Betreff
Einziehung des öffentlichen Weges Flst. 1030/5, Gemarkung Vorderweißbuch Flur Streich
Vorlage
SV/447/2018
Aktenzeichen
785.4
Art
Sitzungvorlage
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.04.2018 beschlossen, das Verfahren zur Einziehung des öffentlichen Weges Flst. 1030/5, Gemarkung Vorderweißbuch Flur Streich, gemäß § 7 Absatz 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) durchzuführen, da die betreffende Fläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.
Die vorgesehene Einziehung wurde aufgrund dieses Beschlusses in der Ausgabe des Amtsblatts Nr. 17 vom 26.04.2018 öffentlich bekanntgemacht. Einwendungen gegen die Einziehung sind nicht eingegangen.
1 x Bauamt
1 x Ordnungsamt
- Der im Flurkartenausschnitt
gekennzeichnete öffentliche Weg Flst. 1030/5, Gemarkung Vorderweißbuch
Flur Streich, ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Die Fläche
wird deshalb gemäß § 7 Abs. 1 StrG eingezogen und verliert die Eigenschaft
eines öffentlichen Weges. Widerrufliche Sondernutzungen entfallen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
Vermessung in Auftrag zu geben.