Betreff
Einziehung des öffentlichen Weges Flst. 1030/5, Gemarkung Vorderweißbuch Flur Streich
Vorlage
SV/447/2018
Aktenzeichen
785.4
Art
Sitzungvorlage

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.04.2018 beschlossen, das Verfahren zur Einziehung des öffentlichen Weges Flst. 1030/5, Gemarkung Vorderweißbuch Flur Streich, gemäß § 7 Absatz 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) durchzuführen, da die betreffende Fläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.

 

Die vorgesehene Einziehung wurde aufgrund dieses Beschlusses in der Ausgabe des Amtsblatts Nr. 17 vom 26.04.2018 öffentlich bekanntgemacht. Einwendungen gegen die Einziehung sind nicht eingegangen.

 

 

 

 

 

 

 


1 x Bauamt

1 x Ordnungsamt 


  1. Der im Flurkartenausschnitt gekennzeichnete öffentliche Weg Flst. 1030/5, Gemarkung Vorderweißbuch Flur Streich, ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Die Fläche wird deshalb gemäß § 7 Abs. 1 StrG eingezogen und verliert die Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Widerrufliche Sondernutzungen entfallen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermessung in Auftrag zu geben.