Im Jahr 2015 hat die Gemeinde Berglen an der 15. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf 2016 – 2017 teilgenommen. Die daraus resultierenden Stromlieferungsverträge verlängern sich automatisch für maximal drei Jahre um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht fristgerecht vom Lieferanten oder der Gemeinde gekündigt wird.

 

Mit Schreiben vom 22.10.2018 hat die Süwag Vertrieb AG & Co. KG die Stromlieferungsverträge mit der Gemeinde Berglen und dem Wasserwerk Berglen fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt. Der Vertrag mit der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH über die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung und die Nachbarschaftsschule wurde nicht gekündigt und hat sich bis zum 31.12.2020 verlängert.

 

Mit E-Mail vom 13.12.2018 wurde die Verwaltung über die nun folgende 18. Bündelausschreibung informiert. Diese sieht eine feste Vertragslaufzeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 vor. Anstelle der bisherigen wiederkehrenden Einzelbeauftragung der Gt-service GmbH durch die Kommunen mit der Durchführung von Ausschreibungen werden die Leistungen der Gt-service GmbH künftig auf Grundlagen entsprechend kündbarer Daueraufträge durchgeführt.

 

Da im Zuge der Bündelausschreibung deutlich bessere Konditionen als bei einer alleinigen Ausschreibung zu erwarten sind, erscheint eine Teilnahme der Gemeinde Berglen wirtschaftlich sinnvoll.

 

Im Zuge der 18. Bündelausschreibung besteht die Möglichkeit, die Stromversorgung durch Ökostrom auszuschreiben. Grundsätzlich ist bei einer Ausschreibung von Ökostrom mit einem höheren Strompreis zu rechnen. Im Hinblick auf die sowohl gesellschaftliche, als auch ökologische Verantwortung und Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, sollte dennoch eine Ausschreibung von Ökostrom erwogen werden.

 

Mit der Teilnahme am Verfahren wird die Gt-service bevollmächtigt, den Zuschlag entsprechend der Entscheidung des Aufsichtsrates der Gt-service zu erteilen. Die Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot durch die Gt-service ist für die Teilnehmer verbindlich und verpflichtet zur Stromabnahme bei dem erfolgreichen Bieter.

 

Für die Teilnahme an der 18. Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf 2020 bis 2022 mit den zum 31.12.2019 versorgungsfrei werdenden Abnahmestellen entstehen jährliche Kosten in Höhe von ca. 615,00 € brutto (76 Abnahmestellen x 6,80 € je Abnahmestelle (netto)). Insgesamt verfügt die Gemeinde Berglen aktuell über 106 Abnahmestellen.

 

Die gesamten Strombezugskosten der Gemeinde Berglen samt Wasserwerk beliefen sich im Jahr 2017 auf ca. 170.000,00 €.

 

 

 


1 x Kämmerei


1.      Der Gemeinderat der Gemeinde Berglen nimmt das Schreiben der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 13.12.2018 nebst Anlagen zur Kenntnis.

2.      Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde Berglen ab 01.01.2020 dauerhaft zu beauftragen.

3.      Der Gemeinderat überträgt die Zuschlagsentscheidungen für die Vergabeleistungen an die Gt-Service GmbH, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.

4.      Die Gemeinde Berglen verpflichtet sich, das Ergebnis der jeweiligen Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

5.     Die Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom ausschreiben zu lassen:

       100 % Normalstrom
keine Anforderungen an die Erzeugungsart

       100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

       100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell