Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in
seiner Sitzung am 27.11.2018 den Entwurf des Haushaltsplans der Gemeinde
Berglen und des Wirtschaftsplans des Wasserwerks Berglen für das Jahr 2019
beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
In der Anlage werden nochmals die „Eckpunkte“ des Haushalts dargestellt.
1 x Kämmerei
1 x Landratsamt (über Kämmerei)
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der
Fassung vom 24. Juli 2000
(GBl. S. 581) hat der Gemeinderat am 11. Dezember 2018 folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 28.762.950 €
davon
im Verwaltungshaushalt 16.882.950 €
im
Vermögenshaushalt 11.880.000 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen
für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung)
von 0
€
3. dem
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung von 0
€
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf 750.000
€
§ 3
Die
Hebesätze werden festgesetzt
1. für
die Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350
v.H.
der
Steuermessbeträge;
2. für
die Gewerbesteuer auf 350
v.H.
der
Steuermessbeträge.
§ 4
Nachrichtlich:
Der
Wirtschaftsplan des Wasserwerks Berglen umfasst
Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von je 3.824.700 €
davon
im Erfolgsplan 1.026.200 €
im
Vermögensplan 2.798.500 €