Der Eigentümer der Grundstücke Flst.Nrn. 22, 22/2, 22/3, 25, 440/1 und 441/1, Lessingstr. 16 und 16/1 bzw. im Gewann Langwiesen in Lehnenberg beantragt die Einziehung einer Teilfläche des Feldwegs auf Flst. 23 und 439/2 auf Gemarkung Reichenbach, Flur Lehnenberg. Diese Flurstücke sind über den öffentlichen Weg Flst.Nr. 23 und 439/2 erschlossen und im beiliegenden Lageplan grün bzw. rosa markiert.
Da der Eigentümer sämtliche Flächen zusammenfassen möchte, hat er mit Schreiben vom 10.04.2016 bei der Gemeindeverwaltung die Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Wege Flst.Nr. 23 und 439/2 im Bereich der genannten Grundstücke beantragt.
Nachdem die landwirtschaftlichen Grundstücke nordöstlich der o.g. Grundstücke über die Restfläche des Feldweges Flst. 493/2 von der K1869 angefahren werden können und der Antragsteller im Besitz aller angrenzenden Flächen ist, bestehen aus Verwaltungssicht keine Bedenken gegen die Einziehung und Endwidmung der Teilwegflächen.
1 x Bauamt
1 x Ordnungsamt
1. Die
im beiliegenden Lageplan grün bzw. rosa markierten Teilflächen der öffentlichen
Wege Flst.Nr. 23 und 439/2 auf Gemarkung Reichenbach, Flur Lehnenberg, sind für
den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Sie sollen deshalb gemäß § 7 Abs. 1
Straßengesetz (StrG) eingezogen werden.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung gemäß
§ 7 Abs. 3 StrG im Amtsblatt der Gemeinde Berglen
öffentlich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Einwendungen gegen die
geplante Einziehung innerhalb von drei Monaten vorgebracht werden können.
3.
Die
Vermessung und Veräußerung wird erst nach Abschluss des Einziehungsverfahrens
durchgeführt.