Betreff
Vergabe der Leistungen des Bestattervertrages und des Bestattungsordners
Vorlage
SV/462/2018
Aktenzeichen
752.40
Art
Sitzungvorlage

 

Der Werkvertrag zwischen der Gemeinde Berglen und der Firma Bestattungen Duhm GmbH aus Winnenden über die Grabherstellung auf den Friedhöfen der Gemeinde wurde fristgerecht durch die Firma Duhm zum 31.12.2018 gekündigt.

 

Die Firma Duhm Bestattungen GmbH wird die Leistungen der Grabherstellung künftig nicht mehr anbieten. Aus diesem Grund wurden die Leistungen des Bestattervertrages nach Beschluss des Gemeinderats vom 18.07.2018 (vgl. GR-Vorlage SV/419/2018) ab dem 01.01.2019 neu ausgeschrieben. Daraufhin wurden sechs Unternehmen mittels einer beschränkten Ausschreibung zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zur Submission am 14.09.2018 wurde lediglich ein Angebot abgegeben, welches nicht gewertet werden konnte (vgl. GR-Vorlage SV/437/2018).

 

Die Verwaltung hat dann im Wege des Verhandlungsverfahrens mit dem einzigen Bieter über das abgegebene Angebot und dessen Leistungen gesprochen.

 

Das Unternehmen Rolf Herter Dienstleistungen aus Plüderhausen bietet nur die Leistungen der Grabtechnik sowie das Verbringen der Kränze, des Blumenschmucks usw. an das Grab nach der Bestattung an. Alle darüber hinaus geforderten Leistungen des sogenannten Bestattungsordners werden von ihm nicht angeboten. Die Firma ist derzeit schon als Subunternehmer der Firma Duhm auf den Friedhöfen der Gemeinde Berglen und auch auf den Friedhöfen in Rudersberg, Fellbach, Welzheim, Teilen von Schorndorf und Ludwigsburg tätig. Das Angebot für diese Leistungen beläuft sich auf ca. 21.420 € netto jährlich, wobei hier die durchschnittlichen Bestattungsfälle der Jahre 2014 bis 2017 zugrunde gelegt sind. Der Vertrag soll für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen werden mit anschließender jährlicher Verlängerungsoption.

 

Die nicht angebotenen Leistungen des sogenannten Bestattungsordners sollen ab dem 01.01.2019 entweder durch den gemeindlichen Bauhof oder alternativ durch die bisherige Firma Duhm sichergestellt werden.

 

Die Firma Duhm wurde gebeten hierzu ein Angebot abzugeben. Dieses Angebot beläuft sich unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Bestattungsfälle der Jahre 2014 bis 2017 auf ca. 5.036 € netto. Zu den Leistungen gehört insbesondere:

 

·         Vorbereitung der Trauerfeier: Öffnen und Schließen der Aussegnungshalle; Öffnen und Schließen des WC (nur in den Sommermonaten); Glocken läuten, Ein- und Ausschalten der Beleuchtung, soweit auf den Friedhöfen vorhanden.

  • Sicherstellung der Verkehrssicherheit vor, während und nach der Bestattung.

 

Auf die bisherige Stellung einer Funk-Lautsprecheranlage während der Trauerfeierlichkeiten soll zukünftig verzichtet werden, da in aller Regel die von den Angehörigen beauftragten Bestatter eigene Anlagen besitzen und betreiben. Dies haben die Bestatter zukünftig in eigener Verantwortlichkeit zu stellen.

 

 

Die Kosten der Grabherstellung und des Bestattungsordners steigen dadurch im Vergleich zum letzten Vertrag (Laufzeit 2013 bis 2018) unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Bestattungsfälle der Jahre 2014 bis 2017 um ca. 78,49 %.

 

 


1 x Kämmerei


1.    Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung den Vertrag mit der Firma Rolf Herter Dienstleistungen aus Plüderhausen über die Grabherstellung auf den Friedhöfen in Berglen mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab dem 01.01.2019 und voraussichtlichen jährlichen Nettokosten in Höhe von ca. 21.420 € abzuschließen.

 

2.    Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Leistungen des Bestattungsordners auf den Friedhöfen in Berglen ab dem 01.01.2019, zu voraussichtlichen jährlichen Nettokosten in Höhe von ca. 5.036 €, an die Firma Duhm aus Winnenden zu vergeben.