Der Werkvertrag zwischen der Gemeinde Berglen und der Firma Bestattungen
Duhm GmbH aus Winnenden über die Grabherstellung auf den Friedhöfen der
Gemeinde wurde fristgerecht durch die Firma Duhm zum 31.12.2018 gekündigt.
Die Firma Duhm Bestattungen GmbH wird die Leistungen der Grabherstellung
künftig nicht mehr anbieten. Aus diesem Grund wurden die Leistungen des
Bestattervertrages nach Beschluss des Gemeinderats vom 18.07.2018 (vgl.
GR-Vorlage SV/419/2018) ab dem 01.01.2019 neu ausgeschrieben. Daraufhin wurden
sechs Unternehmen mittels einer beschränkten Ausschreibung zur Abgabe eines
Angebots aufgefordert. Zur Submission am 14.09.2018 wurde lediglich ein Angebot
abgegeben, welches nicht gewertet werden konnte (vgl. GR-Vorlage SV/437/2018).
Die Verwaltung hat dann im Wege des Verhandlungsverfahrens mit dem
einzigen Bieter über das abgegebene Angebot und dessen Leistungen gesprochen.
Das Unternehmen Rolf Herter Dienstleistungen aus Plüderhausen bietet nur
die Leistungen der Grabtechnik sowie das Verbringen der Kränze, des
Blumenschmucks usw. an das Grab nach der Bestattung an. Alle darüber hinaus
geforderten Leistungen des sogenannten Bestattungsordners werden von ihm nicht
angeboten. Die Firma ist derzeit schon als Subunternehmer der Firma Duhm auf
den Friedhöfen der Gemeinde Berglen und auch auf den Friedhöfen in Rudersberg,
Fellbach, Welzheim, Teilen von Schorndorf und Ludwigsburg tätig. Das Angebot
für diese Leistungen beläuft sich auf ca. 21.420 € netto jährlich, wobei hier
die durchschnittlichen Bestattungsfälle der Jahre 2014 bis 2017 zugrunde gelegt
sind. Der Vertrag soll für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen werden mit
anschließender jährlicher Verlängerungsoption.
Die nicht angebotenen Leistungen des sogenannten Bestattungsordners
sollen ab dem 01.01.2019 entweder durch den gemeindlichen Bauhof oder
alternativ durch die bisherige Firma Duhm sichergestellt werden.
Die Firma Duhm wurde gebeten hierzu ein Angebot abzugeben. Dieses
Angebot beläuft sich unter Berücksichtigung der durchschnittlichen
Bestattungsfälle der Jahre 2014 bis 2017 auf ca. 5.036 € netto. Zu den
Leistungen gehört insbesondere:
·
Vorbereitung
der Trauerfeier: Öffnen und Schließen der Aussegnungshalle; Öffnen und
Schließen des WC (nur in den Sommermonaten); Glocken läuten, Ein- und
Ausschalten der Beleuchtung, soweit auf den Friedhöfen vorhanden.
- Sicherstellung der Verkehrssicherheit
vor, während und nach der Bestattung.
Auf die bisherige Stellung einer Funk-Lautsprecheranlage während der
Trauerfeierlichkeiten soll zukünftig verzichtet werden, da in aller Regel die
von den Angehörigen beauftragten Bestatter eigene Anlagen besitzen und
betreiben. Dies haben die Bestatter zukünftig in eigener Verantwortlichkeit zu
stellen.
Die Kosten der Grabherstellung und des Bestattungsordners steigen
dadurch im Vergleich zum letzten Vertrag (Laufzeit 2013 bis 2018) unter
Berücksichtigung der durchschnittlichen Bestattungsfälle der Jahre 2014 bis
2017 um ca. 78,49 %.
1 x Kämmerei
1.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung
den Vertrag mit der Firma Rolf Herter Dienstleistungen aus Plüderhausen über
die Grabherstellung auf den Friedhöfen in Berglen mit einer Laufzeit von zwei
Jahren ab dem 01.01.2019 und voraussichtlichen jährlichen Nettokosten in Höhe
von ca. 21.420 € abzuschließen.
2.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung
die Leistungen des Bestattungsordners auf den Friedhöfen in Berglen ab dem
01.01.2019, zu voraussichtlichen jährlichen Nettokosten in Höhe von ca. 5.036
€, an die Firma Duhm aus Winnenden zu vergeben.