendigen Nachträge beläuft sich auf 21.627,99 € brutto (siehe Leistungsverzeichnis zum Nachtrag – Prüfung).

 

Das vorgeschilderte Ausmaß der Beschädigungen des Daches war bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses nicht erkennbar. Infolgedessen erhöht sich die Gesamtsumme der notwendigen Aufwendungen gegenüber der Kostenschätzung der Technischen Verwaltung (vgl. GRS 02.02.2016, SV119/2016) von 36.920,94 € brutto auf 46.212,75 € brutto.

 


1 x Bürgermeister
1 x Kämmerei
1 x Technische Verwaltung 


Der Gemeinderat nimmt die überplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Nachtrag der Firma Müller, Dach und Solar, Weinstadt, freizugeben.

 

 

 

Anlage:

 

1.)   Prüfung der Nachtragsforderung Nr. 1

2.)   Leistungsverzeichnis zum Nachtrag – Prüfung