Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Errichtung eines Doppelcarports sowie einer Müll- und Fahrradabstellfläche und eines Treppenaufgangs zum Wohngebäude Weidenweg 9/3 auf dem Flst.Nr. 119/7 in Steinach
Vorlage
BUA/117/2018
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

Der Bau- und Umweltausschuss wurde bereits am 27.06.2017 über ein Bauvorhaben der Bauherren im Weidenweg in Steinach informiert. Damals beabsichtigten die Antragsteller einen Treppenhausturm auf den Flst.Nr. 119/7 und 199/8 als Zugang zu ihrem Wohnhaus Weidenweg 9/3, welches sich auf dem Flst.Nr. 120/9 befindet, zu errichten. Aufgrund von Nachbareinsprüchen und dem hohen Investitionsvolumen der Baumaßnahme haben sich die Antragsteller dazu entschieden, den Umfang und die bauliche Erschließung ihres Wohnhauses deutlich zu reduzieren.

Vorgesehen ist nun ein Treppenzugang, welcher sich ausschließlich auf dem Flst.Nr. 119/7 befinden soll. Durch diese Treppe wird eine Höhe von rund 10 m überwunden. Zudem soll östlich und südlich davon eine Natursteinmauer zur Sicherung des Hangs erstellt werden. Deren Höhenverlauf passt sich an den Verlauf des Hanges an. Am Hangfuß, südlich der neuen Treppenanlage, soll am Weidenweg anstelle einer Doppelgarage und eines Stellplatzes lediglich ein Doppelcarport mit einer Grundfläche von ca. 36 m² errichtet werden. Nordöstlich davon ist eine überdachte Abstellfläche für Mülltonnen und Fahrräder vorgesehen.

Im Beschluss vom 27.06.2017 wurde die Verwaltung seitens des Bau- und Umweltausschusses ermächtigt, das Einvernehmen aufgrund der seinerzeit von den Bauherren vorgebrachten Dringlichkeit zu erteilen.

Es bestehen keine städtebaulichen Bedenken gegen den vorliegenden Bauantrag. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, damit der Zugang zum Wohnhaus ermöglicht werden kann.

 


1 x Bauakte „Weidenweg 13“


1.       Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB wird unter der Maßgabe erteilt, dass der Dachvorsprung des Carports einen Mindestabstand von 0,75 m zum Flst.Nr. 108 (Weidenweg) einhält.

2.       Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzer an das Baugrundstück zu.

Lageplanauszug

 

 

Grundriss

 

Ansicht Nord-West

 

Schnitt Süd-West