Betreff
Entschädigung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen und der Europawahl am 26. Mai 2019
Vorlage
SV/456/2018
Art
Sitzungvorlage

 

Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen sowie die Europawahl statt. Die organisatorische Durchführung dieser Wahlen bedarf wieder der Mitwirkung zahlreicher ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger. In der Gemeinde Berglen werden insgesamt mindestens 80 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt.

 

Da es immer schwieriger wird Bürgerinnen und Bürger für diese ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen und der Einsatz der Helfer entsprechend honoriert werden sollte, wird seitens der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen – wie bei den vergangenen Wahlen auch (Landtagswahl, Bundestagswahl, Bürgermeisterwahl, etc. ) – eine Entschädigung nach der örtlichen Satzung zu bezahlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1 x Hauptamt    


Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei den Kommunalwahlen sowie bei der Europawahl am 26. Mai 2019 nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt.