Betreff
Verpachtung von Gemeindegrundstücken, hier: Verbot zur Nutzung von glyphosathaltigen Herbiziden
Vorlage
SV/449/2018
Aktenzeichen
88
Art
Sitzungvorlage

 

Die Gemeinde Berglen hat derzeit ca. 330 landwirtschaftlich genutzte Flurstücke an Privatpersonen verpachtet.

 

Während bereits seit Jahren in den gemeindlichen Pachtverträgen festgehalten wird, dass keine gentechnikveränderten Organismen angepflanzt werden dürfen und zudem die Ausbringung von Sekundärrohstoffdüngern wie Klärschlamm, Klärschlammkompost, Kompost, Fäkalien sowie andere Rückstände und Rohstoffe industrieller oder gewerblicher Herkunft der Zustimmung bedarf, soll nun dem Beispiel anderer Städte und Gemeinden folgend die Nutzung von glyphosathaltigen Herbiziden untersagt werden.

 

Der Bauhof der Gemeinde verzichtet bereits seit geraumer Zeit konsequent auf den Einsatz solcher Herbizide.

 


1 x Kämmerei 


Der Gemeinderat beschließt, dass künftig auf allen gemeindeeigenen Grundstücken keine glyphosathaltigen Herbizide verwendet werden dürfen. Bei Neuverpachtungen wird die Nutzung sofort vertraglich untersagt. Die bestehenden Pachtverträge werden entsprechend geändert. Bei Nichtzustimmung seitens der Pächter werden die Verträge zum 31.12.2019 bzw. zum nächstmöglichen Ablauf gekündigt.