Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Teilabbruch Wohnhaus mit Nebengebäuden, Aufstockung und Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Marderstraße 8, Flst.Nr. 122, 122/1 und 122/2 in Hößlinswart
Vorlage
BUA/116/2018
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

 

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück das bestehende landwirtschaftliche Gebäude und die Garage sowie Teile seines Dachgeschosses abbrechen. Anschließend sollen auf dem Grundstück zwei neue Einfamilienhäuser und eine Doppelgarage errichtet werden. Zusätzlich soll das bestehende Wohnhaus im EG um ein Wohn- und Esszimmer mit einer Grundfläche von ca. 20 m² erweitert werden.

 

Die Baufläche liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die Beurteilung erfolgt daher nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), da das Grundstück dem nicht überplanten Innenbereich von Hößlinswart zugeordnet wird. In unbeplanten Gebieten bestehen keine konkreten planungsrechtlichen Regelungen. Auch örtliche Bauvorschriften, wie sie üblicherweise in Bebauungsplänen enthalten sind, existieren hier nicht. Ein Vorhaben muss sich mangels konkretisierender Regelungen und Bestimmungen hier an der vorhandenen Umgebungsbebauung orientieren. Es ist folglich nach § 34 Abs. 1 BauGB u.a. genehmigungsfähig, wenn die Erschließung gesichert ist, es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine städtebaulichen Bedenken, da sich das Vorhaben nicht zuletzt aufgrund der Höhe, wie die vorliegenden Straßenabwicklungen verdeutlichen, gut in die nähere Umgebung einfügt und zusätzlichen Wohnraum im Innenbereich schafft. Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss vor diesem Hintergrund das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 


1 x Bauakte „Marderstraße 8“ 


1.       Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

2.       Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzer an das Baugrundstück zu.

 

 

 

Lageplan

 

 

Südansicht

 

 

 

Westansicht

 

 

Nordansicht

 

 

 

 

 

 

Ostansicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenabwicklung Süd

 

 

 

Straßenabwicklung West

 

 

 

Straßenabwicklung Nord